bei fahrkartenkontrolleur falsche adresse angegeben?
Hallo, Ich wurde gerade kontrolliert und der Kontrolleur hat mich nicht nach dem Ausweis gefragt sonder nur nach name Geburtstag und Adresse. ich habe den Geburtstag und die Adresse leicht verändert. glaubt ihr ich kriege trotzdem die strafe?
4 Antworten
Ja, das ist lösbar und du hast ein Upgrade von 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt auf Strafanzeige wegen Leistungserschleichung erreicht. Glückwunsch!
Welcher Staat? Aller ÖPNV lebt von den Fahrpreisen. Der FS ist ein Schmarotzer! Und wenn der Kontrolleur den FS auf Fotos wieder erkennt, dann ist das ein Beweis und eine weitere Dummheit, wenn der FS die Tat leugnen sollte.
Natürlich bist Du trotzdem ermittelbar und mußt Dich zudem zuisätzlich wegen der falschen Angaben verantworten.
Wenn du deinen richtigen Namen angegeben hast dann ja. Über das Einwohnermeldeamt wird er dann deine korrekte Adresse herausfinden.
Wenn die Adresse falsch ist kriegst du nichts wenn mal was auf dich zukommt sagst du , du warst es nicht und irgendjemand hätte deine daten einfach benutzt
Aussage gegen Aussage. Genauso gut könnte es sein, das der kontrolleur den Fehler begangen hat. Wenn er minderjährigen ist bekommt er keine geldstrafe. Auch wenn ich das Verhalten nicht unterstützen möchte, aber der Kontrolleur ist auch selbst schuld , wenn er nicht nach dem Ausweis fragt. Der Staat sackt sich eh schon genug ein.