Bekommt man ein Strafantrag beim Schwarzfahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal: Schwarzfahren wäre zwar ein Straftatbestand (Leistungserschleichung), das wird aber nur auf Antrag verfolgt. Verkehrsbetriebe erstatten in der Regel beim ersten Mal keine Anzeige, so denn das erhöhte Beförderungsgeld erstattet wird.

Aber bei dir war das kein Schwarzfahren in dem Sinn einer vorsätzlichen Tat. Du hast die Fahrkarte ja, und ich hoffe, du kannst sie noch finden. Bei uns ist es so, dass man die Möglichkeit hat, innerhalb von ein paar Werktagen in der Kundenzentrale der Verkehrsbetriebe vorzusprechen und den Fahrausweis nachzureichen. Das dann verlangte (deutlich geringere) "erhöhte Beförderungsentgeld" beträgt meines Wissens 10 Euro und ist insoweit ja ok, da ein geringer Aufwand entstand.

Also melde dich dort, wenn du die Karte hast. Ich denke so kommst du "ich muss ja sowieso 60 Euro zahlen" günstiger weg.

FBeantworter 
Fragesteller
 22.06.2021, 18:38

Die Fahkarte habe ich leider nicht mehr gefunden. Ich versuche einfach diese 60 Euro rechtzeitig zu bezahlen und fertig.

Steht sowas dann auf einer Polizeiliche Führungszeugnis?

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Eckengucker  22.06.2021, 18:57
@FBeantworter

Du wirst gar nicht angezeigt, wenn es wie beschrieben war. Zumindest normalerweise nicht.

Und im polizeilichen Führungszeugnis steht eine Geldbuße für sich allein so nicht. Und selbst bei einem Mehrfachverstoß gegen die Beförderungsbedingungen wird es bei einer strafrechtlichen Anzeige der Verkehrsbetriebe bei einer einfachen Buße bleiben, immer vorausgesetzt man hat nicht meterlange Akten bei Gericht.

Achtung, eine Geldbuße ist noch lange keine Geldstrafe nach Tagessätzen (z.B. 200 Euro nachweislich an Brot für die Welt zahlen) Hier kann ich nur empfehlen keine dicken Backen zu machen und das Geld zu zahlen. Damit wäre zumindest der strafrechtliche Teil erledigt.

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Das kann schon mal beim ersten passieren, meist sind es drei bis viermal.

Und nicht auf die 60 Euro fokussieren. es heißt das doppelte vom Fahrpreis aber mind.60 €. Im ÖPNV kommt mehr nicht rum. Im ÖPV kann das schon mal so sein.

erst wenn du als wiederholungstäter mehrfach geschnappt wirst, wird dich die ÖPNV-gesellschaft wegen "transporterschleichung" anzeigen.

bis dahin sind die 60 € eine art schadensersatz, aber strafrechtlich nicht relevant.

Das entscheidet das Beförderungsunternehmen. Viele Unternehmen erstatten auch beim ersten Mal Anzeige.

Gefängnis wird es aber nicht gleich. Sozialstunden oder sowas wären möglich.