Beim Schwarzfahren erwischt?
Guten Tag. Ich und mein Freund wurden eben beim Schwarzfahren erwischt. Wir haben jetzt beide einen Zettel bekommen, dass wir 60€ zahlen sollen. Die Kontrolleure haben uns gesagt das wir bei einer Zentrale anrufen können und ggf nur 7€ zahlen müssen. Die Frau bei der Zentrale meinte, wenn wir ein Bild von unserer Monatskarte per Mail schicken, müssten wir nur 7€ zahlen. Die Monatskarten sind jedoch schon länger abgelaufen. Könnte das trotzdem was bringen die Karten zu schicken? Wir sind beide noch minderjährig ( Ich 15 mein Freund 14).
9 Antworten
Ich hatte auch schon Probleme mit diesem Thema und ich denke mal das das nicht möglich sein wird. Da die Karten bereits abgelaufen sind könnte man auch keinen Nutzen mehr aus ihnen ziehen.
Falls du oder eventuell dein Freund ein Schokoticket oder ähnliches habt könnte man dies vorzeigen und müsste dementsprechend auch nur 7€ bezahlen.
Monatskarten sind jedoch schon länger abgelaufen
Und das ist das Problem. Ihr hattet also genug Zeit, das gerade zu biegen und nicht laufen zu lassen. Wirklich!
Die im Besonderen im Stundentakt verkehrenden Verkehrsmittel sind ein erheblicher Komfort für unseren Alltag, aber sie "kommen nicht einfach so vorbei", es ist recht aufwändig, so ein Netz zu betreiben. Das kostet. Zurzeit ist es daher so, dass sich Fahrgäste an den Kosten beteiligen. Denn: Die Fahrgäste nehmen eine Leistung wahr und bezahlen einen Anteil davon selbst. Wer das nicht tut, schadet der Allgemeinheit. Wenn das Schule macht, bricht das System irgendwann zusammen.
Ergo: Werdet bei Zeiten erwachsen – und steht für die in Anspruch genommenen Leistungen ein.
Mit einer "vor kurzem" abgelaufenen Karte hättet ihr die Anschlusskarte erwerben und dann vorlegen können. So bleibt euch nur, entweder der Aufwand für eure Eltern, dem Beförderungsvertrag zu widersprechen, da euch als Minderjährige kein Vertrag zu eurem Nachteil angeboten werden darf, oder die 120 Taken zahlen.
Danke für die Antwort. Ich habe trotzdem eine Mail geschrieben. Ich hatte Glück und muss tatsächlich nur die 7€ Bearbeitungsgebühr zahlen :)
Nein, das bringt nichts.
Die gute Nachricht: Wenn ihr euren Eltern Bescheid gebt können die dafür sorgen, dass ihr die 60€ nicht zahlen müsst. Da ihr minderjährig seid konntet ihr den Beförderungsvertrag nicht wirksam eingehen, sodass auch die Vertragsstrafe nicht wirksam werden kann. Eure Eltern müssen dem Verkehrsbetrieb eben mitteilen, dass sie in den Vertrag nicht einwilligen und dieser somit unwirksam ist.
Wenn die Kiddies das ständig machen, ist das natürlich die Konsequenz (und somit auch kein Freifahrtschein (im wahrsten Sinne des Wortes) zum Schwarzfahren). Aber bei einem einmaligen Ereignis wird das Unternehmen sicherlich keinen Strafantrag stellen und selbst wenn, wird dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter verfolgt.
kommt drauf an... wenn die Eltern blöd kommen und die Vertragsstrafe verweigern.... die Möglichkeit gibt es eben und wer auf einem dünnen seil Tanzt sollte besser nicht unnötig rumspringen.
Geschäftsfähig für geringfügige Geschäfte, wie dieses, ist man allerdings schon ab 7 Jahren.
Wenn das Kind mit eigenem Geld die Fahrt bezahlt hätte, wäre der Vertrag wirksam, das stimmt. Aber das hat es ja nicht. Dass es das hätte machen KÖNNEN bedeutet nicht, dass der Vertrag dadurch wirksam wird. Das ist nicht die korrekte Schlussfolgerung aus §110 BGB, die du da ziehst.
Guter Punkt, es kam ja eben gar kein Vertrag zustande, sondern die Beförderungsleistung wurde heimtückisch unter Ausnutzung der Gutgläubigkeit des Beförderungsdienstleisters erschlichen.
Wenn die Monatskarte zum Zeitpunkt des Schwarzfahrens gültig gewesen wäre, bringt das etwas. Wenn ihr zum Zeitpunkt des Schwarzfahrens gar keine gültige Karte hattet, weder im Bus noch zu Hause, müsst ihr die 60 € zahlen.
Danke für die Antwort. Habe trotzdem ein Bild von meiner Monatskarte geschickt und muss zum Glück nur die 7€ zahlen.
Eine abgelaufene Karte ist wie gar keine Karte zu haben 😂
das stimmt..... ABER: da steht dann immer noch die Strafanzeige wg. Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen im Raum. Die Vertragsstrafe ist ein Angebot zum verzicht auf die Strafanzeige... d.H. es bleibt die Möglichkeit dass sie dann gestellt wird (wenn mit Vorsatz schwarz gefahren wurde wie es hier wohl der Fall war zurecht). Muss man dann abwägen was besser ist.