Kriegt man eine Anzeige wenn man schwarz fährt?


28.12.2019, 14:36

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5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bist Du "richtig" schwarzgefahren oder hast Du nur deine (personalisierte) Abo-Karte nicht dabei gehabt?

Bei Letzterem kann man in der Regel mit der Abo-Karte zum Service des Beförderungsunternehmen und zählt dann ein veringertes Beförderungsentgelt und die Gefahr der Anzeige ist auch nicht mehr gegeben.

Ansonsten steht da sehr deutlich "Referenz-Nr." Die muss in den Zweck. Ich würde zusätzlich die EBE-Nr. und deinen Namen eintragen ... falls man sich bei der Referenz verschrieben haben sollte.

... wenn natürlich deine Eltern deine Kontobewegunfen einsehen können, wird bei denen dann wohl über diesen Weg die Frage aufkommen, wofür dieses 60 EUR sind.

Du musst einfach nur die Strafe von 60 Euro begleichen. Dann muss du dich nicht vor einer Anzeige fürchten.

Hat dir der Zugbegleiter, der dich beim schwarzfahren erwischt, nicht gesagt ob ein Brief nach Hause kommt?

Aber ja, wenn man öfters schwarz-fährt, dann kann man irgendwann eine Anzeige bekommen. Das Schwarzfahren ist eine Erschleichung von Leistungen und dies ist eine Straftat.

Ich wünsche dir Alles Gute!

Woher ich das weiß:Hobby

Niiiiiiiiccccc 
Fragesteller
 28.12.2019, 14:16

Viele dank für deine Hilfe ,aber was muss ich bei der Überweisung in das Feld Verwendungszweck eintragen? Weil die müssen ja auch wissen das das von mir kommt das Geld.

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HelpMePls2k  28.12.2019, 14:24
@Niiiiiiiiccccc

Wenn du einen Brief bekommst, dann ist der Verwendungszweck höchstwahrscheinlich schon ausgefüllt. Ansonsten steht dies im Brief.

Außer: du hast schon Bankdaten erhalten. Dann müsstest du aktiv zur Bank gehen. Wird aber wahrscheinlich nicht der Fall sein.

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Niiiiiiiiccccc 
Fragesteller
 28.12.2019, 14:30
@HelpMePls2k

Doch ich habe tatsächlich schon IBAN und so bekommen. Aber kann ich es nicht einfach bequem von zuhause aus überweisen

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HelpMePls2k  28.12.2019, 14:32
@Niiiiiiiiccccc

Ich weiß nicht ob du Onlinebanking oder so etwas hast. Damit kenn ich mich aber leider nicht so gut aus.

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HelpMePls2k  28.12.2019, 14:42
@Niiiiiiiiccccc

Ich sehe gerade das Bild, welches du in die Frage ergänzt hast. Die EBE-Nummer kannst du im Feld Verwendungszweck reinschreiben. Es ist aber wichtig das alle anderen vier Daten (siehe ganz Unten) im Zahlschein vorhanden sind.

Du kannst aber auch die Strafe in Kundenzentren bezahlen. Steht ganz unten im Beleg. Solltest du diese Zahlungsmethode bevorzugen - dann den Beleg mitnehmen, nicht vergessen!

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JuristMoral  28.12.2019, 14:45
@Niiiiiiiiccccc

Die Referenznummer gibst du im Verwendungszweck an.. Achte darauf diese wirklich korrekt einzutragen. Sowie alle anderen Daten auch.

Zahlst du bar im Kundencenter, dann achte unbedingt darauf, dass du einen ordentlichen Beleg über die Zahlung erhältst.

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Das Bezahlen des erhöhten Beförderungsentgeldes ist die zivilrechtliche Seite. Eine Anzeige kann zusätzlich erfolgen, denn das "Erschleichen von Beförderungsleistungen" ist eine Straftat. Wird das verfolgt, geht das sicher nicht, ohne dass deine Eltern davon erfahren.


HelpMePls2k  28.12.2019, 14:13

Wenn man aber nur einmal schwarzgefahren ist und die Strafe begleicht, dann ist es sehr, sehr, sehr unwarscheinlich das dies zur Anzeige gebracht wird. Man möchte immerhin seine Kunden behalten und nicht sofort abschrecken.

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wiki01  28.12.2019, 14:18
@HelpMePls2k

Diese "Kunden" möchte niemand behalten. Man möchte die behalten, die ehrlich den Fahrpreis bezahlen. Ansonsten hast du recht: Selten wird der StA aktiv beim ersten Mal. Aber es könnte passieren.

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JuristMoral  28.12.2019, 14:44
@HelpMePls2k

Unwahrscheinlich und in der Praxis üblich, aber nicht ausgeschlossen. Denn wie es der Antwortgeber schon richtig ausdrückte: Ziviles und strafrechtliches sind hier zu trennen.

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Hallo,

du bekommst dann einfach eine Zahlungsanweisung nach hause. Ist jetzt nichts, was du panisch verheimlichen musst. Ist auch keine Anzeige. Du zahlst die Strafe, es tut dir hoffentlich weh und denkst das nächste Mal an die Fahrkarte - fertig.


JuristMoral  28.12.2019, 14:43

Die Zahlungsanweisung hat er schon bekommen und bekommt er wenn, nur bei Zahlungsverzug noch einmal zugesandt.

Eine Strafanzeige kann unabhängig von der Zahlung der 60 € erfolgen. Kann.

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ZuumZuum  28.12.2019, 16:24

Du zahlst die Strafe, es tut dir hoffentlich weh und denkst das nächste Mal an die Fahrkarte - fertig.

Er zahlt keine Strafe, er zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgeld. Geldstrafen dürfen in Deutschland nur der Staatsanwalt oder das Gericht verhängen.

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Im Verwendungszweck musst du die Referenznummer eintragen.

Oft wird von einer Strafanzeige wegen des Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB abgesehen, wenn der Täter das erste Mal erwischt wurde und das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € fristgerecht bezahlt.

Kannst die 60 € auch kostenlos bei einem Servicecenter des Verkehrsunternehmen in bar einzahlen ( googeln wo eines ist ) . Unbedingt eine ordentliche Quittung über die Zahlung geben lassen.

Ob ein Polizeibrief wegen der Vernehmung als Beschuldigter zum Vorwurf § 265a StGB ins Haus kommt, ist ungewiss. Die Anzeige kann, muss aber nicht erfolgen.

Bekommst du bis 31.03.2020 keine polizeiliche Vorladung in dieser Sache, hat es sich höchstwahrscheinlich erledigt.

Kommt eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter, dann nimm diese bitte nicht wahr. Du bist dazu nicht verpflichtet. Lass es bitte einfach.

https://www.just-und-partner.de/abc/vorladung/