Rheinbahn, App-Abo kann nicht kontrolliert werden?

Hallo

ich habe seit letztem Jahr (nach Ende des 9€ Tickets) ein Jahresabo bei der Rheinbahn. Das habe ich digital über deren App abgeschlossen: man bekommt also keine Karte sondern der Zugang ist nur über die App möglich.

Die Rheinbahn entschied sich die funktionierende App auszutauschen, durch eine komplett fehlerhafte und nicht funktionierende App.

Über die neue App (die seit 01.01. verpflichtend ist, die alte wurde abgeschaltet) kann ich nun für mein Abo kein QR-Code-Ticket mehr abrufen.

Wie es kommen musste wurde ich natürlich direkt gestern kontrolliert. Ich konnte zwar meine Abo-Buchung in der App vorlegen (Buchungsnummer, Zeitraum, Rechnung usw.) aber das hat den Kontrolleur nicht interssiert: Ohne QR-Code kann er nichts scannen und für ihn ist das schwarz fahren - sei ja meine Pflicht als Kunde, dass das funktioniert.

Guckt man sich die Bewertungen im Playstore an (1.8 Sterne, ca. 100 Beschwerden das Tickets nicht abgerufen werden können) sehe ich das nicht als meinen Fehler und auch nicht als meine Pflicht.

Meine Daten wurden nun aber aufgenommen und es würde eine Anzeige gestellt: muss ich mir nun irgendwie Sorgen machen oder sogar was zusätzlich bezahlen?

Wie gesagt: ich hab ein gültiges Abo, das ich ja auch nachweisen konnte. Es gibt eben nur kein QR-Code. Aber das ist ja nicht meine Schuld?

Recht, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Gesetzeslage, Rheinbahn, Schwarzfahren, VRR
Ticket 2000 entzogen worden weil es nicht funktionier .. was nun?

Mein Mann ist gestern von Düsseldorf nach Neuss gefahren zur Arbeit mit der S bahn und wurde dann von einem Kontrolleur kontrolliert. Wir haben ein übertragbres Ticket 2000. Der Kontrolleur meinte das die Karte nicht mehr funktioniert und hat die draufhin entzogen. Dann meinte er das mein Mann nach Mettmann muss um es dort abzuholen. Ich verstehe das nicht so ganz, da wir immer , wenn mal sowas vorkam, bei uns hier in Düsseldorf zur Rheinbahn gegangen sind und uns ein neues ausstellen lassen haben und es wurde uns nie entzogen nur wurde uns gesagt das wir das direkt abchecken lassen sollen das eventuell der chip nicht mehr funktioniert und es deswegen nicht mehr biept. Ausserdem hat der herr die Daten meines Mannes aufgeschrieben ihm aber nichts an Zettel oder sonstiges mitgegeben, wiegesagt er meinte nur das er nach Mettmann müsse und es dort abholen soll. Das Ticket funktioniert doch eh nicht wieso dann abholen?:/ wie schon erwähnt, bei solchen Fällen waren wir bei der Rheinbahn in Düsseldorf und haben das alte sperren lassen und uns ein Neues ausstellen lassen. Habe eben beim KC Rheinbahn in Mettmann angrufen er meinte auch das ich das in Düsseldorf neu ausstellen lassen kann und das das alte dann eh gesperrt wird aber der Kontrolleur ht die Daten meines Mannes und ka was das alles auf sich hat . Nicht das am Ende wir noch eine Strafe bekommen :/ apropo der Mann war echt frech, da ich in dem Moment am telefon wr und mit ihm sprechen wollte er aber meinte nee kb und ich wollte nur fragen was los ist , da das Ticket letzentlich ja auch ueber meinen Namen läuft

Düsseldorf, Kontrolle, Neuss, Rheinbahn, Ticket, VRR, Kontrolleur, Mettmann, S-Bahn
Einzelticket-Preisstufen und Kurzstrecken-Ticket: Warum wird mir im Bus immer ein scheinbar um eine Preisstufe zu teures Ticket verkauft?

Beispiel: Düsseldorf (Rheinbahn AG); Quelle: http://www.rheinbahn.de/tickets/preisstufen/Seiten/Alle-Preisstufen.aspx

Preisstufe A: 90 Minuten​

Preisstufe B​: ​120 Minuten

Preisstufe C​: ​180 Minuten

Preisstufe D​: 300 Minuten

Preisstufe E​ : ​300 Minuten

Preise EinzelTicket Erwachsene​

A​1/A2/A3: 2,60 Euro

​B​: 5,70 Euro

C: ​​11,80 Euro

​D: 14,60 Euro

E: (keine Angabe?; was kostet Preisstufe E?; nach welchen Faktoren richtet sich der Preis?)

EinzelTicket Kinder​: ​1,60 Euro; Für Kinder von 6 bis 14 Jahren.

Dann steht darunter der Hinweis:

Das EinzelTicket ist im jeweiligen Geltungsbereich bis zur gewünschten Haltestelle gültig. Beliebiges Umsteigen ist inklusive (nicht für Rund- und Rückfahrten). ► Wie kann man denn kontrollieren, ob man eine Rundfahrt unternimmt oder wieder zurückfährt? Kann man das am Stempel erkennen? Wenn ja, wie?

EinzelTickets gelten bis zum Erreichen des Fahrtziels, jedoch maximal für die zeitliche Dauer von: [Preisstufe A, B, C, D, E].

Ist die Ticketkategorie also nicht nur von der Dauer der Fahrt abhängig, sondern auch von …

  1. der Anzahl der Haltestellen?
  2. den zurückgelegten Kilometern?
  3. der Anzahl der durchfahrenen Waben?
  4. der Anzahl durchfahrener Orte?
  5. der Tarifzone?
  6. der Tageszeit?
  7. von welchen weiteren Faktoren?
Kurzstrecke

Eine Kurzstrecke entspricht der Entfernung von ungefähr 1,5 Kilometern. Da es im Gebiet der Rheinbahn in den verschiedenen Städten unterschiedliche Tarifsysteme für die Kurzstrecke gibt, informieren Sie sich bitte an Ihrer Einstiegshaltestelle. Hier sind im Tarifaushang alle Ziele aufgeführt, die Sie mit einem Kurzstreckenticket erreichen.

Preis EinzelTicket Kurzstrecke:​ ​1,60 Euro

Darunter steht: "Das KurzstreckenTicket erhalten Sie am Automaten, im KundenCenter und bei unseren VertriebsPartnern."

Also kann man gar kein Kurzstreckenticket im Bus kaufen? Muss man sich also erst ein teureres Ticket kaufen, um zu einer Verkaufsstelle zu fahren, um ein Kurzstreckenticket zu erwerben, um dann erst die eigentliche Fahrt antreten zu können?

Auf der Website des VRR gibt es aber offensichtlich nur eine zeitliche Einschränkung bei Kurzstreckentickets von 30 Minuten, aber keine Kilometerbegrenzung? Kann jeder Anbieter im Verbund seine eigenen Regeln bestimmen? vrr.de/de/tickets/abundzu/einzelticket/index.html

In dem Video des VRR wird hingegen von maximal drei Haltestellen gesprochen? Und auch von Zeittickets? Gibt es da Unterschiede? Kilometer- oder Zeittickets? Ich denke, es gibt nur Tickets, die durch beide Faktoren gleichzeitig begrenzt sind? Video: youtube.com/watch?v=w-ecdgqQDOg

Verkehr, Bahn, Bus, ÖPNV, Rheinbahn, Ticket, VRR
Von Bahn (Rheinbahn Düsseldorf) verklagt , dürfen die das?

Servus Leute...

Folgendes ist passiert: Mein Partner wurde in einem Jahr "nur" 2-3 mal beim Schwarzfahren erwischt. Mit der Rheinbahn in Düsseldorf. Er hat jedes Mal den fälligen Betrag komplett bezahlt, sogar mit Quittung. Somit wäre ja eigentlich das Thema vom Tisch. 

Das ganze ist jetzt nun auch schon etwas länger her, es war 2013 / Anfang 2014 (er ist November 2014 nämlich nach Hessen gezogen). Kommen wir jetzt zum eigentlichen Problem: Die Rheinbahn verklagt ihn nun auf mehrere hundert Euro, wir reden hier von über 400€. In der "Anklage" steht, er hätte sich Fahrten mit der Bahn erschlichen.

So weit ich weiß, ging es sogar schon an das Inkasso Büro und würde bald vor Gericht gehen. Seine Mutter hat Kontakt zu einem Anwalt in Rente, der sich diesen Fall mal angeschaut hat. Jedoch meinte er da könnte man kaum was machen und vor Gericht würde er wahrscheinlich verlieren.

Allerdings klingt das wir mich eher nach Abzocke. Ich bin mal ehrlich, ich selbst wurde in meiner eigenen Jugend bestimmt 8-10 mal beim Schwarzfahren erwischt.

 1 mal ging es auch bis zum Inkasso Büro, gezahlt habe ich aber auch alles und somit war die Sache erledigt.

 Ich selbst wohne in Hessen und die RMV ist da zuständig. Ich habe meinem Partner ans Herz gelegt sich doch mal an einen anderen Anwalt zuwenden um eine 2te Meinung einzuholen. Allerdings fehlt das nötige Kleingeld, mach ich mich gerade schlau, ob es nicht so was wie Jugendanwälte auch für jüngere Menschen gibt (wir sind Anfang 20ig).

 Mein Partner hat "Schiss" das sein Konto bald gepfändet wird oder er somit in seine (ersten) Schulden rein rutscht und will auf die Summe eingehen und diese in Raten abbezahlen. Allerdings halte ich das für einen sehr großen Fehler und meinte zu ihm: "gut dann lassen wir es mal vor Gericht kommen, dann sehen wir weiter".

 Ich selbst finde das unglaublich lächerlich aus solch einem Grund jemanden zu verklagen, obwohl man die Schwarzfahrten beglichen hat.

Das ist nun jetzt schon über 1 Jahr her. Die glauben wohl auch: "ach mit dem können wir es machen, dann klappt das bestimmt auch bei anderen". 

Hattet ihr auch schon mal so was? Wie ist das bei euch ausgegangen? Habt ihr Tipps für uns was wir machen können? Sollen wir darauf eingehen oder uns zur Wehr setzen? Einen richtigen Anwalt einschalten? Ich wäre wirklich unglaublich dankbar für ein paar hilfreiche Antworten =) LG lilahorn

Düsseldorf, Recht, Bahn, Rheinbahn
Vorzeitige Kündigung meines Busfahrtickets (SchokoTicket) rechtens?

Hallo, ich bin Abiturient und hatte/habe das SchokoTicket der Rheinbahn AG. Nur als Schüler ist man berechtigt dieses Ticket zu besitzen. Da ich mein Abitur beendet habe, habe ich das Ticket natürlich auch fristgemäß gekündigt und gleichzeitig ein neues Ticket beantrangt. Gekündigt habe ich zum 31.07. da ich ja bis zu diesem Zeitpunkt laut Schulbescheinigung und Schülerausweis noch Schüler meiner Schule bin, also auch noch berechtigt bin das Ticket zu besitzen. Jetzt habe ich ein Schreiben der Rheinbahn erhalten, in dem die mir verklickern wollen, dass ich mit dem Erhalt meines Abiturs (31.06.) keinen Schülerstatus mehr besitze und ich für den Monat noch 22,83€ nachzahlen müsse. In den Vertragsbedingung steht folgender Satz: "Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A zu entrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich." Mein Schülerausweis ist noch bis zum 31.07. gültig, wer hat denn jetzt recht? Muss ich die 22,83€ tatsächlich bezahlen? Meiner Meinung nach ist das reine Abzocke.... LG

Schule, Rheinbahn, SchokoTicket, VRR, Busfahrkarte, Schülerticket

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