Schokoticket vergessen - Rheinbahn immer noch keine Mahnung geschickt?
Die 14 tägige Frist ist abgelaufen. Jedoch hat die Rheinbahn seid fast 3 Tagen immer noch keine Mahnung geschickt. Weiß jemand vielleicht, wieso?
6 Antworten
Warte doch einfach ab, veilleicht kommt ja auch nichts mehr.
Zeig Eigeninitiative.
Da du noch minderjährig bist, gehe zu deinen Eltern. Diese sollen schriftlich erklären, dass sie dir keine Erlaubnis gegeben haben, ohne Ticket zu fahren. Die Bahn bzw. ggf. ein Inkasso werden meckern, aber im Endeffekt ist die Rechtsprechung so, dass du und deine Eltern dafür nicht mit dem erhöhten Beförderungsentgeld belangt werden dürfen.
Und dir persönlich schreibst du hinter die Ohren, dass du so etwas nicht mehr machst. Denk in Zukunft ans Ticket. Irgendwann, wenn du mal erwachsen bist, hilft dir niemand mehr da raus und dann musst du auch die 40€ oder 60€ zahlen oder wie viel es nun sind.
Die werden wohl auch keine Mahnung schicken, wenn du die Frist ablaufen lässt, werden die eventuell direkt eine Anzeige stellen. Warum lässt man diese Frist ablaufen?
Eltern haften NIEMALS für ihre Kinder.Und diese haften für ihre Kinder.
Verunsichere den Fragesteller nicht mit nicht-haltbaren Kommentaren die keinerlei Grundlage in unseren Rechtssystem finden.
Eltern haften für sich selbst, wenn sie schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzen. Die Kriterien dafür sind sehr eng gefasst.
Achsooo... Dann kann jedes Kind unter 14 hingehen und machen was es will und die Eltern müssen dafür nicht aufkommen? Hätte ich das mal damals schon gewusst.
Diese 40€ werden trotzdem im zweifel fällig. Auch bei Kindern. Da das Kind diese aber nicht hat, werden die Eltern herangezogen. Zudem haben die Eltern darauf zu achten, dass das Kind welches unter 14 ist, nicht ohne gültiges Ticket fährt. Warum der Fragesteller allerdings sein Ticket nicht einfach nachgezeigt hat, ist mir eh schleierhaft.
Dann kann jedes Kind unter 14 hingehen und machen was es will und die Eltern müssen dafür nicht aufkommen?
Du hast nicht verstanden, was Kevin geschrieben hat. Wenn du als Vater sagst: "Komm Bub, geh mal Schwarzfahren", exakt dann haftest du. Wenn aber gar keine Erlaubnis zur Schwarzfahrt vorlag, dann haftest du auch nicht. Denn dann ist der Vertrag mit dem Transportunternehmen unwirksam und die 40€ können niemals fällig werden. So einfach ist das.
Der Gesetzgeber hat Kinder und Jugendliche da nicht ohne Grund gesondert geschützt vor solchen und anderen Dingen, die zu ihrem Nachteil gereichen.
Deine übrigen Erklärungen stimmen schlichtweg nicht.
in Sachen Frist kenne ich mich nicht aus, ich weiss aber dass Mahnungen von Verkehrsbetrieben nicht innerhalb von 3 Tagen verschicke werden, das kann 3 Wochen oder länger dauern.
Aber du hast Eltern. Und diese haften für ihre Kinder. Nach diesem Prinzip müsste sich ja kein Kind ein ticket holen.