Was passiert wenn man die 65€ Schwarzfahren nicht bezahlt (bin 14)?
Was passiert wenn man erwischt wird in der Straßenbahn und die 65 € nicht bezahlt
Kommt dann ein Brief nach Hause ?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blaulicht0/1550358824664_nmmslarge__627_395_169_169_465bbf59eaba8ccef6f0f1b7a51f595d.jpg?v=1550358825000)
Natürlich kommt dann eine Rechnung per Post, mit entsprechenden Zusatzgebühren.
Zahlst du diese auch nicht und ignorierst die folgenden Mahnungen, dann geht das Ganze wohl vor Gericht.
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Ja klar wenn du nicht zahlst wird es an ein Inkassobüro weitergeschickt und es wird immer teurer
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Es wird mit Sicherheit ein Brief nachhause kommen.
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Ist doch scheißegal, es wird ein Brief nachhause kommen und gut ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Um welchen Brief geht es jetzt, um die € 65 oder um eine Strafanzeige? Auch wer nicht strafmündig ist zahlt € 65.
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Es ging bei mir eher um die Strafanzeige.
Ich kenne das nur, dass man einen Zettel kriegt, den man bei der Bahn oder dem Amt oder wo auch immer bezahlen muss.
Wenn das nicht innerhalb einer gennanten Frist geschieht, kommt ein Brief nachhause.
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Natürlich hat die Strafanzeige etwas mit der strafmündigkeit zu tun.
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Die schon, die € 65 erhebt aber soviel ich weiß, die Transportgesellschaft. Das wird doch nicht in einem Strafverfahren bei Gericht entschieden. Strafanzeige bei der Polizei kann natürlich auch noch erfolgen. Hat damit aber nichts zu tun. Sag mal, du willst es nicht kapieren oder was?
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Du willst es anscheinend nicht kapieren, da ich 3 Antworten vorher geschrieben habe, dass ich die Strafanzeige meinte.
Ob das Verkehrsunternehmen Anzeige erstattet hat, wissen wir nicht.
Dass diese 65€ nicht per Gericht entscheiden werden, war mir klar und ich habe nie dran gezweifelt.
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Ja wie gesagt, wir wissen nicht, ob das Verkehrsunternehmen Anzeige erstattet hat, aber bei meiner Aussage 5 Antworten vorher ging es um den Brief, der nachhause kommt. Damit meinte ich eine mögliche Strafanzeige.
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Das erhoehte Befoerderungsentgelt ist eine Vertragsstrafe. Diese kann von Minderjaehrigen nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Du musst es also nicht bezahlen.
Allerdings wird das Verkehrsunternehmen dann hoechstwahrscheinlich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Befoerderungserschleichung stellen. Strafmuendig bist du mit 14 ja bereits.
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Nein. Stattdessen werden Dich ein paar Jungs von Russisch Inkasso nach der Schule abfangen und Dich mit Hilfe von Baseballschlägern und Fahrradketten davon überzeugen, das es besser und gesünder ist, die Schulden zu begleichen.
Was hat doch damit nichts zu tun.