Was passiert, wenn man (zum ersten Mal) beim Schwarzfahren erwischt wird?

6 Antworten

Nein, das ist ja noch nicht mal zu einer Anzeige gekommen. Erst bei wiederholtem Schwarzfahren zeigt der HVV dich an. Erst nach einer Verurteilung kann etwas über auch nur in die Nähe eines Eintrags kommen - und dann kommt es auf das Urteil an - aber in der Regel liegt die Strafe weit unter dem, was zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen könnte. Da steht nicht jeder kleine F.. drin.

xyz911  13.10.2020, 19:34

Stimmt so nicht, im HVV wird in der Regel schon beim ersten Mal Anzeige erstattet

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FataMorgana2010  13.10.2020, 20:08
@xyz911

Das kann ich mir anhand der veröffentlichten Zahlen nicht vorstellen. Laut offiziellen Zahlen wurden z. B. in 2018 rund 180.000 mal Schwarzfahrer erwischt worden, von denen etwa ein Sechstel den Fahrschein dann doch noch vorlegen konnte (also z. B. Abonnenten, die ihn zu Hause liegen hatten), es gab aber nur rund 9000 Anzeigen (und am Ende weniger als 1000 Verurteilungen).

Es wäre auch wenig sinnvoll, jeden anzuzeigen - damit das als Straftat verurteilt wird, muss ja Vorsatz dabei sein. Und beim einmaligen Vergessen von einem Vorsatz zur Leistungserschleichung auszugehen ist schon grenzwertig, damit kommt man vor Gericht kaum durch.

Etwas anderes ist es, wenn man z. b. mit einem gefälschten Fahrausweis erwischt wird oder ansonsten falsche Angaben macht, oder seine Personalien nicht preisgibt. Das wird angezeigt, schon allein um die Polizei hinzuziehen zu können.

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Normalerweise ist es beim ersten Mal mit den 60 Euro erledigt. Eine Strafanzeige wird i.d.R. erst erstattet, wenn man mehrmals erwischt wurde.

Im Führungszeugnis werden Verurteilungen der Gericht eingetragen, wenn es über 90 Tagessätze sind. 60 Euro ist keine gerichtliche Strafe und zählt als erhötes zivilrechtliches Beförderungsentgeld.

Wenn Du den Fahrschein vergessen hast, bist Du nicht schwargefahren.

Wenn Du Japaner bist und erst beim aussteigen bezahlen wolltest, wie alle das in Japan immer tun, bist Du kein Schwarzfahrer.

Kommt drauf an wie die Sachbearbeiter beim HVV drauf sind, manchmal wird Anzeoge erstattet und manchmal nicht.

Ohne Verurteilung keinen Eintrag.