Beim Schwarzfahren erwischt worden?!?qjsjdjfjj?

4 Antworten

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und hat nichts mit dem Führungszeugnis zu tun.

Theoretisch könntest du auch strafrechtlich angezeigt werden; als Ersttäter kommst du da aber auch nie in den Bereich, wo es problematisch würde.

Im Führungszeugnis erscheinen nur Strafen von mehr als 90 Tagessätzen oder längere Freiheitsstrafen ....... mehr als 3 Monate ....

https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/eintraege-ins-fuehrungszeugnis-bei-geldstrafen-und-freiheitsstrafen/

Ab welcher Grenze erscheinen Strafen im Führungszeugnis?

Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen (oder Freiheitsstrafen) in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Strafen kommen auf jeden Fall stets in das Bundeszentralregister (s.o.).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-polizeiliche-fuehrungszeugnis-ab-wann-bin-ich-vorbestraft_061004.html


lavthedoll1 
Fragesteller
 31.05.2022, 10:08

Also nach dem 90. Mal?

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wilees  31.05.2022, 10:09
@lavthedoll1

Definition ... Tagessatz :

Rechtssprache ........

nach dem täglichen Nettoeinkommen und den übrigen wirtschaftlichen Verhältnissen ermittelte Einheit, in der Geldstrafen festgesetzt werden

"die Täterin wurde zu zehn Tagessätzen verurteilt"

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Für einen Eintrag im Führungszeugnis müsstest du angeklagt und von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt worden sein.

Die Zahlung des "erhöhten Beförderungsentgelts" (die üblichen 60 Euro) ist strafrechtlich nicht relevant.