Kontrolleur fotografiert meinen Ausweis?

Hallo meine Lieben,

Ich wohne in Berlin und fahre immer die selbe Strecke über die Warschauer Straße, dadurch sind mir mittlerweile viele Fahrkartenkontrolleure vom Aussehen her bekannt, deswegen gibt es auch eine Vorgeschichte: also ein mal war ein Mann in der Bahn mit mir und es kamen drei Kontrolleure, auf jeden Fall haben die Kontrolleure den Mann um das Ticket gebeten aber der hatte nicht das passende dabei und verstand auch kein deutsch, da ich jemanden mitnehmen darf auf mein Ticket, bin ich zu den Kontrolleuren gegangen und hab gesagt, dass der Mann zu mir gehört und wir auf mein Ticket zusammen fahren... Daraufhin war einer der Kontrolleure extrem unfreundlich zu mir und meinte ich soll mich nicht einmischen und so weiter....

Heute: war wieder dieser Kontrolleur von damals mit in der Bahn und ka wieso aber ich hab vercheckt den Ausweis zu meinem Ticket (Schüler/Azubi) verlängern zu lassen, der Kontrolleur (weil er mich vermutlich noch von damals kannte) hat natürlich nicht nur meine Fahrkarte prüfen wollen sondern auch meinen dazugehörigen Ausweis und hat sich dabei gefühlt überdurchschnittlich viel mehr Zeit gelassen als bei den anderen Fahrgästen, aber dann kamm der Schock (bis zu dem Zeitpunkt dachte ich ja dass mein Ausweis noch gültig ist) er sagte einfach ich solle nächste Station mit aussteigen und packt meine Fahrkarte und Ausweis in seine Bauchtasche, ich war total perplex und sagte ihm er soll mir sofort meine Sachen wiedergegeben und er meinte nur"Mal sehen ob du die wieder bekommen kannst" dann kam sein Kollege und hat mich gefragt was los sei... Dann kam die nächste Station und ich hab gleich (etwas hochnäsig vielleicht) gesagt dass er mir jetzt mein Ausweis und Fahrkarte zurück geben soll und als er es aus seiner Tasche geholt hat, habe ich direkt danach geschnappt, aber er hat es festgehalten... Dann meinte er dass ja das Datum auf meinem Ausweis nicht gültig ist und ich eine Betrügerin sei... Daraufhin meinte ich dass das ja wohl nicht stimmen kann (hat es aber). Auf jeden Fall meinte er dass, er mich jetzt aufschreibt weil ich kein gültiges Ticket habe und hält dabei immer noch die ganze Zeit meinen Ausweis in der Hand, dann nach dem er fertig war mit diesen Schein ausfüllen... Hat er einfach mit seinem Handy ein Foto von meinem Ausweis und Azubi Ausweis gemacht... Ich hab direkt gesagt dass er die Bilder löschen soll und ich nicht mein Einverständnis dazu gegeben habe... Der andere Kontrolleur, hat erst nach Aufforderung reagiert und meinte zu mir ich soll kurz warten, dann haben die kurz geredet und der andere Kontrolleur kam zu mir zurück gab mir meine Sachen und meinte ich hab 7 Tage Zeit mich um das Bußgeld zu kümmern, und das war's... Die sind dann einfach gegangen...

Darf der einfach mein Ausweis fotografieren? Kann ich irgendetwas dagegen unternehmen bzw dafür sorgen dass es Konsequenzen für den Kontrolleur hat?

Berlin, Recht, Ausweis, BVG, Kontrolle, Schwarzfahren, Kontrolleur
Fahrkarte mehrfach abstempeln straffrei?

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage und bräuchte ein paar Meinungen dazu.

Angenommen eine Person A besitzt eine Fahrkarte, mit der insgesamt 4 Fahrten durchgeführt werden dürfen. Jede Fahrt ist in einem eigens hierfür vorgesehenen Entwerterfeld zu stempeln. Um Kosten zu sparen, zeigt A beim Busfahrer jedoch immer die freie Seite der Fahrkarte vor und stempelt hintem im Bus dann immer dasselbe Feld. An einem Tag stempelt A jedoch ein neues Feld ordnungsgemäß ab und wird durch das Kontrollpersonal K kontrolliert. K entdeckt dabei das Feld mit den vielen Stempeln und zieht die Fahrkarte nach Beanstandung ein. Wie sieht das an dieser Stelle für A aus?

Der Tarif sagt hierzu: "Fahrkarten die entgegen der Bestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen, [...] Fahrkarten die in einem Feld mehrfach entwertet sind [...]".

Soweit gut, nur was wenn A nun behauptet, die Kinder hätte auf dem anderen Feld mit der Fahrkarte gespielt und dabei das Feld "verstempelt"? Schließlich läge für die aktuelle Fahrt ja durch das neue Feld eine gültige Fahrkarte vor. Wie sieht das im Zweifel aus nach Eurer Meinung?

Meine eigene Antwort lautet wiefolgt: Durch das mehrfach Entwerten in einem Feld wird die Fahrkarte ungültig (siehe Tarif). Da die Fahrkarte ungültig ist, hat der Fahrgast A die Pflicht zur Beschaffung einer gültigen Fahrkarte nicht erfüllt und ist damit zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) verpflichtet. Sollte dies wider besseren Wissens geschehen (A hat die Fahrkarte geschenkt bekommen und den Fehler nicht bemerkt), wäre das EBE trotzdem fällig, da A nach wie vor keine gültige Fahrkarte vorweisen kann und zudem der Verdacht eher zulasten von A geht, da A eben bei der Fahrt mit dieser Fahrkarten angetroffen wurde. Das zum zivilrechtlichen Teil.

Für den strafrechtlichen Teil müsste das Verkehrsunternehmen (VU) bzw. die Saatsanwaltschaft den Beweis erbringen, dass die Fahrt mit der bereits mehrfach benutzten Fahrkarte unter Betrugsabsicht und in der Absicht, das Beförrderungsentgelt nicht zu entrichten, erfolgt ist. (Vgl.265a StGB). Allerdings sähe die Sache aufgrund der Tatsache, dass A mit der Fahrkarten angetroffen wurde und dies zudem ein beliebter Trick zum schwarzfahren ist, auch eher schlecht für A aus.

Was meint Ihr zu meiner Antwort? Alles an den Haaren herbei gezogen, oder doch was wares dran?

Auf Antworten wie "zahl doch einfach" oder Moralpredigten zum Thema Schwarzfahren kann ich verzichten, damit kenne ich mich selber ganz gut aus ;-)

Herzliche Grüße, Df2ue

Recht, Bus, Schwarzfahren
Prüfung Inkassokosten Creditreform München wegen Zweifel an Rechtmäßigkeit?

Wegen HF 60,- € soll ich nun insgesamt 168,54 € zahlen.

Ich kann nicht glauben, dass der Inkassodienstleister Creditrefor im Auftrag der MVG in dieser Angelegenheit seriös handelt!

(1.) Sachverhalt: Es trifft zu, ohne gültigen Fahrausweis gegen Juni 2020 in öffentli. Verkehrsm. angetroffen worden zu sein.

Es trifft zu von der MVG zunächst auch schriftlich zur Zahlung aufgeford. worden zu sein. Worauf ich lange nicht reagieren konnte. (Es war in einer kritischen Phase der Pandemie und Lockdowns, war leider nahezu mittellos da das Tafelangebot drastisch eingebrochen war u. ich als Rentner aber Lebensmittel für 2 Personen beschaffen muss und mich somit von einem Härtefall betroffen sehe).

(2.) Jetzt zur Forderungszusammensetzung: Im weitern, einf. Verlauf gingen 2 Schreiben des IKD Creditreform ein.

(Darauf begr. hinweis. möchte, dass im Feld Sachbearbeiter "Team MVG" zu erkennen gegeben wird. Handelt es sich dann nicht um Konzerninkasso und rechtlich ansinnslosen Geschäftsgeb.? -Dies der Grund-).

Eines besagter Schreib. aus 08.2020, das nächste 09.2020

60,- € Beförd.entgelt aus 06.2020

0,36 € Zins

3,- Mahnk. 06.2020

8,- € Pausch. Post- Telek. Nr. 7002 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

40,- € Geschäftsg. Nr. 2300 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

5,- € Auskunftsk.

Ich halte die Geschäftsgeb. für ungerechtfertig, kann den Rechenweg nicht nachvollziehen. Kann dies bitte jemand einmal rechnerisch formulieren? Bitte keine Tabellenverweise.

(3.) Weitere Kosten: 02.2021 bat ich um Teilzahlung. Mit Antwort aus 02. 2021 wurde seitens Creditreform das Einverständ. gegeben, woraufhin ich seit 03.2021 30,- € Teilz. leiste.

Für die Ratenzahlungsvereinb. werden weitere Kosten verlangt:

49,- € Einigungsgeb.Nr. 1000 (im gerichtlichen 1003) plus weitere

9,80 € Pausch. Post- Telek.

Im Sinne des Paragraphen 31b RVG sind die 49,- € Einigunggebühr doch eigentlich unerlaubt, wei laut Exegese max. 20 Proz. gestattet sind und in Verbindung mit der Schadensminderungspflicht des Gläubigers weiterhin rechtshemmende Gründe meinerseits gegen diesen Anspruch gesehen werden.

Wie oft ist die Pausch. für Post- Telek. im Anspruch des Gläubig./ Bevollm. begründet?

Da in Anbetracht der Forderungsaufst. sowohl 08.2020 8,- € und nun 02.2021 ein weiters Mal 9,80 € gefordert sind

Ich bin kein Ass. jur. ,verstehe die hier abstrakte Rechtsprech. nicht, die ja irgendwie einmal max. 20,- € dem Gläubiger zuerkennt, an andere Stelle 20 Prozent plus jedes Mal je nach Falllage plus Zinsen plus plus plus die Perspektive damit kleine Leute nie aus Schulden herauskommen, das Inkassogeschäft auf der Seite der Milliardengeschäftsmacherei verbleibt, jeder Appell der Verbraucherschutzstellen wie Inkassowatch an diese Branche und den Gesetzgeber in der Zeit von Corona fair zu bleiben ein unerhörter Aufruf bleibt.

Vielen Dank für hilfreiche konstruktive Resonanz!

Prüfung, Recht, Inkasso, Schwarzfahren, inkassokosten, Wirtschaft und Finanzen