1

Beim Schwarzfahren erwischt - kann man das erhöhte Zahlungsentgelt umgehen?

Frage von doniell doniell

Hallo,

ich bin beim Schwarzfahren erwischt worden (obwohl das so nicht ganz richtig ist). Jetzt haben die meine Personalien - unterschrieben habe ich nichts - und ich einen Überweisungsträger über 40 EUR. Wie sieht das aus - wart ihr mal in einer ähnlichen Situation und habt es geschafft, mit welchen Mitteln auch immer (einfach nicht zahlen und keine Post bekommen, diskutieren), die 40 EUR nicht bezahlen zu müssen?

Übrigens - an alle "Du bist ja ein böser Schwarzfahrer"-Schreier: Ich bin im Besitz eines gültigen Tickets gewesen - das Bahnticket war in dem Stadtbus, in dem ich kontrolliert wurde, noch gültig. Es war mir nur in dem Moment nicht klar.

Also - was sind eure Erfahrungen damit?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bananenbrot bananenbrot

    Ihr habt alle echt 0 Ahnung was...zahlen un gut is...ne is klar...

    Wenn du zum Zeitpunkt ein gültiges >Ticket für das zur Verfügung stehende Beförderungsmittel hast entfallen die 40 € , die sind nämlich erhöhtes Beförderungsentgelt im Falle einer nicht vorhandenen Fahrkarte. Du musst zum nächsten DB Schalter im Bahnhof gehen , den Wisch vom Kontrolleur vorlegen , dein gültiges Ticket vorlegen und ne Bearbeitungsgebühr von 2,50 bis 7,50 bezhalen , sache gegessen.

    Im übrigen gilt dies auch für den Fall das du tatsächlich Scharzgefahren bist und die am gleichen tag noch ein gültiges Ticket für die gefahrene Strecke NACHLÖST...dann musst du ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das weis nur keiner ;)

    Kommentar von bananenbrot bananenbrot

    Ich vergass zu sagen , dass das Ganze natürlich innerhalb der vorgegebenen 2 Wochen vorgelegt und bezahlt werden muss.

    Kommentar von SleinR SleinRSleinR

    Definitiv nicht bei der Bahn - bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen muss man sich melden, die Bahn hat i.d.R. mit Stadtbussen wenig zu tun.

  • 1
    Antwort von Tippse Tippse

    Ne aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus. Zahl es ein und gut is, sonst wird es nur noch teurer. Nur, wenn Du eine Jahreskarte hast, lasst es sich rückgängig machen, mit Einzel /Wochen oder Monatsfahrscheinen, die nicht personenbezogen sind, hat man Pech gehabt!

  • 0
    Antwort von BAPictures BAPictures

    ich als Mitarbeiter der bahn kann ihnen die Auskunft geben, dass... Moment.. Ich bin gar nicht Mitarbeiter bei der bahn. Vielleicht fragst du ja die mal.

  • 0
    Antwort von bananenbrot bananenbrot

    Ihr habt alle echt 0 Ahnung was...zahlen un gut is...ne is klar...

    Wenn du zum Zeitpunkt ein gültiges >Ticket für das zur Verfügung stehende Beförderungsmittel hast entfallen die 40 € , die sind nämlich erhöhtes Beförderungsentgelt im Falle einer nicht vorhandenen Fahrkarte. Du musst zum nächsten DB Schalter im Bahnhof gehen , den Wisch vom Kontrolleur vorlegen , dein gültiges Ticket vorlegen und ne Bearbeitungsgebühr von 2,50 bis 7,50 bezhalen , sache gegessen.

    Im übrigen gilt dies auch für den Fall das du tatsächlich Scharzgefahren bist und die am gleichen tag noch ein gültiges Ticket für die gefahrene Strecke NACHLÖST...dann musst du ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das weis nur keiner ;)

  • 0
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Keine Chance. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird auch dann fällig, wenn du zwar ein gültiges Ticket hast, es aber bei der Kontrolle nicht vorzeigst. Die Regelung mit dem ermäßigten Entgelt beim nachträglichen Vorzeigen gilt nur für persönliche Zeitkarten.

  • 0
    Antwort von schelm1 schelm1
    Das kann man durch das vorherige Lösen einer Fahrkarte umgehen!
    Kommentar von doniell donielldoniell

    Du bist ja ein Schelm... Hast du eigentlich die Frage mal durchgelesen?

  • 0
    Antwort von miniwo miniwo

    Wenn du ein gültiges Ticket hattest und hoffentlich auch aufgehoben hast, kannst du Widerspruch einlegen.

  • 0
    Antwort von Franticek Franticek

    Dann mach eine Kopie des Tickets, schildere das, dass du naemlich ein gueltiges Ticket hattest, vielleicht bekommst du so die Sache aus der Welt. Mit Abwarten alleine oder einfach Nichts tun kommst du ganz sicher nicht durch.

  • 0
    Antwort von user287 user287

    Wenn du zu unrecht beschuldigt wurdest, kannst du Einspruch erheben, ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen!

  • 0
    Antwort von blablubblub blablubblub

    Wenn du das Ticket noch hast und es wirklich gültig war, dann solltest du die Situation klären können - wenn es eine personenbezogene Fahrkarte war. Warst du mal bei den Busbetreibern?

  • 0
    Antwort von Qetan Qetan

    Bezahlen, alles andere bringt nur Ärger und noch höhere Kosten.

  • 0
    Antwort von volkri volkri

    Mit nem gültigen Ticket kanst du Widerspruch einlegen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.