Beim Schwarzfahren erwischt - kann man das erhöhte Zahlungsentgelt umgehen?

11 Antworten

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Ihr habt alle echt 0 Ahnung was...zahlen un gut is...ne is klar...

Wenn du zum Zeitpunkt ein gültiges >Ticket für das zur Verfügung stehende Beförderungsmittel hast entfallen die 40 € , die sind nämlich erhöhtes Beförderungsentgelt im Falle einer nicht vorhandenen Fahrkarte. Du musst zum nächsten DB Schalter im Bahnhof gehen , den Wisch vom Kontrolleur vorlegen , dein gültiges Ticket vorlegen und ne Bearbeitungsgebühr von 2,50 bis 7,50 bezhalen , sache gegessen.

Im übrigen gilt dies auch für den Fall das du tatsächlich Scharzgefahren bist und die am gleichen tag noch ein gültiges Ticket für die gefahrene Strecke NACHLÖST...dann musst du ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das weis nur keiner ;)

bananenbrot  26.05.2010, 12:38

Ich vergass zu sagen , dass das Ganze natürlich innerhalb der vorgegebenen 2 Wochen vorgelegt und bezahlt werden muss.

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SleinR  11.10.2011, 22:01

Definitiv nicht bei der Bahn - bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen muss man sich melden, die Bahn hat i.d.R. mit Stadtbussen wenig zu tun.

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Ne aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus. Zahl es ein und gut is, sonst wird es nur noch teurer. Nur, wenn Du eine Jahreskarte hast, lasst es sich rückgängig machen, mit Einzel /Wochen oder Monatsfahrscheinen, die nicht personenbezogen sind, hat man Pech gehabt!

Wenn du das Ticket noch hast und es wirklich gültig war, dann solltest du die Situation klären können - wenn es eine personenbezogene Fahrkarte war. Warst du mal bei den Busbetreibern?

Wenn du ein gültiges Ticket hattest und hoffentlich auch aufgehoben hast, kannst du Widerspruch einlegen.

Wenn du zu unrecht beschuldigt wurdest, kannst du Einspruch erheben, ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen!