Einspruch gegen Schwarzfahren?

4 Antworten

Ohne Stempel dürfte die Fahrkarte nicht gültig sein, soweit vermutlich erst mal korrekt.

Wie alt bist du?

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar, so die ganz überwiegende Rechtsprechung. Deine Eltern sollten daher dem Verkehrsunternehmen mitteilen, dass ihrerseits keine Einwilligung in den zugrundeliegenden Beförderungsvertrag vorliegt und daher keine wirksame Vereinbarung über eine Vertragsstrafe besteht.

Grundsätzlich bist du bei Vorsatz automatisch im Straftatbereich (§ 265a StGB). Genau der Vorsatz scheint hier aber sehr fraglich zu sein - jedenfalls nach dem Wortlaut deiner Schildern.

Unberührt des Vorstehenden kann gegenüber dem deliktsfähigen Minderjährigen der reguläre Ticketpreis für die tatsächlich zurückgelegte Strecke geltend gemacht werden - als Schadensersatzanspruch nach § 828; § 823 BGB.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn du den fehlenden Stempel noch nachträglich beibringen kannst, könnte es sein, dass du anstelle der 60 Euro nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von vielleicht zehn Euro zahlen musst. Und wenn das Verkehrsunternehmen das nicht einsieht, wird der Betrag von 60 EUR auch manchmal aus Kulanzgründen halbiert.

Wenn du das mit deinen Unterlagen kurzfristig mündlich im Kundencenter deines Verkehrsunternehmens klären kannst, ist das gut. Andernfalls solltest du auf jeden Fall innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist schriftlich Einspruch einlegen. (Mit oder ohne Anwalt! Vielleicht als Einwurfeinschreiben? Vielleicht mit als Kopie beigefügten Schulbescheinigungsunterlagen oder Schülerausweis?)

Woher ich das weiß:Hobby

Anwalt und Widerspruch schriftlich.

apfelbus  11.12.2023, 16:19

Ja, ein RA kostet bestimmt weniger als 6o,- €.

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Gigihuhn  11.12.2023, 16:40
@apfelbus

Beratungshilfe gibt es bei zu wenig Einkommen bei dem Amtsgericht zu beantragen.

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apfelbus  11.12.2023, 16:46
@Gigihuhn

Es geht aber noch gar nicht um einen Rechtsstreit. Es kann nicht jeder Hansel einen eröffnen der keine Lust hat für seine Fehler einzustehen und die Allgemeinheit zahlt.

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Am besten zahlst du die Strafe und lernst daraus.

Es ist deine Schuld, wenn du das vergisst, nicht die der Verkehrsbetriebe.