Kontrolleur fotografiert meinen Ausweis?

8 Antworten

Wird dein Ticket ungültig wenn der Ausweis abgelaufen ist? Ich denke da gibt es keine rechtliche Handhabe warum das irgendwie zu einem Problem für dich führen sollte. Das Verhalten des Kontrolleurs finde ich widerrum äusserst unangemessen, was dem zweiten Kontrolleur scheinbar ebenso ging. Hast du den Namen von dem der deinen ausweis Fotografiert hat? Dazu ist er definitiv nicht berechtigt vorallem da du ein gültiges Ticket hast und dir somit nichts zu schulden kommen hast lassen.


Susilim 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:58

Na, es ist so du brauchst so einen Ausweis von der schule wo ich meine Ausbildung im Moment mache, dieser Ausweis ist immer nur ein Jahr gültig und muss immer beim Fahrkarten kauf vorgezeigt werden, damit die wissen dass du berechtigt bist so ein Ticket zu kaufen und zu benutzen... Das der Ausweis nicht mehr gültig ist seit 1 1/2 Wochen ist eigentlich kein Problem, weil ich im Endeffekt immer noch eine Ausbildung an der Schule mache und mir jeder Zeit den Ausweis neu abstempeln lassen kann, problematisch wäre es nur wenn ich kein Azubi auf der Schule mehr wäre und mir trotzdem so ein Ticket gekauft hätte... Verstehst du was ich meine? Ja ich glaube auch dass der andere Kontrolleur überhaupt nicht verstanden hat wieso sein Kollege das macht, aber geholfen hat er mir auch nicht, ich bin ihm aber nicht böse. Ich hab nur die Unterschrift von im auf dem Schein den er ausgefüllt hat und da steht vielleicht noch die Dienstnummer drauf, ich glaube heraus zu finden wer das war, wird nicht so schwierig sein... Aber ich will erst wissen ob er das machen darf ... Ich möchte auf der sicheren Seite sein... Dankeschön für deine Antwort

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Wenn du ihm den Ausweis in die Hand drückst und nichts dagegen einwendest, dass er ein Foto macht, dann hast du es ihm erlaubt - also darf er.

Wenn du das nicht möchtest, dann musst du das sagen.

Aber ganz ehrlich sollte es dich nicht über das Verhalten der Kontrolleure Wundern. Der Mann hat ganz offensichtlich NICHT zu dir gehört. Das konnte doch jeder sehen. Du hast also jemanden offenbar dabei unterstützt sich eine Leistung zu erschleichen.


nurAMnerven  20.11.2019, 11:27

Bullshit. Wenn ein Auto mit einem Schlüssel darin vor mir steht darf ich es auch nicht einfach benutzen „weil der Eigentümer nichts gesagt hat“. Haha so einen bullshit hab ich selten gelesen.

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nurAMnerven  20.11.2019, 11:28
@MaryLynn87

Selbst wenn er neben mir steht denkst du wirklich er muss vorher zu mir folgendes sagen „nein du darfst das Auto nicht benutzen“

aha ok , schöne Logik

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Susilim 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:44

Wie schnell hätte ich reagieren sollen bevor er ohne etwas zu sagen einfach meinen Ausweis fotografiert hat? Ich habe ausserdem zu ihm gesagt dass ich nicht mein Einverständnis dazu gegeben habe und er es löschen soll... Die Sache mit dem Mann ist schon länger her, dadurch war mir dieser Kontrolleur schon vom Aussehen her bekannt, und ich durfte auf mein damaliges Ticket eine mir beliebige Person auf mein Ticket mitfahren lassen und? Ich hab mich entschieden diesen Mann der nur nicht das passende Ticket gekauft hatte(vermutlich weil er weder deutsch noch Englisch verstanden hat) mit auf mein Ticket fahren zu lassen, und es hat ja auch geklappt... Der Mann war mir im übrigen sehr dankbar dafür. Das hat aber nichts mit dieser Situation von gestern zu tun, ausser dass der Kontrolleur und ich uns schon von damals kannten... Es ist außerdem nirgends festgeschrieben dass man um jemanden auf ein Ticket mitnehmen zu dürfen "so aussehen muss als ob man zusammen gehört" und wer möchte bestimmen was so aussieht als ob man zusammen gehört und was nicht? Richtig niemand kann das bestimmen ...

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Wenn er den Ausweis mit seinem Handy fotografiert hat, ist das definitiv verboten, weil er personenbezogene Daten nicht ohne Deine Einwilligung elektronisch speichern darf. Schon gar nicht, wenn das Gerät eine Internet-Verbindung hat. Da kannst Du Dich mit dem Datenschutzbeautragten oder dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen.

Dann war ja, wenn ich es richtig verstanden habe, Dein Ticket gültig, nur der zugehörige Ausweis abgelaufen. Wenn Du den verlängern kannst und den Verkehrsbetrieben rechtzeitig vorzeigst, ist das Bußgeld mit Sicherheit auch hinfällig, weil die Berechtigung zur Benutzung ja weiterhin besteht. Es geht ja nur um die Nachweis auf Papier.


Susilim 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:19

Ja, danke das weiss ich ja... Ich werde morgen früh direkt einen neuen Stempel in meinem Ausweis machen lassen und dann zur BVG gehen. Ich möchte nur halt nicht dass irgendwer auch wenn der jenigen Kontrolleur bei der BVG ist ein Bild von meinem Ausweis auf seinem Handy hat, ich finde das einfach nicht okay, zu Mal mir nicht gesagt wurde für was das Foto gut sein soll und was damit im Endeffekt passieren wird...

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Neugierig1971  20.11.2019, 11:23
@Susilim

Du hast keine Kontrolle über das Bild und ich würde schriftlich verlangen, daß das Bild gelöscht wird und auch eine Bestätigung von einem anderen Mitarbeiter verlangen, der das kontrolliert und persönlich dafür haftet. Du solltest auf jeden Fall den Datenschutzbeauftragten informieren und Dich noch irgendwo beraten lassen.

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Ich an deiner Stelle würde die Berliner Verkehrsbetriebe anschreiben und den Sachverhalt genauso mit genauen Daten zu Datum und Uhrzeit schildern.

Wenn du einen Datenschutzverstoß vermutest, kannst du das an die jeweiligen Aufsichtsbehörde für Datenschutz melden (was in deinem Fall aber vermutlich keinen Erfolg haben wird).

Auch wenn die Frage schon älter ist, beantworte ich sie, weil sie durchaus noch relevant ist: Nach § 20 Abs. 2 PAuswG ist das kopieren, fotografieren oder scannen des Personalsausweises nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers zulässig. Das gilt dem Wortlaut nach auch für abgelaufene Ausweise. Diese können übrigens durch eine zuständige Behörde nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingezogen werden, der Kontrolleur arbeitet aber nicht für eine solche Behörde. Ansonsten werden durch das ablichten des Ausweises auch Daten erhoben, welche für die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeld unnötig sind, wie z.B. deine Größe oder Augenfarbe. Theoretisch könnte man solche Vorfälle dem für das Unternehmen zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes (hier Berlin) melden. Im übrigen besteht ein Recht auf Löschung der Daten unter den Voraussetzungen des Art 17 DSGVO. Zumindest Daten wie Augenfarbe und Größe wären demnach sofort zu löschen, weil an diesen kein berechtigtes Interesse besteht, denn für die Anspruchsdurchsetzung sind sie nicht erforderlich. Auch die Erhebung durch Fotografieren dürfte bereits rechtswidrig sein.

Woher ich das weiß:Recherche