Dürfen Kontrolleure mich festhalten?
Angenommen ich habe keine Fahrkarte und möchte aussteigen oder wegrennen. Darf der Kontrolleur mich festhalten oder einsperren?
4 Antworten
Hi, ja sie dürfen Dich festhalten bis die Polizei kommt, weil Schwarzfahren eine Straftat ist.
Wenn das irgendwann zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden sollte, wäre das eigentlich nicht mehr so, denn wegen Ordnungswidrigkeiten darf man niemanden festhalten.
Wenn das irgendwann zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden sollte, wäre das eigentlich nicht mehr so, denn wegen Ordnungswidrigkeiten darf man niemanden festhalten.
Übrig bliebe dann ggf. noch § 229 BGB hinsichtlich des zivilrechtlichen Anspruchs des Verkehrsunternehmens gegen den Täter.
Ja, dürfen sie. Vorsätzliches Schwarzfahren ist eine Straftat (§ 265a StGB), entsprechend darf dich der Kontrolleur oder auch jede andere anwesende Person vorläufig festnehmen, wenn deine Identität nicht anderweitig sofort festgestellt werden kann (§ 127 StPO).
§ 127 StPO erlaubt es jedem (!) dich gegen deinen Willen, auch mit unmittelbarem Zwang, festzuhalten bis die Polizei eintrifft, sofern du bei einer Straftat erwischt wurdest und eine Identitätsfeststellung bisher nicht möglich war.
Dürfen sie. Wer Straftaten begeht und sich entfernen will, darf sogar von jedem fest gehalten werden. Wahnsinn, oder?