Darf der Kontrolleur mich wieder in den Bus drängen?

7 Antworten

Wahrscheinlich dachte er du wolltest vor ihm weglaufen. Ich hab für den Fall immer das Ticket greifbar, lass das abnicken und kann dann auch aussteigen. Du hattest es nicht mal dabei, was den verdacht bestätigt hat.

Aber das du eine Abo hast, kann der Kontrolleur ja nicht wissen, also sagt man es ihm lässt sich ein Ticket schreiben und reicht es nach. Da die meist zu zweit sind und die Kontrolle des Wagen nicht durch war, bleiben alle die nichts sichtbares offizielles zur Hand haben erstmal drin.

Das du fürs nachreichen nichts bezahlt hast, sollte nen Blumenstrauß geben. da sind normalerweise 7 oder 8 Euro fällig.

Das finde ich unmöglich von diesem Kontrolleur, kein Kontrolleur kann wissen wer ein Ticket hat und wer nicht. Er hätte dich an der Haltestelle kontrollieren können. Hättest du dein Jahresticket doch dabei gehabt und er zwingt dich, mit dem zurück drängen in den Bus, eine Station weiter zu fahren als du möchtest und du dadurch vielleicht noch einen Termin verpasst...

Geh zur Polizei und besprich das mal mit denen. Wenn der Bus eine Videoüberwachung hat, wird zumindest für 24 h die Aufzeichnung auch vorgehalten. Diese könnte prinzipiell von der Polizei angefordert werden, um die Straftat des anderen zu dokumentieren.

Dass Du Dein Ticket hast zuhause liegen lassen, ist nicht relevant, denn ein Unrecht rechtfertigt kein anderes.

Die Polizei wird vermutlich raten, das nicht weiter zu verfolgen, was ich auch nicht machen würde. Aber sie könnten mal freundlich die Sache mit dem Verkehrsbetrieb erörtern, damit die ihre Kontrolleure zu rechtmäßigem Handeln anhalten.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Naja, so einfach ist das nicht.

Wenn Du kein Ticket hast und der Kontrolleur von einerFlucht ausgeht darf er zur Abwendung von 'Gefahr im Verzug', hier die Gefahr einer Verdunkelung einer Ordnungswidrigkeit, unmittelbaren Zwang anwenden.

Ist aber nach der Lage der Dinge nicht von einer Flucht auszugehen bzw. liegt keine 'Gefahr im Verzug' vor, handelt es sich um eine Nötigung, die natürlich strafbewehrt ist.

Die Lage im Enzelfall kann hier aber niemand klären.

Wenn man betont, dass man hier durchaus aussteigen möchte, kann und darf er dich meiner Ansicht nach nicht daran hindern.