Prüfung Inkassokosten Creditreform München wegen Zweifel an Rechtmäßigkeit?

3 Antworten

Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Inkassoblogger 
Fragesteller
 05.07.2021, 13:02

Ach, wären es doch nicht genau diese Verbraucherschutzstellen welche genau diese kleinen Summen als Beratungsgebühr verlangen, die ich einzusparen versuche

Ach, wären es nicht auch Rechtsberater deren Beratung alles noch intransparenter machte

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Agamemnon712  05.07.2021, 13:08
@Inkassoblogger

Eine (kostenlose) Rechtsberatung darf auf dieser Seite nicht erfolgen, und ein guter Anwalt bringt ggf. durchaus Licht in's Dunkel. Vielleicht auch schon die Verbraucherzentrale.

Aber wer derart negativ und kniepig eingestellt ist, muß eben selber sehen wie er zurechtkommt. Ich bin raus - Ciao

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Inkassoblogger 
Fragesteller
 05.07.2021, 13:25
@Agamemnon712

Würde ich doch voll begrüßen dass Du raus bist.

Diese Website verspricht Antworten zu Fragen, deswegen bin ich hier und nicht negativ und kniepig und wer so wie Du Unbekannte gleich persönlich angreift, der hat - glaube ich - überhaupt Schwierigkeiten.

Ich stelle nicht nur eine Frage, ich stelle auch Orientierung für andere gegen die miesen Tricks der IKUs rein!

Ciao + FY

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Inkassoblogger 
Fragesteller
 05.07.2021, 13:36
@Agamemnon712

Würde ich doch voll begrüßen dass Du raus bist.

Diese Website verspricht Antworten zu Fragen, deswegen bin ich hier und nicht negativ und kniepig und wer so wie Du Unbekannte gleich persönlich angreift, der hat - glaube ich - überhaupt Schwierigkeiten.

Ich stelle nicht nur eine Frage, ich stelle auch Orientierung für andere gegen die miesen Tricks der IKUs rein!

Ciao + FY (F*piep* Y*piepiepipiep*)

Auch kann ich keinen Zusammenhang in meiner Frage erkennen der den gesetzmäßigen Wettbewerbsbedingungen für Beratungsverbote, Gebührenunterschreitungen usw. zuwiderläuft. Beispiel für Leute die ohne Fragen zu lesen aber mit Beleidigungen arbeiten: Wie berechnet sich die Geschäftsgebühr in dem dargelegten Fall?

Einfach lesen, dann lostippen und andere beleidigen. Dein Zweck hier ist offensichtlich.

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Inkassoblogger 
Fragesteller
 05.07.2021, 14:24
Ich der TE zitiere "gutefrage" in "Frage" ergänzen und Weise höflich darauf hin (1.) Zitat Suchergebnis Google "Was ist Wucher"

Wenn ein Preis zu hoch erscheint, ist man schnell geneigt, ihn als "Wucher" zu bezeichnen. ... Um einen Preis als Wucher zu bezeichnen, muss er mindestens doppelt so hoch sein wie marktüblich. Außerdem muss der Anbieter eine Notlage ausnutzen. Ob Wucher vorliegt, muss in jedem Einzelfall juristisch geprüft werden.28.09.2020

(2.) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

(3.) Sind Zitate keine Frage, auch wenn diese auf Grund der systemischen Bedingungen so behandelt werden!

Ich nutze Medien für Zitate um auf das Unrecht deutscher Inkassounternehmen aufmerksam zu machen. Von Creditreform lasse ich mich nicht verar*piep*!

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Danke für die vielen Infos. Vorbildlich.

Im Vorfeld brauchen wir uns nicht über die 60 € HF unterhalten. Die müssen so oder so gezahlt werden. Auch müssen Mahngebühren vom Gläubiger bezahlt werden, WENN diese schriftlich per Post bei dir eingegangen sind. Hier gibt es Urteile zwischen 1-3 €, mehr nicht pro Mahnung! Nun aber zu deinen speziellen Fragen.

"Team MVG" zu erkennen gegeben wird. Handelt es sich dann nicht um Konzerninkasso und rechtlich ansinnslosen Geschäftsgeb.? -Dies der Grund-).

Ein Konzerninkasso besteht nur dann, wenn das eingeschaltete Inkasso zu einer Firma gehört die im selben Unternehmen sitzt. Als Beispiel: EOS Inkasso gehört zur OTTO Group. Heißt also, hast du Schulden bei OTTO, kommt EOS (Konzerninkasso). Diese wollen dann auch Inkassogebühr haben. ABER (❗❗❗) ihnen stehen 0,00 € Inkassogebühren zu, da es Reingewinn für den Konzern wäre.

Oder ein anderes großes Beispiel: CCS Inkasso. Jeder der mal per Kartenzahlung etwas gekauft hat und dann die Zahlung später fehlschlug, hat das ganze über INGENICO, heute heißen sie "PayOne" abgewickelt. Der Name steht auch immer auf den Geräten in den Geschäften. Auch hier wieder ein Konzerninkasso.

Creditreform ist aber kein Konzerninkasso mit den MVP.

Eines besagter Schreib. aus 08.2020, das nächste 09.2020
  • Posten 4 > unzulässig! Maximal 3,00 €
  • Posten 5 > unzulässig! Maximal 15,00 € (0,3 RVG Gebühr)
  • Posten 6 > unzulässig & nachweispflichtig! Die MVP hat ja bereits deine Adresse gehabt, demnach fällt der Posten weg > Kostenverdopplung
(3.) Weitere Kosten: 02.2021 bat ich um Teilzahlung. Mit Antwort aus 02. 2021 wurde seitens Creditreform das Einverständ. gegeben, woraufhin ich seit 03.2021 30,- € Teilz. leiste.

Und damit einen großen Fehler gemacht.
Du hast ein Schuleinverständnis unterschrieben und die unzulässigen Gebühren anerkannt.

Die Einigungsgebühr... die 49 € richtet sich nach einer 1,5 Gebühr. Ein Nachteil einer jeden Ratenzahlungsvereinbarung. Auch hier ist gemäß § 13 RVG die Mindestgebühr 15,00 €.

Jetzt aber das Kuriose. Insgesamt mit Einigungsgebühr betragen die Tatsächlichen Kosten 106,20 €. Creditreform will 106,80 € von dir haben. Warum? Gebührenverschleierung und Kostenverdopplung !

❗❗ STRAFTATBESTAND seitens Creditreform. ❗❗

Rechnet man die Posten durch die nur durch das Inkasso entstanden sind, fällt auf, das Creditreform an den Zahlen schraubt und Betrug begeht. Diese Art von Gebühren die sie da verlangen, gibt es nicht. Die Inkassogebühr die CR hier verlangt, ist in Wahrheit eine 0,8 Gebühr, die aber (39,20 €) beträgt und eine Auslagengebühr die (7,84 €). Was CR hier aber macht ist - Aufrunden.

Und das darf CR nicht. Das sind nicht die tatsächlichen Gebühren!
Das miese ist noch... die Kostenverschleierung. Laut deinen Posten oben, stehen nämlich nur verweise auf Paragraphen, aber nicht die RVG-Gebühr. Die Beträgt nämlich mind. 0.3 bis 2.5. Und der BGH und andere Gerichte haben schon mehrfach geurteilt das maximal 0.3, in wenigen Ausnahmefällen 0.5 durchsetzungsfähig sind.

Damit sie also näher an den tatsächlichen Kosten sind, wenn auch zu viel, hauen sie auf die 49,00 € Einigungsgebühr nochmal eine Auslagenpauschale drauf von 9,80 €

Und die 9,80 €, entsprechen einer 1,0 Gebühr gemäß der RVG.
CR verlangt also von also keine 1,0 oder 0,8 Gebühr, sondern eine verschleierte 1,8 RVG Gebühr und das ist schlicht gewerblicher Betrug und Kostenverdopplung ❗❗❗

Im Sinne des Paragraphen 31b RVG sind die 49,- € Einigunggebühr doch eigentlich unerlaubt, wei laut Exegese max. 20 Proz. gestattet sind

Die 49,00 € sind schlichtweg zu viel.

Ein Anwalt sagte dazu nämlich mal folgendes:

„Nach § 4 Abs. 5 RDGEG dürfen Inkassounternehmen für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, Gebühren bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Gebühren verlangen.”

Man geht von einem Standardsatz von 1.5 aus. Dieser trifft aber in diesem Fall nicht zu weil Creditreform ein Masseninkasso ist und, der BGH dazu bereits gleichbleibend geurteilt hat, nur eine 0.3 Gebühr also durchsetzungsfähig geurteilt hat. Demnach wäre die Einigungsgebühr streng genommen 12,00 €, aber das Mindestmaß ist hier 15,00. Somit wäre die Einigungsgebühr eig. 15,00 € und nicht 49,00 €.

Wie oft ist die Pausch. für Post- Telek. im Anspruch des Gläubig./ Bevollm. begründet?

1x pro Auftrag.
Selbst wenn die Forderung verkauft / ein neues Inkasso deine Forderung erhält und bei dir fordert, werden sie versuchen bei dir wieder volle Inkassogebühren und Auslagen zu berechnen. DÜRFEN SIE ABER NICHT. Hier greift ua. die Schadenminderungspflicht.

Übrigens ❗❗❗ eine gängige Masche ist es kurz vor Ende einer Ratenzahlung, genau das zu tun. Die Forderung zu verkaufen und man fängt dann wieder fast bei 0 an.

woraufhin ich seit 03.2021 30,- € Teilz. leiste.

Macht mit Juli insgesamt 150 € die du bereits gezahlt hast.
Davon hast du bisher: 38,20 € von der HF bezahlt. Und das in 5 Monaten bei 30 € Ratenzahlung.

Theoretisch müsstest du nur noch 1x 30 € bezahlen, dann wäre die Schuld beglichen. Streng genommen sogar nur 27,69 € (Zinsen bis 01.08. inkl.).

❗❗❗Die tatsächlichen Gebühren inkl. HF + Zinsen, betragen 98,89 €. ❗❗❗
Inkl. 15,00 € Einigungsgebühr (ohne Adressermittlung da unzulässig).

Heißt: Du hast bereits 51,11 € zu viel bezahlt und bist dabei sogar noch mehr zu bezahlen. Deine Schuld ist streng genommen bereits beglichen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
Inkassoblogger 
Fragesteller
 06.07.2021, 11:24

Zunächst vielen Dank für Ihre hilfreiche, mitgeteilte Sichtweise und Ihr Interesse.

An dieser Stelle werde ich es abends mit mehr Konzentration lesen, ggf. faktische Korrekturen hinterlassen.

Ich bin momentan ziemlich überfordert, denn als Rentner wird man von keiner Verbraucherschutzstelle angenommen (nicht lukrativ) und das ich die Einigungsgebühr in der Rechnung habe verdanke ich dem Rat eines Rechtsanwalts . Dies es zusätzliche Gebühren schafft wurde wohl vergessen im Informationsaustausch vergessen. Wobei laut Rechtslage (hier bezweifliche ich Ihre Ansicht, jedoch nicht zur Polemik und zitiere in der Fortsetzung meiner Antwort entsprechendes Rechtsmittel) regelmäßig diese Gebühren auf Grund gesetzlich einklagbaren Anspruchs erhoben werden dürfen!

Bin kein Ass. jur., die Philosophen denken jedoch genauso im Modus Barbara (Obersatzfrage => Konklusion), weil die Juristen es den Philosophen zum Rechtsverdrehen und für den Reibach geklaut haben!

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Comp4ny  06.07.2021, 12:02
@Inkassoblogger
Dies es zusätzliche Gebühren schafft wurde wohl vergessen im Informationsaustausch vergessen.

Das ist leider oft so. Oder es steht sehr tief im Kleingedruckten oder so unlaienhaft beschrieben, dass man es als Laie gar nicht erst wahrnimmt oder ein Brief so gestaltet ist, dass alles korrekt sei, man zahlen muss oder man von den Drohungen geschockt ist dass man im Adrenalinrausch sowas überliest oder überhört.

Wobei laut Rechtslage (hier bezweifliche ich Ihre Ansicht, jedoch nicht zur Polemik und zitiere in der Fortsetzung meiner Antwort entsprechendes Rechtsmittel) regelmäßig diese Gebühren auf Grund gesetzlich einklagbaren Anspruchs erhoben werden dürfen!

Es gibt sehr sehr wenige, aber zum Teil auch sehr alte Klagen die von einem Inkasso gewonnen wurden, aber oftmals nicht erfolgreich in voller Höhe. Seit dem gibt es neue Urteile, zb. durch den Bundesgerichthof oder auch ein rechtskräftiges Urteil gegen Infoscore (heute PAIGO) die meine Aussage mit der 0.3 bis 0.5 RVG unterstützen.

Hinzu kommt: Ein Inkasso vermeidet Klageverfahren mittlerweile.
Heute findet man kaum bis gar nichts mehr darüber. Aus gutem Grund.

Viele Anwälte kennen diese Urteile nicht, oder wollen sie nicht kennen.
Wobei eine Forderung von einem reinen Rechtsanwalt welcher nicht im Masseninkassogeschäft tätig ist anders gewertet wird und gewertet werden darf, als eine Anwaltskanzlei mit Inkassolizenz wie zb. die KSP Rechtsanwälte oder auch ein großer Namen, Rechtsanwältin MUMM.

Das sind 2 Sonderbeispiele wo zb. eine Gebühr über 0.5 nicht gerechtfertigt ist, ganz zu schweigen von einem Inkasso wie Creditreform. Hier findet keine Einzelfallüberprüfung oder Arbeit statt, wie sie ein reiner RA machen müsste. Hier geht es nur um Masse, daher kann man auf 0.3 RVG gehen.

Und beim Thema Konzerninkasso ... da ist die Sache eindeutiger.

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Inkassoblogger 
Fragesteller
 06.07.2021, 13:24
@Comp4ny

Sie bringen mich davon ab (kein Vorwurf ausdrücklich, da ich mich für Ihre Befassungen Befassungen immer mit Dank und Achtung zu verstehen geben werde).

Wir verlieren und zu sehr in juristischer Pragmatik. Entscheidenden, urteilstheoretischen, relationstechnischen Subsumsotiontechniken der Gerichtsbehörden einschließlich höchstrichtetlicher Rechtsprech zurfolge der ZPO iVm. IPR-Renoir.

Und als Philosoph, in Ermahnung an die Radbrusche Formel (ich weiß, ihm wird seine zu enge Beziehung zum NS-R. angeheftet. Deutsche Intellektuelle mussten dies.)

Bitte einfach reden: Ich rege diese Diskussion auch aus dem Grund an, um in meiner Angelegenheit Beweismittel zu beschaffen durch die Resonanz.

Kleingedrucktes, Mißverständnisse, etc. etc. pp.. Dem gegenüber habe ich unzählige rechtsvetnichtendeb Sylogismen appodiktisch zu formulieren.

60,- € HF, Sie errechnen auf Grund der von meiner Person wahrheitsgemäß artikulieren Inhalte der Schreiben über 106,- €.

Ich errechnen über weitere 20,-€ bedingt durch schier paranormale Sprünge in der letzten Forderungsaufstellung.

Was sagen Sie nun?

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Inkassoblogger 
Fragesteller
 06.07.2021, 13:58
@Inkassoblogger

Bitte keine Missverständnisse. Ausdrücklich. Ich bin ein einfacher Mensch!

Ja, Schwarzfahren bin ich, weil ich einen Kerl hinterhergelaufen war, der den Status meines Sohnes in allem wofür ich b strebt bin. Der hier fremd ist, kein Deutsch kann, während eine globale Pandemie inklusive Auswirkungen auf die gesamte Realwirtschaft hat. Ich muss bei allem die Verantwortung tragen jeden Tag ein Essen auf den Tisch stellen zu können in einem Zuhause zur Miete in einer immer herzloser werdenden Großstadt. Und trotzdem auch zu helfen, auch anderen.

Den ich bin glücklich! 60,- € HF, zum Schluß zahle ich 106,-€ nebst paranormaler Rechenwegssprünge in dem "radiziert" dargestellten Zahlungsplan.

Zur Tagesstruktur, zum Vorbild für meinen Sohn blieb ich auch 400,. € an einen Bildungsträger schuldig. Daraufhin zahlte ich 300,- €. Wegen der letzen 100,- € offener Forderung schulde ich insgesamt 400,- €. Dank fehlenden Willen des Gläubigers, der Inkasso und RAgesellachaft eingeschaltet hat inklusiver versteckter 70.-ter.

Die Angelegenheit rund um mein Telefon+Internet (etwa 3500,- €) lasse ich hier jetzt völlig außen vor und lache trotzdem!

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Comp4ny  06.07.2021, 14:18
@Inkassoblogger

Also tut mir Leid, aber ich frage mich warum du / sie so schreiben müssen? Kein Mensch schreibt in einer derartigen Art und Weise, dass man die hälfte nicht versteht was du / sie eigentlich möchtest.

Eine normale Schreib- und Redeart ist hier erwünscht.

Wie ich bereits sagte und auch mit Quellen belegte, fallen auf deine 60 € eine Gesamtlast von knapp 99 € an und nichts über 100 €. Du hast nach Rat gefragt, es wurde dir Rat gegeben. Was du am Ende daraus machst, ist dir überlassen.

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