Inkasso bezahlen unter 18?

10 Antworten

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Als minderjähriger bist du noch nicht voll geschäftsfähig, weshalb das ganze verfallen könnte, wenn du aktiv wirst. Hol dir Hilfe um deine Minderjährigkeit zu beweisen.

Für eine Summe von 2€ soviel Aufschlag klingt ziemlich unlogisch. Dann müsste durchaus was größeres vorgefallen sein.

Leider weiß ich nur, dass es sich bei Culpa Inkasso und NRW Inkasso um Betrüger handelt.

Von Atriga Inkasso habe ich bisher noch nichts gehört. Ich werde ein wenig recherchieren und werde anschließend Bericht erstatten.

geheim007b  13.08.2021, 07:29
Für eine Summe von 2€ soviel Aufschlag klingt ziemlich unlogisch. Dann müsste durchaus was größeres vorgefallen sein.

selbst bei 1ct wäre der Aufschlag so (bzw. ein teil davon, aber auch noch über 3000x so hoch wie 1ct). Die Inkassokosten haben nichts mit der Hauptforderung zu tun, es sind die kosten für den Aufwand des Eintreibens.

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Verträge von unter 18 Jährigen sind nichtig und können angefochten werden.

nichtig bedeutet ungültig.

widersprecht der Forderung mit dem Hinweis Vertrag von Minderjährigen abgeschlossen. Wenn sie es dann weiter beitreiben wollen ist es eher unseriös und dann wäre ggf. Anzeige möglich

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_post.asp?ccheck=1

Das sind wohl die vom Inkassobüro errechneten Verzugszinsen. Du solltest der Forderung widersprechen. Solange die Forderung nicht tituliert ist (kein Schuldtitel) vorliegt, verjährt das eh nach drei Jahren, sofern die Forderung - zumindest in dieser Höhe - überhaupt gerechtfertigt ist.

Und wegen deines Alters:

Kinder von sieben Jahren bis 17 Jahren können Rechtsgeschäfte abschließen, allerdings nur mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Bei fehlender Zustimmung ist der Vertrag unwirksam. Einen Sonderfall stellt hierbei allerdings der sogenannte Taschengeldparagraf § 110 BGB dar. Danach kann auch ein Minderjähriger wirksam Verträge abschließen und das ohne Zustimmung der Eltern, allerdings muss der Preis, der im Vertrag enthalten ist, in vollem Umfange mit dem Taschengeld bewirkt worden sein, d. h., der Preis muss komplett bezahlt sein. Bei einem Abo ist dies aber gerade nicht der Fall, da eine regelmäßige erneute Zahlung notwendig ist. Daher ist bei einem Abo der sogenannte Taschengeldparagraf nicht einschlägig.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abofalle-kind-schliesst-im-internet-abo-ab-was-ist-zu-tun_161933.html

Zuerst einmal ich bin 16 Jahre alt, dementsprechend noch minderjährig, falls das irgendetwas zur Sache tut

Lass doch einfach das Geschäft durch ein Elternteil schriftlich widerrufen und gut ist

Es spielt hierbei keine Rolle falls du bei der Altersangabe geflunkert haben solltest.

Hier kannst Du eine kostenlosen Formulierungsvordruck runterladen

https://advopedia.de/blog/vorlagen-und-musterbriefe-zum-kostenlosen-download/widerruf-vertragsabschluss-minderjaehrige

Josh102 
Fragesteller
 12.08.2021, 21:40

Vielen Dank erstmal, was passiert jedoch dann mit dem Inkasso? Muss ich denen noch etwas schreiben oder wie ist das?

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Erstmal: Angst ist ein schlechter Berater und auch vollkommen unnötig. Also zunächst mal durchatmen.

Zum zweiten: Inkassokosten haben erstmal nichts mit der Hauptforderung zu tun... die Arbeit ist überall identisch, egal ob 50ct oder 50€.

So, nun aber zum wichtigen:

Die Inkassokosten sind nicht durchsetzungsfähig, und wenn überhaupt nur zum Bruchteil. Begründung: Die RTL Group ist ein Konzern mit großer Buchhaltungsabteilung, sie benötigen überhaupt kein Inkassobüro und unterliegen der Schadensminderungspflicht. Können sie die Prozesse intern selbst abbilden ohne einen übermäßigen Aufwand müssen sie dies auch tun. Inkassokosten könnten überhaupt nicht gerechtfertigt sein.

Falls aber doch und du zahlst direkt an RTL + inkassoforderung ans Inkassobüro kannst du auf 0,3er Satz reduzieren (also nur 30% statt 130%) da es sich dann nur um ein schreiben einfacher Art handelt. Zu zahlen wären noch die Rücklastschriftkosten (pauschal würde ich bei einem Konzern max. 5€ akzeptieren) und die Auslagen und die Auslagen des Inkassos bis max. 5€).

Ich würde folgendes machen: Hauptforderung + 5€ Pauschal Rücklastschriftkosten an RTL und die Inkassokosten auf 0,3 gekürzt ans Inkasso + 5€ Auslagen. Klare ansage dass du nicht bereit bist mehr als diesen Betrag für ein schreiben einfacher Art bis zu bezahlen.

Zum Thema U18 das hier aufgemacht wird:

Es ist korrekt, unter 18 konntest du keinen wirksamen Vertrag eingehen (noch nichtmal schwebend wirksam weil dauerschuldverhältniss), ABER: RTL frägt nach dem Alter. Dort hast du falsche angaben gemacht. Der Vertrag wäre nichtig, im gegenzug wärst du allerdings Schadensersatzpflichtig da aus dieser Falschangabe auch kosten enstanden sind, u.a. die Inkassokosten. Unterm Strich wird es nicht viel günstiger kommen.

Tipp: mit der Rücklastschrift hast du auch eine Info deiner Bank bekommen dass nicht abgebucht werden konnte. Spätestens da muss man dann reagieren und schauen was das war und ggf. nachbezahlen.