Ohne Führerschein auf Hinterhof fahren. Was kann passieren?

5 Antworten

Allerdings handelt es sich hierbei um einen Hinterhof, der von drei Seiten mit Wohnhäusern umgeben ist.

Dann bitte mal das Hinterhofurteil des BGH lesen und vergleichen, ob hier die gleichen Gegebenheiten vorliegen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Oeffentlich02.php


Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:22

Wenn ich mir das so durch lese würde das denk ich schon zu treffen. Man fährt von der Hauptstraße links über den Gehsteig zwischen zwei Häusern durch (links ist dann eine kleine Werkstatt), fährt dann leicht rechts und da ist dann eben der "Unbefestigte Hof". Nur stehen dort mehr als drei Fahrzeuge rum.

LG

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Hi, ob Privatgrundstück oder nicht ist egal. Wenn jedermann ohne weiteres auf diesen Platz gelangen kann, dann ist das öffentlicher Verkehrsraum.

Dann wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ein Nachbar darf weder filmen, noch nach der Fahrerlaubnis fragen. Er dürfte nur die Polizei verständigen und bezeugen dass der und der gefahren ist.

Viele Fragen - hier meine Antworten:

Auf einem Privatgelände darf er den Bus auch ohne FS bewegen. Falls er allerdings Schaden anrichtet ist er natürlich haftbar.

Das Video würde als Beweismittel zählen, wie übrigens auch ein Augenzeugenbericht; bedenke: eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

Klar dürfen sie nach einem Führerschein fragen - sowas ist nicht verboten. Sie dürfen ihn auch nach Geld fragen oder oder nach seiner Unterhose. - alles nicht verboten.

Nein, er ist nicht verpflichtet ihn zu zeigen, ebenso wie er seine Unterhose nicht ausziehen muss.


Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:05

Sicher das er das darf?

Natürlich würde er für einen Schaden aufkommen, das ist dort aber so gut wie unmöglich -außer er setzt das Ding gegen eine Hauswand und selbst das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Das heißt:
Würde ein Nachbar sehen wie er den Bus bewegt, könnte er zur Polizei gehen und eine Aussage tätigen. Und die würden dann weiter entwickeln, obwohl es keine richtigen Beweise gibt?! Macht das wirklich viel Sinn?

Wie gesagt, wir haben uns da vorher kaum Gedanken drüber gemacht. Des wegen kann es sein das ich da bisschen falsch denke.

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Florabest  30.12.2019, 23:12
@Henrik1603

Klar DARF er zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Du hast das Problem mit dem Wort DÜRFEN. Jeder darf jeden anzeigen. Die Frage ist, ob die Polizei auch ermittelt.

Nein, das würde sie nicht , weil ja nichts gesetzwidriges vorliegt. Übrigens: entwickeln würden sie auch nichts.

Und weiterhin : doch es liegen Beweise vor, nämlich die Augenzeugenaussagen. Wie schon gesagt, sind das Beweise. Nur eben liegt keine Straftat vor.

Wieso soll das keinen Sinn machen?

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Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:18
@Florabest

Mir ist schon klar das jeder jeden Anzeigen kann.
Was mir gerade nicht ganz einleuchtet ist folgendes:
Stell dir vor er geht zur Polizei und sagt: Am 31.12 ist einer da und da mit nem Bus gefahren, der sieht nicht aus wie 21 und ich glaube kaum das er einen Führerschein hat ".

Das ist dann zwar eine Zeugenaussage, aber ist das wirklich ein Beweis? Weil dann könnte der jenige der angezeigt wird sagen: "Ne das stimmt nicht." Und wenn's kein anderer gesehen hat, dann steht in dem Fall ja Aussage gegen Aussage. Wie gesagt vielleicht interpretiere ich das auch gerade einfach nur ein bisschen Falsch rein.

Man muss dazu sagen:
Die Nachbarn wissen nicht wie alt er ist und ob er einen Lappen hat oder nicht. Wir sind ehrlich, er sieht nicht aus wie 20. Aber es gibt viele die Jünger aussehen und letzten endes älter sind.

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Florabest  30.12.2019, 23:27
@Henrik1603

Natürlich kann jeder Beschuldigte sagen: nein das stimmt nicht. Das ist sogar sein Recht zu lügen.

Das mit dem "Aussage gegen Aussage" wird überbewertet. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ist es die Aufgabe des Gerichtes die gegensätzlichen Aussagen zu bewerten und festzustellen wer lügt.

Zudem vermengst du was: es ist ja nicht die Aussage der Zeugen, dass ihr keinen FS habt. Das kann die Polizei ganz alleine feststellen, dazu braucht sie keine Zeugen. Die Zeugen werden nur für die Tatsache gebraucht ob ihr mit dem Bus gefahren seid. Du verstehst den Unterschied??

Da aber alles nicht gesetzeswidrig ist, ist die gesamte Diskussion weiterhin rein theoretisch. Die Polizei würde freundlich lächeln und euch belehren, dass ihr das Privatgelände nicht verlassen dürft.

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Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:51
@Florabest

Ich hab ja einen FS, nur mein Kollege eben nicht.

Also Fazit des ganzen:

Er soll den Bus einfach bewegen, hoffen das niemand was sagt und gut ist’s?

LG

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Florabest  30.12.2019, 23:57
@Henrik1603

Falsch!

Er braucht nicht hoffen

Da er nichts Verbotenes tut, können Hausbewohner 1000 Videoaufnahmen machen, eine Taxilizenz abfragen und die Bundeswehr rufen. Alles völlig egal....

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Die Nachbarn müssen einen echt hassen, wenn die das Filmen und zur Polizei gehen. Dein Bruder darf den Bus sogar bewegen, wenn der Eingang des Hofes verschlossen ist.

Das Video kann klar als Beweis dienen. Den Führerschein müsst ihr nicht vorzeigen, nur einem Polizeibeamten. Kein Bürger darf Polizei spielen.


Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:01

Danke schon mal!

Der Eingang ist eben nicht richtig verschlossen, das ist das Problem. Wie gesagt, es kommen eigentlich kaum andere Leute auf den "Platz".

Du musst dir das so vorstellen:
Du biegst auf der Dorfstraße irgendwann links in eine Einfahrt ab und fährst dann erstmal 30m zwischen zwei Häußern durch und dann kommt rechts der Platz. Das ist wie gesagt ein "Hinterhof". Und das Gelände ist eben alles Privatgrund. Im Gesetz steht aber halt drin, dass man nur auf voll umfriedeten Geländen ohne Fahrerlaubnis fahren darf. Und das trifft hier eben nicht zu. Es geht ja wirklich nur darum, dass er das Fahrzeug auch mal kurz umdreht. Das sind nicht mal 20m die er fährt.

Gut zu wissen! Danke! ^^

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muellersilas  31.12.2019, 07:49
@Henrik1603

Da würd ich mir jetzt keinen großen Kopf machen. Als ich in der Fahrschule war, kam da eine Frau die schon etliche Jahre schwarz gefahren ist und auch mal den Führerschein machen wollte. Hat's aber glaub ich trotzdem nicht gemacht und fährt weiter schwarz. Sie wurde glaub ich noch nicht erwischt. Und wenn dein Freund da 2 Meter den Bus bewegt, was soll da schon passieren.

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muellersilas  31.12.2019, 08:00
@Henrik1603

Dein Freund fährt ja jetzt keinen Bus , der bewegt den ein bisschen, würde ja gar keinen Sinn machen wenn da jemand kommen würde : ja du bist jetzt 2 Meter zurückgerollt hast du überhaupt den Führerschein dazu?? Das wär ja völliger Quatsch.

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Wenn der Grundstückbesitzer nichts dagegen hat und nicht angegeben ist, dass dort die StVGO zählt, ist es denke ich mal unproblematisch


Henrik1603 
Fragesteller
 30.12.2019, 23:02

Nein es nicht angegeben das dort die StVGO zählt.

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