Gefahren ohne Fahrerlaubnis im betrunkenen Zustand?

3 Antworten

Kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen.

Aktueller Bußgeldkatalog: Fahren ohne Fahrerlaubnis (bussgeldkatalog.net)

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Das war nicht nur Verantwortungslos, sondern auch ziemlich dämlich.

Wenn Die Fahrerlaubnisbehörden mitbekommt, dass Du auch noch vor vier Wochen geblitzt wurdest, dann ist sofort klar, dass Du Dich nicht nur alkoholisiert ans Lenkrad gesetzt hast, sondern auch sonst Dein Fahrverbot ignoriert hast.

Dann wird man vermutlich berechtigterweise davon ausgehen, dass es noch einige Schwarzfahrten mehr gab und entsprechende Ermittlungen einleiten.

Ich vermute mal, dass das Ergebnis dann sein könnte, dass Du des öfteren ohne Fahrerlaubnis gefahren bist. Damit wäre dann bekannt, dass Du als unbelehrbarer Wiederholungstäter notorisch gegen das Fahrverbot verstoßen hast. Was zur folge hat, dass die Strafen sich vermutlich im oberen Bereich der Skala befinden werden.

Ich schliesse mich embi und pauli an. Nach meiner erinschätzung solltest du mit durchaus einer beträchtlichen geldstrafe oder freiheitsstrafe rechnen. §21 absatz 2 dürfte zutreffen vorallem wenn der blitzer noch dazu kommt.