Darf unser Lehrer bei einer Klassenfahrt ohne konkreten Verdacht Taschen kontrollieren und Kollektivstrafen ausüben?

Hallo zusammen,

diesen April geht es für den gesamten 10. Jahrgang unserer Hamburger Schule für 3 Tage nach Berlin. In den vergangen Jahren gab es öfters Leute die Alkohol und illegale Drogen konsumiert haben und deswegen auf eigenen Kosten nach Hause mussten. Soweit alles verständlich, aber nun sollen wir und unsere Erziehungsberechtigten eine Art Vertrag unterschreiben, bei den wir einigen Dingen zustimmen sollen, die auf den ersten Blick nicht ganz legitim scheinen. Ich habe mich bereits durch Hamburger Schulgesetz und verschiedene Richtlinien geklickt, konnte aber bisher keine eindeutigen Aussagen finden, deswegen hier einmal genau kopiert worum es geht:

Bei Funden von Alkohol oder Drogen und bei Sachbeschädigungen in einem Zimmer tritt eine gesamtschuldnerische Verantwortung ein. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, können alle ZimmerbewohnerInnen gemeinsam für den Regelverstoß verantwortlich gemacht werden und tragen die Konsequenzen (sofortige Rückreise, Kostenübernahme) gemeinsam.

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich, dass die begleitenden Lehrer das Alkohol- und Drogenverbot überwachen und die hierzu ggf. notwendigen Kontrollen an der Person, in den Zimmern und den Taschen und Koffern auch ohne konkreten Verdacht unangekündigt durchführen. Ich willige ein, mich einem Alkoholtest widerspruchslos zu unterziehen.

Ich habe die Sachen hervorgehoben, die mir besonders Suspekt scheinen, nämlich Kollektivstrafen und eben pauschale Taschen-/Personenkontrollen. Wäre super, wenn ihr mir mehr dazu sagen könnt und ob sowas wirklich legitim ist.

Danke

Schule, Recht, Klassenfahrt, Rechtslage
Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

Restaurant, Recht, Rechtslage, Anzahlung, Vertragsbruch
Ebay-Kleinanzeigen Verkäufer hat keinen Versandbeleg und das Paket ist angeblich seit zehn Tagen unterwegs, was tun?

Guten Tag.

Mein Name ist Fabi und ich bitte um Ihre Hilfe.

Ich habe ein Problem mit einem eBay Kleinanzeigennutzer. 

Und zwar hat er einen Hoodie auf eBay Kleinanzeigen angeboten. Ich einigte mich mit ihm auf einen Kaufvertrag.

Ich habe ihm das Geld überwiesen, daraufhin meinte er, er würde den Hoodie mir morgen (10.01.20) zuschicken.

Jetzt warte ich seit zehn Tagen auf den, durch unseren einvernehmlichen Kaufvertrag erworbenen, Hoodie, da er auch heute noch nicht angekommen ist. (20.01.20)

Auf die Frage nach einem Versandbeleg bekomme ich keine Antwort, er behauptet ich würde ihn verarschen wollen, kann mir aber, keinen Versandbeleg nachweisen.

Ich habe (wenn der Perso echt sein sollte) ein Bild seines Personalausweises. 

Meine Fragen lauten nun: 

Wer haftet? DHL oder Er? (Angenommen er habe das Paket wirklich verschickt, sollte er nicht verschickt haben haftet er sowieso)

Und was kann ich nun tun? Ich habe Ihm geschrieben, dass ich ihm eine Frist bis zu diesem Freitag (24.01.20, ingesamt also Versanddauer über zwei Wochen) geben möchte. Sollte das Paket bis dahin noch nicht angekommen sein, bitte ich ihn um Rückerstattung des vollen, vereinbarten, Geldbetrages.

Er selber verweigert den Kontakt zu DHL rigoros und antwortet nur sehr ungerne und unsachlich obwohl ich dringenst versuche eine Anzeige zu verhindern, um ihn vor einer Anzeige zu schützen.

Wir beide sind voll geschäftsfähig!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, DHL, Rechtslage
Unbekannte Person verrichtet große Notdurft auf unserem Parkplatz. Was tun?

Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem sehr ungewöhnlichen Fall. Und zwar verrichtet eine unbekannte, männliche Person bereits zum 2. Mal ihre Notdurft bei uns auf dem Grundstück und hinterlässt da große Haufen und viel Papier, wo sich zu späterer Zeit viele Besucher aufhalten.

Zur besseren Verständnis eine kurze Beschreibung zum Objekt:

Wir haben eine Gastronomie mit großem Parkplatz direkt an einer stark befahrenen Straße. Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich und etwa 3.500 qm groß. Von dem Parkplatz aus führt eine durch ein Tor gesicherte Einfahrt zu unserer Gastronomie. Vor diesem Tor ist ein großes Schild angebracht, auf dem Informationen über vorhandene Videoüberwachung, Öffnungszeiten, etc. stehen.

Jetzt ist es so, dass ich bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 Wochen feststellen musste, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten an der gleichen Stelle auf unserem Parkplatz seine große Notdurft verrichtet hat. Dies geschah beide Male zur gleichen Uhrzeit und immer wochentags gegen 6 Uhr in der Früh. Aufgrund der vorhanden Videoüberwachung ist zu erkennen, dass es sich immer um die gleiche Person und das gleiche Fahrzeug handelt. Leider ist die Kamera etwas weiter entfernt angebracht, so dass sich Fabrikat und Nummernschild des Autos, mit dem die Person zu uns kommt, bei Dunkelheit nicht erkennen lassen.

Jetzt ist es so, dass sich die Person bereits häufiger zu der gleichen Uhrzeit und an der gleichen Stelle auf dem Parkplatz aufgehalten hat. Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person evtl. keinen anderen Ausweg wusste und deshalb ihre Notdurft dort verrichtet hat. Fakt ist jedoch, dass das Ganze direkt an der Hauptstraße und kurz vor unserer Einfahrt geschieht. Man sieht auf den Aufnahmen auch, dass die Person sich immer 20-30 Minuten bei uns aufhält. Beim Verrichten der Notdurft fahren außerdem andere Fahrzeuge an der Person vorbei, die dies sogar sehen könnten. Unserer Parkplatz ist jedoch so groß und weiter unten absolut nicht einsehbar oder von Kameras erfasst, dass ich mich jetzt frage, ob die Person das Ganze womöglich extra macht und bewusst dabei gesehen werden möchte bzw. das Risiko eingeht, entdeckt zu werden? Wenn ich in so einer Notlage wäre, würde ich in die hinterste Ecke fahren und es dort machen und nicht im Bereich von Einfahrt, Kameras und anderen Fahrzeugen. Ich habe mir vorgenommen die Personen in den nächsten Tagen zu der besagten Uhrzeit vor Ort zu konfrontieren. Was meint ihr, ist es möglich auch rechtlich etwas dagegen zu unternehmen?

Recht, Gastronomie, Öffentlichkeit, Rechtslage, Privatgrundstück
Was versteht man unter einer Kaufbestätigung?

Hallo,

ich habe mir auf mobile.de einen Wagen ausgesucht und möchte ihn kaufen. Problem: ich komme erst in ca. 2 Wochen dazu die Reise von 200km anzutreten um den Wagen zu begutachten.

Auf den Fotos von Außen/Innen und auf Nachfrage von unten ist nichts schlimmes zu sehen und der Händler ist auch sehr kooperativ. Allerdings möchte ich mit einem Fachmann mir selbst ein Bild machen. Da das aber erst in 2 Wochen möglich wäre fordert der Privatanbieter eine "Kaufbestätigung" sodass niemand außer mir mehr an dieses Auto kommen kann.

Ich möchte mich jetzt allerdings nicht verpflichten 10.000 € zu zahlen obwohl ich den Wagen noch nicht "wirklich gesehen habe bzw. es vielleicht doch schwachstellen gibt die man so nicht sieht. Allerdings kann ich den Privathändler auch verstehen dass er nicht 2 wochen auf eine bestätigung warten will.

Letztendlich geht es mir auch nicht um den Preiß! Wenn alles okay ist zahle ich den gerne, ich weiß es nur nicht ob es so ist. Versteht ihr?

Nun meine Frage: Denkt ihr das hier ist als "Kaufbestätigung rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich

Persönliche Daten

bestätige hiermit mein Kaufinteresse* an "Auto"(-Name, aus Inserat-) der auf mobile.de zum Kauf angeboten wurde.

Wann und Wieviel gezahlt wird werden beide Parteien vor Ort und wie in der Fahrzeugbeschreibung beschrieben „bei Besichtigung“ besprechen.

(!NUR! Für den Fall dass sich vor Ort Mängel zu Tage treten die vorher nicht Sichtbar waren oder unterschlagen wurden)

Zur Erklärung: In der Fahrzeugbeschreibung auf dem Inserat steht: "Preisverhandlungen bei Besichtigung"

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, kaufen, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Rechtslage, Auto und Motorrad
Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft
Darf sich ein stadtmitarbeiter, ohne meine erlaubnis zutritt zu meinem pachtgrundstück verschaffen?

Hallo an alle.

Ich bin Pächter eines 1000qm großen, alten Gartens. In jenem Garten steht eine Hütte, die bereits vor Antritt meiner Pacht dort stand. Früher gehörte dieses Grundstück mal zu einer Kleingartenanlage.

Die Hütte habe ich mir wieder schön gemacht. Unter anderem neue Wellbleche auf das Dach gelegt. So wie es in unserer schönen Gesellschaft nunmal ist, ist vor einiger Zeit ein Denunziant zu meinem Pachtgrundstück gekommen und hat mich anonym bei der Stadt angezeigt.

Ein Gutachter der Stadt, hat mich dann angeschrieben und aufgefordert die Hütte zurückzubauen. Weiter hat er gesagt, dass im Garten Spermüll und alte Dachpfannen liegen, was auch beseitigt werden muss. Auch das ist der Besitz von Vorpächtern. So wie der Beamte es beschreibt, kann er diese Sachen im garten nicht gesehen haben, ohne das Grundstück betreten zu haben.

Weiter hat er mir in einem offzielem Brief geschrieben, dass er Fotos davon gemacht hat. Dieser Herr hat ohne meine Zustimmung mein Pachtgrundstück betreten und Fotos gemacht. Ich werde nun aufgefordert, mit einer frist von drei Wochen, die Hütte und den Müll zu beseitigen. Obwohl ich sie nicht gebaut und dort keinen Müll gelagert habe.

Meine Fragen sind: Muss ich die Hütte abreißen und den Müll beseitigen? Hat sich der Beamte durch Hausfriedensbruch und im Sinne des Datenschutzgesetz schuldig gemacht.

Vielen Dank an euch

Recht, Gartenhaus, Rechtslage
Darf die Polizei in meine Wohnung wenn ich nicht zu Hause bin?

Okay... Ich weiß nich ganz wo ich anfangen soll.... 

mein freund kackt wegen irgendwas ab von dem er mir nichtmal gesagt hat was es ist.... Kurz irgendwer labert bullshit (mehr weiß ich nicht).... da ich immer absolut treu war und auch sonst nichts gravierendes passiert ist (außer Streits die bei jedem paar vorkommen) kann ich mir nicht erklären was es sein könnte.... Natürlich rede ich wie fast jeder andere mit meinen Freunden über meine Probleme. Mehr aber auch nicht. Wir hatten seit letzten Freitag Streit der sich heute scheinbar lichtete.

Er kam vorbei & Meinte noch er wäre spät dran mit der Abgabe eines Buches und wollte ziemlich bald wieder los um das Buch abzugeben. Er fragte ob wir danach zocken oder so und ich meinte "ja gerne". 

Als er wieder da war war er allerdings ausgesprochen komisch hatte es eilig wegzukommen & nahm alle seine Sachen mit die er so fand. 

Gab mir aber keine wirkliche Erklärung dafür warum er so komisch drauf war bzw heim wollte (obwohl ich ihm angeboten hatte über Nacht zu. bleiben) ..... Da er noch einige Sachen hier hat und ich ihm mittlerweile schlicht (nicht nur aufgrund dieser Ereignisse alles mögliche zutraue & ) ihm in nächster Zeit einfach nicht begegnen möchte bzw versuchen werde nicht zuhause zu sein wenn er hier ankommt um ihm einfach nicht zu begegnen..... 

Meine frage nun lautet ob er die Polizei rufen könnte um sich sein restliches Zeug zu holen (welches ich ihm im Grunde nicht vorenthalten will) Es bedeutet für mich nur jedes Mal eine unhemeine Belastung mich einer Konfrontation auszusetzen und ich möchte nur für einige Zeit meine Ruhe.

Ich frage mich ob Polizei in meine Wohnung oder nebenräume eindringen dürfte wenn ich nicht zuhause bin....

Privatsphäre, Liebe und Beziehung, Rechtslage
Unterhalt, Vater wohnt bei Mutter, Wohnvorteil?

Hallo,

und zwar geht es um Unterhalt für meine kleine Tochter 7 Wochen alt. In der Schwangerschaft haben ich und der Kindsvater bemerkt das es nicht so klappt zwischen uns. Erstens zahlt er 200 Euro an ein Kind was nichts seins ist... Er nach dem Vaterschaftstest die Anfechtungsfrist verpasst, das heißt so sagt er mir das er muss für das Kuckuckskind zahlen... Weil eben die Frist um ist.... Habe immer geprädigt dagegen anzugehen... Er meinte wenn er nicht zahlt kommt er in die Schufa und weil er sich gerade selbstständig macht darf er keine Einträge haben also zahlt er und ich habe ihn immer wieder gebeten zum Anwalt zu gehen da er wenig verdient und ich der meinung bin das er einen selbstbehalt hat, was mir durch telefonische Auskunft bestätigt wurde, aber nein, der Herr zahlt fleißig an ein Kind was nicht seins ist. Nun war es Wohnungstechnisch schon immer so das ich meine Wohnung habe und er bei seiner Mama wohnt, aber keine Miete zahlt. Offiziell hat er diese angegeben aber inoffiziell zahlt er nicht einen Cent an seine Mama. Wir haben es vor der Geburt der kleinen versucht zusammenzuwohnen, habe ihn auch gebeten sich anteilig an Miete zu beteiligen. Hat er auch gemacht. Jetzt habe ich ihn aufgrund zu kleiner Wohnung und das ich das mit der Beziehung nicht mehr kann rausgeworfen. Wir sind so verblieben, das er wieder zu seiner mama geht und an seinen freien Tagen mal hier ist, um auch die kleine sehen zu können. Er will auch den Unterhalt bezahlen alles schön und gut. Wir gehen morgen zum Jugendamt und ich habe ihm gesagt er solle ehrlich sein das er keine Miete zahlen muss bei seiner Mama. Da sagt er ne dann muss er mehr für das erste Kind bezahlen. Bla bla.... Zustehen wurden mir laut Düsseldorfer Tabelle abzüglich Hälfte des Kindergeldes 265 Euro, was ich absolut angebracht finde. Wenn aber seine Miete angerechnet wird denke ich nicht das das so festgelegt wird.... Er meinte jetzt ja dann wird meine Mama das bestätigen das ich Miete zahle.... Was kommt jetzt rein rechtlich auf mich zu... Ich werde natürlich sagen das er keine Miete zahlt. Kommt er damit durch, wenn er sich son wisch holt von seiner mama... Sry aber ich rege mich gerade echt auf und hoffe, hier kennt sich einer aus... Wollen die nicht Belege sehen... Wenn er die im Nachhinein einfach macht mit seiner Mutter.... Wie regeln die das... Er hat schließlich finanziell einen Wohnvorteil.

Familie, Recht, Unterhalt, Kinder und Erziehung, Rechtsfrage, Rechtslage
Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden?

Hallo,

Folgende Lage:

Ich bin 16 Jahre alt, gehe in die 10.Klasse der Realschule und wohne Zuhause in einem großen Haus und soll mit 18 rausgeschmissen werden.

Seitdem ich ungefähr 14 war, ging die Beziehung zu meiner Mutter rapide runter. Wir streiten uns jeden Tag, diskutieren jeden Tag und schreien und gegenseitig an. Wir hassen und gefühlt einander. Das Verhältnis zu meiner Mutter ist komplett zerstört. Mein Vater hingegen, steht immer neben meiner Mutter und stimmt immer alles zu. Jeden Tag schreien sie mich zu zweit an, ziehen mich runter (nicht gewalttätig gemeint). Wieso ? Meine Eltern meinen ich gehe nicht normalen mit Ihren Sachen um, d.h. in meinem Zimmer liegen Mappen auf dem Boden etc, so welche dumme Ideen als ob meine Mutter das Bedürfnis hat mich anzuschreien. Ich gehe in die 10. der Realschule und würde gerne ein Fachabitur machen und mich danach bewerben. Das heißt ich werde in den kommenden Jahren kein Geld verdienen bis auf einen 400€ Basis Job bei Edeka...

Mein Vater will mich mit 18 rausschmeißen. Er ist der Abteilungsleiter im Maschienbau bei VW und meine Mutter die Bürokauffrau bei VW. Meine Eltern verdienen im Durchschnitt sehr viel Geld und wollen mich in der Zukunft überhaupt nicht unterstützten. Meine Führerschein habe ich mir schon zusammengespart! Das Problem ist, dass wenn ich 18 bin, im Fachabi bin und kein Geld verdiene! Meine Eltern wollen mich auch nicht finanziell unterstützen. Unterhalt wollen sie natürlich nicht zahlen. Wahrscheinlich muss ich jetzt eine Ausbildung anfangen, obwohl ich nur einen Schnitt von 2,3 habe und gerne in die IT gehen würde. Für eine Ausbildung zum Fachinformatiker bin ich wahrscheinlich einfach zu in der Schule...

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll obwohl ich jetzt lieber ein Fachabitur machen will...

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Recht, Eltern, 18 Jahre, Kein Geld, Rechtslage, rausschmiss, Ausbildung und Studium
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Erfolg, befristeter Arbeitsvertrag, Bundesagentur für Arbeit, Hilfeleistung, Jobcenter, Klage, Öffentlicher Dienst, Rechtslage, Sinn, unbefristeter-arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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