DVG 60 Euro Strafe?
Hallo,
Ich habe vor 2 Wochen ein Abo abgeschlossen bei der DVG, jedoch war dieses Ticket anscheinend erst am 1.11 gültig, jedoch wurde ich nicht darüber in Kenntniss gesetzt und ich fuhr weiterhin mit der Bahn.
Bis mich jedoch heute ein Kontrolleur aufgeschnappt hat und ich ihm daraufhin die Situation schilderte und er sagte mir es würde mich bloß 7 Euro kostet für das Vergessen.
Anschließend ging ich jedoch zum Kundencenter jedoch wurde mir gesagt das es erst möglich sei diesen Fall aufzuklären sobald die Kontrolleure die Geräte am nächsten Tag einliefern. Außerdem wurde mir mitgeteilt das ich wahrscheinlich die 60 Euro strafe zahlen müsse, jedoch wurde ich beim abschließen des Abos nicht darüber informiert und wieso überreicht man mir ein Ticket welches nicht gültig ist?
Ich sehe mich nicht keinster Schuld, wie ist jedoch die Rechtsgrundlage?
Die Gültigkeit stand NICHT auf dem Ticket.
8 Antworten
Ich komme leider nicht aus dem Bereich der DVG aber ich weiß das das bei uns in Hannover (GVH) so geregelt ist das ein Abo automatisch wenn man es bis zum 10. des aktuellen Kalendermonats abschließt es zu Beginn des nächsten Kaldendermonats gilt. Es ist nicht möglich Abotickets vor Beginn eines Kalendermonats beginnen zu lassen, wofür aber die Lösung mit einer "AboStartCard" gefunden wurde welche eine Karte ist die bis zum Start des Abos benutzt werden kann. Ich schätze das es ein ähnliches System auch bei der DVG gibt und du dich leider zu wenig informiert hast weshalb du nicht wusstest das dein Aboticket erst zum nächsten Kalendermonat gültig ist, in dem Fall warst du ohne gültiges Ticket unterwegs weshalb du um das erhöhte Beförderungsentgelt von 60€ nicht rumkommst!
Du hättest auf dein Ticket schauen müssen, ab wann es gültig ist. Das nennt sich Eigenverantwortung. Dass du nicht darauf aufmerksam gemacht wurdest, ist zwar ein Versäumnis, entbindet dich aber nicht davon, selber auf die Gültigkeit deines Tickets zu achten.
Da dein Ticket noch nicht gültig war, hast du dich der Beförderungserschleichung strafbar gemacht und wirst die 60 Euro zahlen müssen. Vielleicht erwischst du ja einen verständnisvollen Mitarbeiter, wenn du Glück hast. Rein rechtlich musst du zahlen.
Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Du musst nachweisen das es dir Bzw aus dem Vertrag nicht ersichtlich ist, dass das Ticket nicht gegolten hat.
Was steht auf dem Ticket drauf, du hast doch was unterschrieben oder?
Indem du in die Vertragsbedingungen bzw. die Abonnementbestimmungen guckst.
auf dem Ticket steht nicht's und Ich habe den Vertrag unterschrieben jedoch habe ich mir das nicht durchgelesen da es mehrere Seiten waren.
Naja ich denke ich werde es wohl Zahlen müssen, wenn die DVG wenigstens etwas mit dem Geld anstellen würde, wie bsw. den Nahverkehr verbessern.
Hier ein Auszug aus den Bedingungen:
,,3. Beginn und Dauer des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt.
Liegt das ordnungsgemäße erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. "
Du hättest es also wissen können das es noch nicht gültig ist. Dein Versäumnis
Der entsprechende Teil steht in den Abonnementbedingungen auf der ersten Seite unter Punkt 3. Keine Notwendigkeit mehrere Seiten zu lesen.
Sieh es als Lehrgeld. Ab sofort Verträge lesen und nicht einfach unterschreiben.
Das mag zwar einfach klingen, aber Ich werde mir ganz sicher jeden noch so kleinen Vertrag durchlesen.
Dann solltest du in Zukunft zumindest vermeiden die Schuld zuerst auf der anderen Seite zu suchen. Und ich rede natürlich nicht von Standardgeschichten wie Lizenbedingungen bei Videospielen.
Ich habe natürlich die Schuld zuerst an mir gesucht, jedoch sollten meiner Meinung nach die Mitarbeiter am Schalter die Kunden in Kenntniss setzten, darum geht es ja auch in meinem geschilderten Problem.
,,Ich sehe mich nicht keinster Schuld"
Deine Worte, nicht meine.
Und wie gesagt: Die erwarten wohl tatsächlich das man sich Verträge die man unterschreibt auch durchliest. Ich weiß, wie können sie nur...
Ja das war meine Schlussfolgerung
Wie du bereits sagtest liest man sich nicht jeden einzelnen Vertrag durch, da ich bereits Kunde der DVG seit mehreren Jahren bin und auch mehrere Verträge abschloss ohne jegliche Schwierigkeiten vertraute ich der Firma ^^
Wieder eine Lehre. Niemals einem Unternehmen blind vertrauen dass an dir verdienen will ;)
Nein, das stimmt nicht.
Ein Unternehmen das auf seine Kundschaft aufbaut, muss auch seine Kunden waren um Profite zu erzielen und darunter fällt auch der Kundenservice.
Meist zeigen Unternehmen sehr viel Kulanz auf Stammkunden zumindest von meiner Erfahrung ^^ Mal schauen wie's morgen verläuft.
Ich versuche mal deine wirres zu durchschauen.
- du hast ein Ticket vor 2 Wochen gelöst
- dort stand mit Sicherheit das Gültigkeitsdatum drauf
- die DVG braucht dich darüber nicht zu Informieren. Du solltest lesen können
- Du hat bei einer Kontrolle angegeben, das du dein Ticket vergessen hast, deswegen Bearbeitungsgebühr von 7 €
- Du hast kein gültiges Ticket gehabt, deswegen nun 60 € Strafe wegen erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)
Was steht denn auf dem Ticket drauf, wann es gültig ist!?
und wie soll ich das anstellen? zumal ich die Mitarbeiterin am Schalter nicht mit Namen kenne und auch das Gespräch nicht aufgezeichnet habe!