was tun wenn Untermieter nicht zahlt?

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Die von dir angesprochene verkuerzte Kuendigungsfrist gilt nur, wenn sich der moebliert vermietete Wohnraum innerhalb der vom Vermieteer selbst bewohnten Raeume befindet. Du scheinst aber die ganze Wohnung vermietet zu haben und selbst gar nicht (mehr?) dort zu wohnen. Somit gilt dann auch die normale Kuendigungsfrist von (knapp) 3 Monaten zum Monatsende.

Allerdings kannst du fristlos kuendigen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Nettomonatsmiete im Verzug ist (duerfte er angesichts der ausgebliebenen Kautionszahlungen sowieso sein) oder bei einem sich ueber einen laengeren Zeitraum erstreckenden Rueckstand von mindestens 2 Nettomonatsmieten.

Zieht der Mieter dann aber trotz vorerst wirksamer Kuendingung nicht aus, bleibt dir nur die Moeglichkeit einer Raeumungsklage. Der Mieter hat dann aber ab Einreichung der Raeumungsklage wieder 2 Monate Zeit, um den kompletten Rueckstand auszugleichen. Tut er dies, wird die Kuendigung unwirksam. Dies geht aber nur, wenn ihm innerhalb der vorangegangenen 2 Jahre nicht schon einmal wegen Mietrueckstaenden gekuendigt wurde und diese Kuendigung dann schon einmal durch rechtzeitige Zahlung der Rueckstaende unwirksam wurde.

Ano3nym 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:36

ich hab auch meine privaten Sachen dort zb Schuhe Kleidung etc und auch den Schlüssel von der Whg um sicher zu gehen dass nix weg kommt oder kaputt geht und auch um diese Sachen wenn ich sie benötige zu holen , der Keller wurde nicht dazu vermietet . ich bin nur nicht (oft) dort da ich die Privatsphäre bisher respektiert habe von Untermieter .

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DerCaveman  24.10.2019, 11:39
@Ano3nym

Dann nutzt du die vermietete Wohnung anscheinend teilweise als Lagerraum und eben nicht als Wohnraum.

Ist aber fuer die ab meinem 2. Absatz beschriebene Moeglichkeit zur fristlosen Kuendigung sowieso unerheblich.

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Ano3nym 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:40

was ist wenn ich meine Wohnung nun kündige und ein neuer Mieter einzieht da ich mir den Verzug vom Untermieter nicht leisten kann ?

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DerCaveman  24.10.2019, 12:07
@Ano3nym

Ein neuer Mieter kann ja erst einziehen wenn der alte ausgezogen ist. Daher ist es gefaehrlich, schon neu zu vermieten, wenn der alte Mieter drin ist. Zieht der naemlich nicht aus und du musst das gerichtliche Raeumungsverfahren durchlaufen, kannst du dem neuen Mieter die Wohnung ja erst einmal noch nicht uebergeben und machst dich diesem gegenueber schadensersatzpflichtig.

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Ano3nym 
Fragesteller
 24.10.2019, 12:18
@DerCaveman

tut mir leid dass ich soviel Frage ich hoffe du möchtest mir noch eine beantworten .

ich hab gelesen wenn der Hauptvermieter der ich bin ,den Mietvertrag kündigt , ist automatisch auch der Untermieter gekündigt . da der Untermietvertrag ohne Ablöse und ohne bezahlte Kaution und mit Zahlungsverzug leichter zu kündigen ist bzw dann hinfällig (da ich einstweilen auch den Verzug begleichen muss den ich nicht verursache) und der Untermietvertrag zwischen dem und mir nicht der eigentliche Mietvertag ist . stimmt das ? Danke schon mal im Voraus

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DerCaveman  24.10.2019, 12:46
@Ano3nym
wenn der Hauptvermieter der ich bin 

Das verstehe ich jetzt nicht. Bist du nun Mieter der Wohnung und hast diese an deinen Untermieter weiter vermietet oder bist du Eigentuemer der Wohnung?

Wenn du Mieter bist und dein Vermieter kuendigt dir, dann endet das Mietverhaeltnis zwischen dir und deinem Untermieter ebenfalls. Gleichwohl machst du dich diesem schadensersatzpflichtig, wenn du nicht rechtzeitig vorher fristgemaess gekuendigt hast. Schliesslich kannst du dann ja den Vertrag mit deinem Untermieter nicht mehr erfuellen.

Bist du aber Eigentuemer und hast die Wohnung vermietet, liegt ueberhaupt kein Untermietverhaeltnis vor sondern ein ganz normales Mietverhaeltnis.

Ohne dich nicht noch mehr verwirren zu wollen: Das Mietrecht kennt ueberhaupt keinen Unterschied zwischen einem "normalen" Mietverhaeltnis und einem Untermietverhaeltnis. Es kennt nur Mietverhaeltnisse. Allgemein wird der Begriff "Untermiete" aber benutzt, um zwischen einem mit dem Wohnungseigentuemer bzw. dessen Vertreter eingegangen Mietvertrag und einem mit einem Mieter eingegangenen zu unterscheiden. Rechtlich werden aber beide voellig gleich behandelt.

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Ano3nym 
Fragesteller
 24.10.2019, 13:03

ich bin nur der eigentliche Mieter nicht Eigentümer der aus privaten Gründen untervermietet hat an jmd. der aber nicht zahlt und nun erst recht zahlt für den der grade drinne ist damit ich als Hauptmieter keinen Ärger bekomme .

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DerCaveman  24.10.2019, 15:01
@Ano3nym

Somit bist du ganz normaler Vermieter (der von dir gemieteten Wohnung) und hast anscheinend die A*schkarte gezogen. Wenn dein Mieter nicht zahlt, musst du erst einmal selbst alles bezahlen und kannst dann versuchen, dir das vom Mieter zurueck zu holen. Wenn der Geld hat, ist das relativ einfach. Hat er aber keins, bist du der Gelackmeierte.

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Ano3nym 
Fragesteller
 24.10.2019, 15:54
@DerCaveman

aber das heißt ich kann ihn kündigen nach den 2 Monaten im Verzug wie du geschrieben hast und verklagen / mahnen um das Geld zu bekommen? und zwangsräumen wenn das auch noch sein muss ....

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