Mitbewohner will Schlüssel haben für ein Monat?
Hallo!
Ich bin der Hauptmieter einer 3 Raum-Wohnung und habe 2 Untermieter. Meine beste Freundin und spontan eine Freundin die häußliche Gewalt erfahren hat.
Nun ist sie im April "abgehauen" zu ihrem neuen Freund. Laut Untermietvertrag, den wir vereinbart haben, muss sie bis zum 3. des Montags kündigen damit diese am Ende des übernächsten Monat greift.
Sie hat Mitte Mai (17.05.21) gekündigt und weigert sich die Miete zu zahlen für Juni und Juli. Bis heute kam auch keine Miete für Juni. Ich sagte ihr dass aber ihre Sachen hier sind und dann zahlen soll.
Jetzt will sie Donnerstag kommen und ihre Sachen holen. Kann sie ja machen, sind ja ihre. Nun will sie aber den Wohnungsschlüssel haben, da sie ja Anrecht hätte. Diese Logik verstehe ich nicht. Ich hätte ihr die Schlüssel ja gegeben wenn sie Miete zahlen würde. Kann ich ihr das verweigern oder muss ihr die dennoch aushändigen?
Ich bin ein wenig ratlos.
10 Antworten
Wie das denn? Der "Mitbewohner " ist dein Untermieter und hat Schlüssel für Zimmer, Wohnung und Haustür mit Mietbeginn vermutlich von dir bekommen. Die ordentliche Kündigung ist zum 31.08.2021 wirksam. Den vorzeitigen Auszug kannst du nur verhindern, indem du dein Vermieterpfandrecht ausübst, das Zimmer des Untermieters zur Pfandkammer erklärst und das Zimmer wirksam gegen unberechtigtes Öffnen sperrst. Ist die Julimiete überfällig, kannst du fristlos kündigen und gerichtliche Mahnung der Mietschulden übersenden.
Ist die Julimiete überfällig, kannst du fristlos kündigen ...
... aber die Untermieterin dennoch nicht ohne gerichtlichen Raeumungsbeschluss aussperren, bevor diese die Mietsache zurueckgegeben hat.
Hatte sie denn die Schlüssel mit der Kündigung am 17. Mai abgegeben?
ich glaube sie hat kein Recht auf den Schlüssel! Sie soll mit dir einen Termin vereinbaren wenn sie die Sachen holt und den Rest der Miete bezahlt.
Wenn Du ihr den Schlüssel nicht gibst, muss sie keine Miete mehr zahlen.
Die Untermieterin hat ein Anrecht auf den Schlüssel bis zum Ende der Mietzeit.
Gleichwohl muss sie bis zum Ende der Mietzeit auch die Miete zahlen.
Jetzt zu sagen, sie bekommt den Schlüssel nicht, weil sie keine Miete zahlt, ist rechtlich nicht haltbar. Ein Fehlverhalten kann man nicht mit einem anderen Fehlverhalten aufwiegen.
Sie soll zwar Miete zahlen, hat aber keinen Anspruch auf die Schluessel? Wie das denn?