Kündigung Untermietvertrag?
Hallo zusammen!
Kann mir vielleicht jemand helfen??
Untermieter Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Kann man hier als Untermieter den Vertrag fristlos kündigen? ?
Danke im voraus!
3 Antworten
Fristlos kann man als Mieter, auch als sog. Untermieter, nur aus wichtigem Grund kündigen.
Zum Beispiel weil die Mietsache komplett unbewohnbar ist oder der Vermieter die Nutzung entzogen hat.
Fristlos bedeutet ja ohne Frist, sofort.
Heißt man müßte sofort ausziehen und die Mietsache sofort an den Vermieter zurück geben.
Was genau wurde denn gemietet?
Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?
Wenn ja, ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert gemietet?
Der Unterschied besteht darin, ob möbliert oder unmöbliert vermietet hat.
Unmöbliert gilt das normale Wohnraum-Mietrecht.
Zweiter Unterschied - innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung
Dritter Unterschied von einer Person ohne "Anhang" gemietet
Nur mit einem zulässigen Grund.
Gründe sind hier genannt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html