Kündigung Untermietvertrag?

3 Antworten

Fristlos kann man als Mieter, auch als sog. Untermieter, nur aus wichtigem Grund kündigen.

Zum Beispiel weil die Mietsache komplett unbewohnbar ist oder der Vermieter die Nutzung entzogen hat.

Fristlos bedeutet ja ohne Frist, sofort.

Heißt man müßte sofort ausziehen und die Mietsache sofort an den Vermieter zurück geben.

Was genau wurde denn gemietet?

Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?

Wenn ja, ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert gemietet?

Der Unterschied besteht darin, ob möbliert oder unmöbliert vermietet hat.

Unmöbliert gilt das normale Wohnraum-Mietrecht.

anitari  11.12.2020, 17:27

Zweiter Unterschied - innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung

Dritter Unterschied von einer Person ohne "Anhang" gemietet

0