Kann der Vermieter hier ohne Gründe fristgericht kündigen?

6 Antworten

a) der Mieter gegen den Mietvertrag, die allgemeinen Mietbedingungen, die gültige Hausordnung oder die gültige Brandschutzordnung trotz Abmahnung verstößt, soweit nicht bereits eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

Daraus ließe sich wahrscheinlich eine Begründung herleiten. Kommt auf die Umstände an.

Vermutlich wurde hier noch nicht gekündigt. Ausnahmen bei Anwendung des Mietrechtes regelt für Studentenwohnheime der § 549 BGB, die Gründe für eine Kündigung sind in der Wohnheimordnung aufgeführt.

Hierdurch werden doch Gründe angegeben. Ohne Gründe kann ein Vermieter nicht kündigen. Handelt es sich hier um ein Wohnheim? Hier gelten andere Regeln und Hausordnungen.

Es geht immer noch um das Wohnheim des Studentenwerks ... hier gelten andere Regeln als die des normalen Mietrechts ....


syrienking 
Fragesteller
 07.03.2020, 14:03

Das ist aus einem STU Vertrag

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Die Betonung liegt hier auf "begründet". Ohne Begründung kann der Vermieter einen unbefristeten (Wohnungs-) Mietvertrag überhaupt nicht kündigen.

Ob die Begründung berechtigt ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht.


syrienking 
Fragesteller
 07.03.2020, 14:07

(1) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des über-

nächsten Monats zu kündigen. Hiervon wird der Vermieter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn

Steht hier nix von begründet.

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