Untermietvertrag, kann der Hauptmieter mir kündigen bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung?
Hi,
ich habe einen Untermietvertrag. Dabei ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen und das Mietverhältnis bleibt solange bestehen, bis ein Nachfolger gefunden wird von mir, der dem Hauptmieter passt.
Nun will der Hauptmieter die Wohnung kündigen. Ich möchte gerne sofort raus, aber werde sicher keinen Nachmieter für 4-5Monate finden.
Ist diese Klausel mit dem Ausschluss der ordentlichen Kündigung überhaupt rechtens? Oder darf ich ganz normal mit einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigen?
Freue mich über Nachrichten
VG
1 Antwort
Die ordentliche Kündigung ist die Kündigung mit einer Dreimonatsfrist. Diese Kündigung kann nicht im unbefristeten Mietvertrag ausgeschlossen werden. Die Klausel ist also unwirksam.
Der Untermietvertrag wird wie ein normaler Mietvertrag behandelt. Es besteht die Möglichkeit den Untermietvertrag einvernehmlich mit dem Hauptmieter (dein Vermieter) aufzulösen, dann kämst du sofort aus dem Vertrag.
Einen Nachmieter zu finden ist immer Aufgabe des Vermieters.Wenn du einen Nachmieter beibringen willst, nimmst du ihm die Arbeit ab, hingegen muss er kenen deiner Nachmieter als Mieter unter Vertrag nehmen. Schon daher könnte dein Mietverhältnis bis zum St.Nimmerleinstag andauern. (Benachteiligung des Mieters!)
Durch deine Kündigung als einseitige Willensäußerung, die gesetzlich verbürgt ist, wird das Mietververhältnis wirksam beendet. Hier gilt der § 573 c (1) und insbesondere (4 ) des BGB
Danke dir :) und die Klausel, dass das Mietverhältnis so lange besteht, bis ich einen Nachmieter gefunden habe? Muss das sein oder kann ich auch ohne Nachmieter mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ?