Untermietvertrag, kann der Hauptmieter mir kündigen bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung?

1 Antwort

Die ordentliche Kündigung ist die Kündigung mit einer Dreimonatsfrist. Diese Kündigung kann nicht im unbefristeten Mietvertrag ausgeschlossen werden. Die Klausel ist also unwirksam.

Der Untermietvertrag wird wie ein normaler Mietvertrag behandelt. Es besteht die Möglichkeit den Untermietvertrag einvernehmlich mit dem Hauptmieter (dein Vermieter) aufzulösen, dann kämst du sofort aus dem Vertrag.

willwin 
Fragesteller
 05.01.2022, 22:33

Danke dir :) und die Klausel, dass das Mietverhältnis so lange besteht, bis ich einen Nachmieter gefunden habe? Muss das sein oder kann ich auch ohne Nachmieter mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ?

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Gerhart  06.01.2022, 07:13
@willwin

Einen Nachmieter zu finden ist immer Aufgabe des Vermieters.Wenn du einen Nachmieter beibringen willst, nimmst du ihm die Arbeit ab, hingegen muss er kenen deiner Nachmieter als Mieter unter Vertrag nehmen. Schon daher könnte dein Mietverhältnis bis zum St.Nimmerleinstag andauern. (Benachteiligung des Mieters!)

Durch deine Kündigung als einseitige Willensäußerung, die gesetzlich verbürgt ist, wird das Mietververhältnis wirksam beendet. Hier gilt der § 573 c (1) und insbesondere (4 ) des BGB

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willwin 
Fragesteller
 06.01.2022, 09:52
@Gerhart

Ganz lieben Dank! Das gibt mir Hoffnung :)

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