In Muenchen waere es recht wahrscheinlich, dass du ab 14 schon ohne entsprechende Begleitperson eingelassen wirst. Ueberall sonst in Deutschland wirst du aber wahrscheinlich eine personensorgeberechtigte oder eine erziehungsbeauftrage Begleitperson benoetigen.

Personensorgeberechtigt sind in aller Regel nur die Eltern, erziehungsbeauftragt kann hingegen jeden volljaehrige Person sein, die von deinen Eltern mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurden. Dies ist dann in aller Regel mittels eines sog. "Muttizettels" nachzuweisen.

Genau kann dir das aber nur der Veranstalter sagen. Der weiss am besten, welche Regelungen er fuer das jeweilig Konzert erlassen hat. Entsprechende Hinweise finden sich oft auch auf den Websites der Veranstalter und/oder der betreffenden Veranstaltungsorte. Dort stehen dann meist auch Formular fuer den "Muttizettel" zum Download bereits.

Weil sich die Regelungen auch von Ort zu Ort unterscheiden koennen, musst du dich nach denen erkundigen, die genau fuer die Veranstaltung gelten, die du besuchen willst (also Ort und Datum).

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Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung wie am alten anbietet, hast du ein Sonderkuendigungsrecht. Kuendigungsfrist dann 1 Monat zu jedem beliebigen Kalendertag, fruehestens aber zum Auszug aus der alten Wohnung (TKG § 60 Abs. 2).

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Mit einem guten Grund (z.B. laengere Abwsenheit vom weit entfernten Hauptwohnsitz) geht das auch bei jedem anderen Einwohnermeldeamt. Kostet aber extra.

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Einreise in den Schengen-Raum nach 90 Tage Überschreitung?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Einreise in den Schengen-Raum. Meine Lebensgefährtin (US-Bürgerin) war letztes Jahr hier bei mir in Deutschland zu Besuch. Der Plan war, dass sie sich für die gesetzlich erlaubten 90 Tage hier in Deutschland aufhalten und im Anschluss wieder zurück in die USA reisen würde. Während der 90 Tage hier in Deutschland hatte meine Lebensgefährtin einen Schlaganfall, weshalb sie für einige Zeit nicht fliegen durfte und die 90 Tage deshalb überschritten hat. Nachdem sie von den Ärzten das Ok zum Fliegen bekommen hat, sind wir gemeinsam nach Amerika geflogen. Meine Lebensgefährtin hatte in Amerika zusammen mit einer Freundin in einer WG gewohnt. Als wir in Amerika angekommen sind haben wir festgestellt, dass diese Freundin die WG geräumt hat und auf Kontakt-Versuche nicht mehr reagiert.

Da meine Lebensgefährtin in den USA auf Grund von einer Behinderung nur einen recht kleinen Betrag für ihren Lebensunterhalt erhält gibt es im Moment keine schnelle Möglichkeit, eine andere Unterkunft für sie zu finden. Wir haben deshalb versucht wieder gemeinsam nach Deutschland zu fliegen. Meine Lebensgefährtin wurde dabei allerdings bei einem Zwischenstopp in Island abgewiesen und musste zurück nach Amerika reisen. Wir sind dann in diesem Fall beide zurück geflogen und haben über knapp Sechs Wochen hinweg versucht eine Unterkunft für sie zu finden, was uns leider nicht gelungen ist.

Über die besagten Sechs Wochen hinweg haben wir unsere Ersparnisse so gut wie aufgebraucht um in günstigen Hotels unterzukommen. Ich bin dann vor knapp einer Woche allein wieder nach Deutschland geflogen weil ich von hier aus zumindest meiner Arbeit nachgehen und Geld verdienen kann, so dass ich sie weiterhin unterstützen kann. Meine Lebensgefährtin befindet sich im Moment weiterhin in dem besagten Hotel in den USA und wir versuchen weiter dort eine Lösung zu finden was sich durch ihre Behinderung als sehr schwierig gestaltet da meine Lebensgefährtin selbst von Obdachlosen-Unterkünften abgelehnt wird. Durch meine Arbeit hier in Deutschland kann ich zumindest für den Moment noch dafür sorgen, dass sie weiterhin in dem Hotel unterkommen kann. Da ich selbstständig bin und keine garantierten Einnahmen habe weiß ich allerdings nicht, wie lange ich dieses Hotel für sie noch bezahlen kann.

Da meine Lebensgefährtin keinen Kontakt zu ihrer Familie hat und ihre einzige "Freundin" offenbar abgetaucht ist, ist eine Möglichkeit zu einer privaten Unterkunft leider auch nicht gegeben. Ich bin deshalb verzweifelt auf der Suche nach einer Möglichkeit, meine Lebensgefährtin wieder nach Deutschland zu holen. Die Ausländerbehörde hier in Deutschland sagt, dass sie ein Visum beantragen kann, was sich aber über Monate hinziehen kann. Auch wenn ich nicht sicher weiß, wie meine Einnahmen durch meine Selbstständigkeit in Zukunft aussehen werden, gehe ich leider ziemlich sicher davon aus, dass ich es mir nicht leisten kann, das Hotel für mehrere Monate zu bezahlen.

Hat hier vielleicht irgendwer eine Idee, wie ich meine Lebensgefährtin im Idealfall innerhalb von wenigen Tagen wieder nach Deutschland holen kann? Ideal wäre, wenn wir eine Möglichkeit finden könnten, dass sie sich nochmal Zwei oder Drei Monate hier aufhalten könnte, so dass wir uns in dieser Zeit um eine langfristige Lösung für sie in den USA kümmern können. Wenn wir in den USA keine Lösung finden und ich sie nicht wieder nach Deutschland holen kann dann ist es im Grunde nur eine Frage der Zeit, bis sie in den USA allein auf der Straße sitzt, was ich natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Ich wäre wirklich wahnsinnig dankbar, wenn mir irgendwer zu der ganzen Sache einen Rat geben könnte. Ich danke euch vielmals vorab und wünsche allen eine schöne Woche.

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Wenn sie inzwischen bereits 6 Wochen ausserhalb des Schengenraums war, darf sie bald wieder einreisen. Wie lange sie dann bleiben darf, ergibt sich aus dem (nicht ganz unkomplizierten) Rueckrechnungsverfahren. Hier wird erklaert, wie das funktioniert und es gibt auch einen Link zu einem praktischen Aufenthaltsrechner: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufenthaltsdauer/606614

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JuSchG § 4 regelt den Aufenthalt Minderjaehriger in Gaststaetten. Haelt sich ein Minderjaehriger nicht daran, passiert diesem gar nichts (ausser er wird rausgeschmissen). Verstoesst ein Gastwirt dagegen, droht ihm ein Bussgeld bis zu 50.000 Euro, in Extremfaellen auch eine Geld- oder gar eine Haftstrafe.

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Du musst schriftlich kuendigen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (keine e-Mail, keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift u.s.w.). Die Kuendigungsfrist betraegt nach Ablauf der Probezeit 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag.

Im Kuendigungsschreiben muss dann auch der Kuendigungsgrund angegeben werden. Es sind nur 2 Gruende zulaessig. Bei dir ist es die Absicht, dich in einem anderen Beruf ausbilden zu lassen.

Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben (beide!).

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Ja klar. Ein Ausbildungsverhaeltnis kann bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit voellig problemlos fristlos gekuendigt werden.

Die Kuendigung muss allerdings schriftlich erfolgen, also mit eigenhaendiger Unterschrift. E-Mail oder eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift gehen nicht. Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

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Dann hat er ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis, fuer das - sofern es keinem Tarifvertrag mit anderen Fristen unterliegt - die gesetzlichen Kuendigungsfristen gelten. Sind im betreffenden Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt, besteht zudem Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz.

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Falls die Wehrpflicht wieder aktiviert wird, koennte es durchaus sein, dass du vor Ableistung der Wehrpflicht nicht aus der deutschen Staatsangehoerigkeit entlassen wirst. Aber im Moment gibt es ja keine Wehrpflicht und du kannst die deutsche Staatsangehoerigkeit problemlos ablegen, wenn du eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzt.

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Die 60 Euro sind kein Bussgeld, sondern eine Vertragsstrafe.

Weder eine Vertragsstrafe, noch ein Bussgeld hat irgendeinen Einfluss auf die Einbuergerung. Wenn du aber anschliessen von einem Gericht zu mindestens 90 Tagen Haft oder zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessaetzen verurteilt wirst (was hier aber wohl ausgeschlossen werden kann), koenntest du nicht eingebuergert werden. Auch bei mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen, die zusammen mindestens 90 Tage oder Tagessaetze ergeben, waere das der Fall.

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Was ist denn das fuer ein uraltes Formular? "Aufenthaltsberechtigung" und "Aufenthaltsbefugnis" sind Begriffe aus dem Auslaendergesetz, das seit 2004 nicht mehr gilt. Im heutigen Aufenthaltsrecht gibt es diese Bezeichnungen nicht mehr und auch die damals schon verwendete Bezeichnung "Aufenthaltserlaubnis" hat heute eine andere Bedeutung als damals.

Wenn du aber sowieso im Besitz einer Bescheinigung ueber das Daueraufenthaltsrecht fuer Unionsbuerger bist, gib das um des lieben Friedens Willen einfach an.

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Du hast keine doppelte Staatsangehoerigkeit beantragt (die kann man nirgends beantragen, weil jeder Staat nur seine eigene Staatsangehoerigkeit vergeben kann), sondern die deutsche. Dafuer ist es zur Zeit noch erforderlich, die tuerkische abzugeben. Das wird sich zwar in einigen Wochen aendern, noch ist es aber so.

Ab Ende Juni wird es aber nicht mehr so sein und du wirst deine deutsche Staatsangehoerigkeit dann auch ohne Aufgabe deiner tuerkischen erhalten.

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Das Problem bei der Umsetzung in thailaendische Schrift liegt darin, dass dies in aller Regel rein nach Gehoer erfolgt. Man versucht also das Gehoerte so in die thailaendische Schrift zu uebertragen, dass es einigermassen passend erscheint. Daraus ergeben sich dann zahlreiche unterschiedliche Schreibmoeglichkeiten.

Umgekehrt (Umwandlung thailaendischer Schrift in lateinische) findet man auch die unterschiedlichsten Schreibweisen. Wenn du dir beispielsweise thailaendische Orts- und Strassenschilder ansiehst, wird dir schnell auffallen, dass der gleiche thailaendische Ortsname auf verschiedenen Schildern oft voellig unterschiedlich in die lateinische Schrift uebertragen wurde.

Jetzt aber zu deinem Kettenanhaenger. Ich habe meinen Sohn dazu befragt (er ist 12 Jahre in Thailand zur Schule gegangen). Mit der Buchstabenkombination auf dem Kettenanhaenger kann er rein gar nichts anfangen. Er sagte, das sei eine sinnlose und im Grunde auch unaussprechbare Aneinanderreihung einzelner Buchstaben, wie beispielsweise "drmpf" in lateinischer Schrift. Wenn er es dennoch irgendwie aussprechen muesste, wuerde es wohl so aehnlich klingen wie :"sie-la-hoff".

Wenn er den Namen "Luisa" in die thailaendische Schrift uebertragen muesste, wuerde er - je nach Aussprache - eine der beiden folgenden Varianten nehmen:

รูอีสา fuer Lu-isa mit scharfer Silbentrennung zwischen u und i

ลุยสา fuer Luisa mit fliessendem, weichem Uebergang vom u zum i

Dabei vergewisserte er sich aber erst einmal der korrekten Tonhoehe beim "a" am Ende. Eine andere als die von mir ausgesprochene Tonhoehe wuerde zwar von einem der thailaendischen Sprache nicht Maechtigen kaum wahrgenommen und als bedeutungslos abgetan werden, bei der Umsetzung in die thailaendische Schrift aber zu einer anderen Schreibweise fuehren.

Wenn ihm das Wort "Luisa" nur in Schriftform vorliegen wuerde (es ihm also nicht vorgesprochen wuerde und er sich ausschliesslich am Schriftbild orientieren muesste), wuerde er sich fuer die erste Variante entscheiden (die mit scharfer Silbentrennung).

Ich halte es aber fuer gut moeglich, dass mein anderer Sohn oder meine thailaendische Frau es wieder anders schreiben wuerden.

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wie ist es dann mit der Staatsbürgerschaft des Kindes und mit dem Eintragen

Das Kind wird automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten, egal wo auf der Welt es geboren wird. Bei einer Geburt in Deutschland wird es ebenfalls die kanadische Staatsanbgehoerigkeit erhalten, wenn du (oder der Vater des Kindes) diese ebenfalls besitzt.

Die Geburtsurkunde wird beim fuer den Geburtsort zustaendigen Standesamt ausgestellt.

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Fuer den Flug selbst ist die Passnummer erst einmal egal. Wenn diese aber von der Fluggesellschaft an die jeweilgen Einreisebehoerden gemeldet werden muss oder du ein elektronisches Visa on Arrival fuer Indonesien mit einer falschen Passnummer beantragt hast, wird es Probleme geben und die Fluggesellschaft die Befoerderung vermutlich auch verweigern.

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Mit einem bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gueltigem tuerkischen Reisepass brauchst du kein Visum. Du brauchst aber ein sog. E-Ticket, das du hier beantragen kannst: https://eticket.migracion.gob.do/

Solltest du aber nach dem 7. Februar 2023 in Aequatorialguinea gewesen sein (auch Transit), ist dir dir die Einreise in die Domenikanische Republik nicht gestattet

Falls der Flug einen Zwischenstopp in den USA hat (Hin- oder Rueckflug), musst du auch die US-amerikanischen Einreisebestimmungen erfuellen und brauchst ein Visum fuer die USA.

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Da gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es kommt einzig auf die Regelungen des Veranstalters an.

In Muenchen werden meist schon Jugendliche ab 14 allein in Konzertveranstaltungen eingelassen, im uebrigen Bundesgebiet in aller Regel erst ab 16. Manchmal gelten aber auch abweichende Regelungen.

Du musst dich also beim Veranstalter erkundigen, welche Regelungen bei genau der Veranstaltung gelten, die du besuchen willst (Datum und Ort).

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