Gez Gebühr in einer Zweck wg?

8 Antworten

Für jede Wohnung muss einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wenn in deiner WG schon jemand den Rundfunkbeitrag zahlt, dann musst du das nicht mehr tun. Allerdings ist es, da alle Bewohner der Wohnung sog. Gesamtschuldner sind, deine Pflicht, dem Beitragsservice nachzuweisen, dass bereits einer zahlt. Dazu musst du dem Beitragsservice den Namen des Zahlers und dessen 9-stellige Beitragsnummer mitteilen. Erst dann bist du von deiner Verpflichtung, selbst für die Wohnung zu zahlen, frei. Allerdings kann der Zahler von dir eine anteilige Beteiligung fordern.

Kannst du dem Beitragsservice also diese Daten nicht mitteilen, musst du selbst zahlen. Der Beitragsservice wird dich dann zwangsweise anmelden, wenn du es nicht machst. Dann könntest allerdings von den anderen Mitbewohnern die Beteiligung fordern. Das ist leider alles so gesetzlich geregelt.

Der Beitragsservice weiß trotz Kenntnis deiner Adresse nicht, mit wem du zusammenwohnst (stelle dir ein Haus mit 30 Parteien vor) und kann und wird daher nicht feststellen, ob und ggf. wer für die Wohnung, in der du wohnst, bereits zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jeder Haushalt muss GEZ zahlen. Wenn in dem Haushalt schon jemand die GEZ zahlt, dann hat er so eine Nummer. Die Nummer dann angeben, dann wissen die, das der Betrag bereits gezahlt wird.

moefellaz 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:32

Ja und wieso muss ich mich darum kümmern? Das ist deren Business also sollten die auch selbst drum kümmern an diese Infos zu kommen oder nicht? Wieso sollte ich da mitwirken müssen

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Rolajamo  10.11.2021, 11:32
@moefellaz

Weil DU sonst auch zahlen wirst. Willst du das? Nein? Dann kümmer dich darum. Das ist nicht Aufgabe deiner Mitbewohner.

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Du wohnst in einer Wohnung und fuer diese besteht Beitragspflicht. Nur wenn schon eine andere Person den Rundfunkbeitrag fuer diese Wohnung bezahlt, brauchst du den nicht noch einmal zu bezahlen. Dazu benoetigt der Beitragsservice dann natuerlich Angaben darueber, wer dort bereits den Beitrag zahlt und wie dessen Beitragsnummer lautet.

Du brauchst diese Auskunft natuerlich nicht zu erteilen. Nur musst du dann halt den Rundfunkbeitrag zahlen.

Entweder du bist befreit, oder du zahlst. Wenn in der WG schon einer zahlt, gibst du dessen Beitragsnummer an und brauchst nicht zu zahlen. Höchstens einen Anteil an den Zahler.

Da es dir aber scheinbar zu mühsam ist, deine Mitbewohner zu fragen, zahlst du halt. Die GEZ kann nicht so ohne weiteres prüfen, wer genau in welcher Wohnung wohnt.

Entweder du weist der Gez nach das dein Einkommen (inklusive Miete) unter dem Hartz IV Satz liegt, bzw. schau mal online unter "Einkommen Befreiung Rundfunkbeitrag", oder du bekommst heraus wer von den anderen zahlt, oder du zahlst GEZ, oder du nimmst den Rechtsweg und klagst.