Untervermieter von GEZ befreit - Untermieter auch?

9 Antworten

Wenden Sie sich selbst zur abschließenden Klärung selbst mit Ihrer Frage, die komplexer ist, an den Beitragsservice von ARD und ZDF. Hier kann man es nicht sagen.

Dass du wegen Wohngeldbezug von der Rundfunkbeitragspflicht befreit bist, kann eigentlich nicht sein, weil man deshalb keinen Befreiungsanspruch hat. Dazu muss man beim Beitragsservice einen entsprechenden Antrag stellen, der nur positiv verbeschieden wird, wenn man eine Sozialleistung bezieht, bei der Einkommen und Vermögen vorher geprüft wurden (z. B.: Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG). Hast du denn einen befristeten Befreiungsbescheid des Beitragsservice, der dich befreit oder meist du nur, weil du nicht zahlst, dass du befreit bist?

Solltest du tatsächlich befreit sein, so gilt das nur für dich. Dein Untermieter müsste also zahlen und zwar allein.

Wenn du tatsächlich nicht befreit sein solltest und jetzt müssste dein Untermieter zahlen, so hätte er einen Anspruch gegen dich, dass du ihm die Hälfte des Rundfunkbeitrags erstattest. Dies wäre dann so, weil du eben nicht befreit bist. Das könntet ihr mit seiner Mietzahlung verrechnen. Dass dein Untermieter Ausländer ist, befreit ihn nicht von der Beitragspflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
5nach12  30.09.2019, 17:27

Dieser Scheißhausverein. Das hinterletze diese beschissenen Wixxer... :D

Gibt schließlich auch Menschen mit finanziellen Problemen, die keine Leistungen beziehen.

Naja - Dummschland wie es leibt und lebt... ;D

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das zählt nur dann, wenn der nur Deinen für Dich ja von den Gebühren befreiten TV und Deinen PC und Dein Radio benutzt und dort nicht lange bleibt als Gast. Er wird aber eigene Elektogeräte/ sachen haben und länger bleiben. Dann muss er auch einen eigenen Befreiungsantrag stellen.

Maleficent666  24.09.2019, 13:58

Siehste, wieder keine Ahnung, aber mit reden wollen

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Axolotl358  24.09.2019, 14:00
@Maleficent666

es muss nur einmal pro haushalte bezahlt werden und nicht pro person im haushalt. ich bin von befreit. es heisst nicht mehr GEZ sondern ARD und ZDF Beitragsservice, Dämlack.

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Maleficent666  24.09.2019, 14:02
@Axolotl358

Ja, aber sobald jemand bei dir einzieht, der nicht befreit ist, muss gezahlt werden!

U der Dämlack bist du, denn du beziehst dich auf was, was gar nicht da steht

Hör auf bei Themen zu Antworten, wo du null Ahnung hast

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Axolotl358  24.09.2019, 14:03
@Maleficent666

hier zieht niemand ein und der andere student in dem fall würde wahrscheinlich auch befreit, wird sich nicht lohnen, das zu beantragen, wenn der kurz als gast da ist, die gleichen E-Geräte nutzt usw. überprüft wird das nur einmal pro wohnung vom beitragsservice, wenn überhaupt.

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Maleficent666  24.09.2019, 14:04
@Axolotl358

Das hat doch null mit den gleichen Geräten zu tun u für die Dauer, wo er da wohnt, muss er zahlen

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Axolotl358  24.09.2019, 14:06
@Maleficent666

ich habe davon ahnung, weil ich es ja selbst für mich schon oft genug beantragt habe und hören sie auf, sich einzumischen, mich bevormunden zu wollen, was ich und wo zu antworten hätte.

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Maleficent666  24.09.2019, 14:08
@Axolotl358

Nein, du hast sichtlich überhaupt keine Ahnung. Kannst du ja schon alleine an allen Antworten hier entnehmen.

Du hast nur gefährliches Halbwissen. Zu sehr vielen Themen.

Du führst die Fragesteller nur in die Irre, mit deiner inkompetenz

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Axolotl358  24.09.2019, 14:11
@Maleficent666

es muss nur einmal pro wohnung bezahlt werden und für diese wohnung hat das amt schon eine gültige befreiung vorliegen und wird diese nicht weiter prüfen. die kommen nicht jeden tag vorbei und schauen nach einem untermieter.

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Axolotl358  24.09.2019, 14:12
@Maleficent666

Sie haben nicht mehr Wissen als ich und mich nach wie vor nicht zu duzen. Sie sind auch nur ein Wichtigtuer.

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Axolotl358  24.09.2019, 14:15
@Axolotl358

PS: es kann auch dahinstehen, ob der Untermieter mehr Geld hätte, denn jetzt läuft derzeit noch die gültige Befreiung für diese Wohnung von dem GEZ. Wenn der Untermieter doch länger bleiben würde, wäre zu überlegen, ob bei einem weiteren Folge-Befreiungsantrag später man ihn angibt und er ggf. dann GEZ zahlen müsste, wenn der Untermieter mehr geld hat und nicht befreit werden kann. jetzt derzeit ist alles noch im grünen bereich. macht, was ihr wollt. ich mache meins auch immer wie ich will und fahre gut mit.

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Axolotl358  24.09.2019, 14:21
@Maleficent666

ich habe ganz im gegenteil sehr nett und sehr hilfsbereit dem fragesteller jetzt geholfen, nicht voreilig zu viel geld zu verlieren und Sie sind immer nur gehässig drauf aus, andere anzupöbeln und kritisieren zu wollen statt wem zu helfen. imm moment ist eine befreiung da und gültig für das GEZ für diese wohnung und ich würde dann erst beim folgeantrag diese änderung mit dem untermieter angeben...aber ihr könnt es ja auch gerne anders machen.

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Axolotl358  24.09.2019, 14:47
@Maleficent666

bei mir haben sich schon viele frager sehr bedankt und ich habe schon vielen menschen gut helfen können und von wg. inkompentent. ich habe uni-abschluss....

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Axolotl358  24.09.2019, 15:01
@Maleficent666

Sie haben noch weniger Ahnung und man kann insgesamt dem Frager auch nur raten, den Beitragsservice selbst zu fragen, denn wir kennen die genaue Wohnsituation nicht. An sich gilt,nur einmal pro Wohnung GEZ, nicht pro Person zu zahlen.

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Axolotl358  24.09.2019, 15:10
@Maleficent666

nein, weil nur einmal gezahlt werden muss pro haushalt und dann, wenn sie zusammen leben als bedarfsgemeinschaft, kommt es drauf an, ob denn allen wohngeld zusteht bei der miethöhe und einkommenshöhe und wenn es ihnen nicht zusteht, weil sie nur 10 % zu viel einkommen haben, werden sie weiterhin befreit sein von dem GEZ-nachfolger und das finden die nur raus, wenn die den neuen befreiungsantrag stellen an die GEZ und den neuen Wohngeldantrag stellen beim Wohnungsamt und mit beiden einkommen und miethöhenbescheinigung dabei und wenn die dort nachfragen.

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Weiß die Wohngeldstelle denn überhaupt, dass du diese Wohnung zum Teil untervermietest?

Und TV-Gebühr wird pro HAUSHALT erhoben. Du führst ja wohl kaum einen gemeinsamen Haushalt mit deinem Untermieter.

Axolotl358  24.09.2019, 14:09

ja, und eben die wohngedlstelle ist was anderes als der beitragsservice. wohngeld würde evtl. nicht mehr zustehen, wenn es als gemeinsamer haushalt gelten würde und sich das einkommen der bedarfsgemeindschaft sich erhöht. das weiß ich nicht genau. es gibt auch wohngeldrechner im netz. es muss nur einmal pro wohung und nur einmal pro firma GEZ- Nachfolger gezahlt werden, auch wenn keiner in der firma radio hört zb.. gab es schon urteile drüber.

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Nein, wenn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft(eines Haushaltes befreit ist, gilt das nicht automatisch für die anderen. Es zahlt derjenige, der kann.

Axolotl358  24.09.2019, 15:04

dann käme es auch das Gesamteinkommen des Haushaltes, der Bedafsgemeinschaft, an und ob Wohngeld oder nicht allen zusammen zusteht und wenn einem, also allen in dem Falle, dann Wohngeld zusteht oder man nur 10 % zu viel Einkommen hat für das Zustehen des Wohngeld, dann steht einem die GEZ-Befreiung zu.

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Blindi56  24.09.2019, 16:29
@Axolotl358

Ja, klar, wenn der Mitbewohner auch befreit würde, müsste der natürlich auch nicht zahlen. Das war aber nicht die Frage.

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