GEZ-Gebühren für eine Wohnung 2 mal bezahlt ?
Hallo,
Ich bin Hauptmieter einer Wohnung . Bei mir wohnt einen Untermieter , der zur Zeit Hartz4 bekommt . Er ist schon bei mir bei GEZ angemeldet aber er kann trotzdem GEZ-Befreiung beantragen. Wenn der Untermieter sich von GEZ befreit , soll ich trotzdem GEZ bezahlen? Also GEZ für diese Wohnung wird sowieso bezahlt . wenn ich auch noch dazu zahle dann wird die Wohnung 2 mal bezahlt .Einmal von mir und einmal von Jobcenter .
6 Antworten
Die GEZ gibt es sei Jahren nicht mehr, es gibt den Rundfunkbeitrag.
Der fällt pro Haushalt an, nicht pro Person. Ob dein Untermieter davon befreit ist tangiert deine Gebührenpflicht nicht. Du musst zahlen.
Das Jobcenter zahlt keinen Rundfunkbeitrag. Wenn dein Untermieter befreit ist, bezahlt bisher also niemand für die Wohnung.
Da du nicht befreit bist, musst du für die Wohnung zahlen.
Das Jobcenter bezahlt keinen Rundfunkbeitrag und pro Wohnung ist der nur 1 x fällig.
Wenn also der Untermieter vom Rundfunkbeitrag befreit ist, ist doch alles gut. Ansonsten müßte er den Beitragsservice schriftlich per Briefpost darauf hinweisen, der Hauptmieter für die Wohnung bereits zahlt.
Es sei denn, daß die Wohnung rundfunkrechtlich wegen der Untervermietung als 2 Wohnungen zählt.
Die Rundfunkgebühr wird nicht vom Jobcenter bezahlt. Das Jobcenter gibt bloß eine Bescheinigung raus, dass der H4-Empfänger die Gebühren nicht zahlen muss. Die werden aber nicht übernommen.
Du musst also weiter zahlen.
Wenn du mit deinem Untermieter keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest, also eine reine WG - bildest und dein Einkommen nicht auf den gesamten Grundbedarf von euch beiden angerechnet wird, dann gilt seine Befreiung für den Rundfunkbeitrag nur für ihn, du musst dann ganz normal zahlen.