GEZ Gebühren in diesem Fall Zahlen?

6 Antworten

Seit 2013 ist das, was früher GEZ-Gebühr hieß, in Rundunkbeitrag umbenannt worden. Im Gegensatz zu früher muss heute jeder Haushalt, unabhängig davon, wie viele Personen in ihm leben, bzw. wie viele Geräte in ihm vorhanden sind zahlen. Das bedeutet, dass sogar Haushalte, die keinerlei Geräte besitzen, den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Ausnahmen sind z.B. Arbeitslose, Hartz IV-Empfäner, Bafög-Empfänger usw., siehe hierzu: https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-hoehe-umzug-befreiung-zr-8803474.html

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Die Anmeldeformulare erhält man online: https://www.rundfunkbeitrag.de/

Eine Werks- oder Dienstwohnung ist eine vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf Grundlage eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bereitgestellte oder an ihn vermietete Wohnung.

Wird die Werks- oder Dienstwohnung mietfrei für die Dauer eines Arbeitsauftrags überlassen, ist das Unternehmen Inhaber der Wohnung. In diesem Fall wird das Beitragskonto für die Wohnung auf das Unternehmen angemeldet.

Bei längerfristigen Mietverhältnissen steht es den Vertragsparteien frei, die Wohnung auf das Unternehmen oder auf einen der Bewohner anzumelden.https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/index_ger.html?highlight=firmenwohnung#besondere_regelungen_werks__oder_dienstwohnungen

  1. Es gibt keine GEZ mehr.
  2. Es gibt einen Rundfunkbeitrag. Diese ist pro Haushalt zu entrichten.

Welche Ausnahmen hier für Firmen gelten, weiß ich nicht, aber durchaus kann ich mir vorstellen, dass natürlich auch für diesen Haushalt dann ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss.

Skibomor  15.03.2018, 11:14

Puuh - Haushaltsabgabe heißt das jetzt - danke.

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Natürlich nennt das jeder noch umgangssprachlich GEZ aber tatsächlich heißt das seit 2013 anders. Ebenso gilt, dass ab 2013 pauschal JEDER Haushalt die GEZ bezahlen muss. Und auch ein Zweitwohnsitz muss bezahlt werden. Von Dir.

Wenn Die Firma Deine Unterkunft als Betriebsstätte angemeldet hat, ist dafür keine GEZ von Dir zu errichten, denn Firmen zahlen je nach Betriebsgröße eine andere Pauschale.

geheim007b  15.03.2018, 14:29

Eine Wohnung ist aber keine Betriebsstätte. Ich würde es einfach analog zu Hotels werten... die zahlen jetzt ja auch für die Zimmer nicht extra.

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Wenn du die Zweitwohnung von deinem Arbeitgeber mietest, bist du in jedem Fall Inhaber der Wohnung. Dann müsstest du auch den Rundfunkbeitrag zahlen. Eine Übernahme der Kosten des Rundfunkbeitrags durch den Arbeitgeber könntest du aber mit ihm aushandeln. Er würde dir dann den Rundfunkbeitrag erstatten, auch wenn du beim Beitragsservice angemeldet bist.

Die GEZ gibt es schon seit Jahren nicht mehr, darum muss niemand GEZ-Gebühren bezahlen.

Skibomor  15.03.2018, 11:13

Jo, wir wissen aber schon, was er meint....

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octain 
Fragesteller
 15.03.2018, 11:20

Sehr hilfreich....

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geheim007b  15.03.2018, 14:30

Es gab auch nie eine GEZ. Es gab eine Gebühreneinzugszentrale. Trotzdem war GEZ als Abkürzung geläufig und jeder wusste was gemeint war. Und so ist es heute noch.

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