GEZ Rundfunkbeitrank - Abmeldung?
Hallo Community,
ich hätte da eine Frage bzgl. der Freistellung des Rundfunkbeitrages.
Angenommen die Lebenspartnerin eines guten Freunds würde zu Ihm umziehen. Wäre Sie weiterhin verpflichtet GEZ Gebühren zu zahlen, oder kann Sie davon freigestellt werden, da der Freund ja bereits für diesen Standort (Wohnort) GEZ Gebühren zahlt.
Wenn ich mich nicht irre, dann muss nur pro Standort GEZ gezahlt werden.
Oder sehe ich das anders?
Bin für jeden Tipp dankbar.
4 Antworten
Ja, du hast Recht - der Rundfunkbeitrag muss pro Haushalt bezahlt werden, nicht pro Person.
Wenn in diesem Haushalt bereits jemand zahlt, reicht es die Beitragsnummer anzugeben.
es gilt ein beitrag pro wohnung.
wenn sie sich offiziell ummeldet, wird sie nach ein paar tagen eh von der zentrale angeschrieben. dort kann man dann angeben, dass in der wohnung bereits beitrag gezahlt wird. in dem feld die kundennr. vom beitragszahler eintragen.
Die Person muss sich unter ihrer Beitragsnummer abmelden und bei Begründung die Beitragsnr. des Beitragszahlers angeben.
Es wird pro Wohnung bezahlt.