GEZ erstatten lassen (Zweitwohnsitz)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur derjenige, der schon am Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlt, kann den Befreiungsantrag für den Zweitwohnsitz stellen. Da das bei dir nicht der Fall ist, wird es leider nichts mit der Erstattung. Im Übrigen funktioniert auch die rückwirkende Ummeldung von Haupt- und Zweitwohnsitz beim Meldeamt nicht und die wäre ja zumindest die Voraussetzung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich habe gelesen, dass man sich von GEZ Gebühren befreien lassen kann, wenn man einen Zweitwohnsitz hat.

Kann man, nur liegt bei dir kein Zweitwohnsitz vor. Das wäre nur der Fall, wenn du an deinem Erstwohnsitz bereits den Rundfunkbeitrag bezahlst, und das tust du nicht, sondern deine Eltern.