Muss ich Rundfunkgebühren für meinen Hauptsitz bezahlen?

4 Antworten

Na klar musst du das.

Ein Zweitwohnsitz ist jeder weitere Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz. Dein Elternhaus ist also der Zweitwohnsitz und für den zahlt schon wer, womit keine Befreiung für dieses in Betracht kommt. Das ist schonmal der erste Punkt.

Der nächste Punkt ist, dass der Zahler beide Wohnungen bewohnen muss, damit er für die zweite auf Antrag befreit werden kann. Wenn jemand anders in einem deiner Wohnsitze wohnt und zahlt, aber nicht in deiner anderen Wohnung wohnt, musst du für diese andere bezahlen.

Im übrigen:

Die zweite Wohnung habe ich als Hauptwohnsitz angemeldet, weil ich sonst zusätzliche Steuern zahlen müsste, wenn ich es als Zweitwohnsitz angemeldet hätte.

Du kannst dir nicht aussuchen was Haupt- und was Nebenwohnung ist. Hauptwohnsitz ist immer da wo man sich am meisten aufhält. Alles andere Nebenwohnung. Ist man verheiratet ist der Wohnort der Familie immer Hauptwohnung.

Ja natürlich. Gezahlt wird pro Haushalt.

Die Zweitwohnsitzregelung gilt nur für Wohnsitze, die nicht gleichzeitig genutzt werden.

Tomris55 
Fragesteller
 18.01.2022, 14:54

Das stimmt nicht ganz, eine Zweitwohnung kann befreit werden.

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germanils  18.01.2022, 14:55
@Tomris55

Das gilt nur wenn nur eine der Wohnungen gleichzeitig genutzt wird.
Habe es oben ergänzt.

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gorbi210  18.01.2022, 15:26
@Tomris55

Eine Zweitwohnung kann nur auf Antrag befreit werden, wenn der Zahler für beide Wohnungen identisch ist. Da das bei dir nicht der Fall ist und deine Eltern für ihre Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, kannst du nicht befreit werden. Du musst dich also mit deiner Hauptwohnung beim Beitragsservice anmelden und bezahlen.

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Deine Eltern bezahlen die Haushaltsabgabe für ihren Hauptwohnsitz und Du musst die Haushaltsabgabe für Deinen Hauptwohnsitz bezahlen.