Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags wäre nach der Rechtsprechung des BVerfG eindeutig verfassungswidrig. Dann könnte der ör Rundfunk nämlich nicht mehr finanziert werden, da eine Alternativfinanzierung verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Der Rundfunkbeitrag muss daher grundsätzlich für jede Wohnung/Haushalt einmal bezahlt werden.
Die ör Rundfunkanstalten sind nach den Erfahrungen mit dem Propagandainstrument des Reichsrundfunks der Nazis nach dem 2. Weltkrieg von den Alliierten nach dem Vorbild der BBC geschaffen worden. Sie sollen nach unserer Verfassung unabhängig von Staat und Wirtschaft die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung und Unterhaltung sicherstellen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (s. zuletzt: Beschluss vom 20.07.2021 -1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20 mit weiteren Verweisen) sind sie die Voraussetzung dafür, dass die privaten Rundfunkveranstalter überhaupt senden dürfen. Auf die ör Programme kann nach BVerfG gerade in Zeiten von Fakenews nicht verzichtet werden. Denn sie sind mit ihrem hohen Info-Anteil von fast 50% und ihrer Objektivität und Neutralität, zu der sie kraft Gesetzes verpflichtet sind, unverzichtbar. Außerdem berücksichtigen sie Minderheiten im Programm. All dies ist bei den privaten Sendern - seien sie durch Werbung oder Abos finanziert – grundsätzlich nicht der Fall, weil sie vor allem Geld verdienen wollen und müssen und daher im wesentlichen nur massenattraktive Programme für Leute unter 50 Jahren – dem sog. konsumfreudigen Bevölkerungsanteil - bieten. Dagegen arbeiten die ör Sender gemeinnützig und sind nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Dafür muss jeder Haushalt mit dem Rundfunkbeitrag einen Solidarbeitrag leisten.
Der Rundfunkbeitrag ist rechtlich keine Steuer, sondern, wie der Name schon sagt, ein Beitrag. Dieser wird für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Angebots erhoben, hier der Nutzung ör Programme innerhalb der Wohnung.
Da der ör Rundfunk somit zwingend erforderlich ist, muss er auch finanziert werden. Daher haben die dafür zuständigen Länder jedem Haushalt die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auferlegt. Eine Finanzierung durch Steuern oder ausschließlich über Werbung ist unzulässig, da dann eine Abhängigkeit von Politik oder Wirtschaft entstehen würde. Auch ein Abomodell scheidet aus, weil es sich beim ör Rundfunk notwendigerweise um ein Programm für alle und nicht nur für Abonnenten handelt.
Dass die bekannte Rechtspartei die Abschaffung des Rundfunkbeitrags fordert, hat mehrere Gründe:
- Die objektiven Informationen des ör Rundfunks sind ihr unangenehm, weil dadurch aufgedeckt wird, dass sie rechtsradikales Gedankengut fördert und vom Verfassungsschutz entsprechend eingestuft wird. Außerdem setzt der ör Rundfunk Fakten gegen Fakenews und Querdenkertum.
- Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags zu fordern ist einfach populär, weil viele die finanzielle Belastung dadurch zu verlieren hoffen.
- Statt des ör Rundfunks soll ein staatlicher Rundfunk einführen, der dann in verfassungswidriger Weise durch Steuern finanziert werden soll. Dieser dann staatliche Rundfunk würde, weil dann ja die Partei in der Regierung das Sagen hätte, nur noch allein deren Propaganda verbreiten. Dann wären wir wieder beim "Reichsrundfunk".