Du kannst für bis zu 3 Jahre rückwirkend die Befreiung beantragen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Dazu musst du nur den Antrag:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

ausfüllen und dann mit den Bewilligungsbescheiden in Kopie zusammen an den Beitragsservice per Brief senden. Du erhältst dann eine rückwirkende Befreiung und deine Schuld wird automatisch gestrichen.

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Es ist in rechtlicher Hinsicht richtig, wie du dich verhalten hast. Mit der Übernahme der neuen Wohnung (Schlüsselübergabe) hast du die Herrschaftsgewalt über die neue Wohnung und bist daher dafür auch beitragspflichtig.

Wenn du dem Beitragsservice einen entsprechenden Umzug gemeldet hast, wird automatisch gleichzeitig die Beitragspflicht für die alte Wohnung beendet. Du musst dann nicht doppelt zahlen.

Anders wenn du dich mit der neuen Wohnung neu angemeldet hättest. Dann wärst du für 2 Wohnungen beitragspflichtig. Dann machte es Sinn, für die alte Wohnung befristet auf die 3 Monate einen Antrag auf Befreiung für die Zweitwohnung zu stellen.

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Auf welchem technischen Weg du die ör Programme empfängst, ist vollkommen egal. Aber Programme zu produzieren kostet Geld. Dafür bezahlst du mit dem Rundfunkbeitrag, der seit 2013 an die Stelle der Rundfunkgebühr getreten ist.

Der Rundfunkbeitrag ist einmal für jede Wohnung von einem der volljährigen Bewohner zu zahlen. Welche Geräte du zum Empfang benutzt oder ob du überhaupt Geräte hast oder die Programme überhaupt nutzt, spielt keine Rolle. Da jeder die Möglichkeit hat, innerhalb seiner Wohnung die ör Programme zu empfangen, muss man dafür zahlen. Die ör Programme sind wichtig, weil sie als objektive und neutrale Programme die Voraussetzung für die Existenz der privaten Programme bilden (so BVerfG).

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Das können die nicht verstehen. Denn: Jeder volljährige Bewohner einer Wohnung muss den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn es bezahlt bereits ein anderer für die Wohnung oder man ist befreit.

Befreien kann man sich lassen, wenn man eine staatliche Sozialleistung wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG erhält. Entscheidend ist, dass vom zuständigen Amt eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorgenommen wurde und man danach unter dem Existenzminimum lebt. Die Befreiung geht auch bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit. Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

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Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Von dieser Pflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen, wenn man BAföG bezieht. Die Befreiung wirkt aber nur für die befreite Person selbst, den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und deren Kinder unter 25 Jahre, soweit sie in der gleichen Wohnung wohnen.

Als Azubi hat man keinen Anspruch auf eine Befreiung, es sei denn man bezieht BAB. Dein Freund wird also vermutlich den Rundfunkbeitrag für eure Wohnung zahlen müssen. Damit würde der für die Wohnung geschuldete Rundfunkbeitrag von ihm bezahlt, du müsstest dann nichts zahlen und könntest auf einen Befreiungsantrag verzichten.

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Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags wäre nach der Rechtsprechung des BVerfG eindeutig verfassungswidrig. Dann könnte der ör Rundfunk nämlich nicht mehr finanziert werden, da eine Alternativfinanzierung verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Der Rundfunkbeitrag muss daher grundsätzlich für jede Wohnung/Haushalt einmal bezahlt werden.

Die ör Rundfunkanstalten sind nach den Erfahrungen mit dem Propagandainstrument des Reichsrundfunks der Nazis nach dem 2. Weltkrieg von den Alliierten nach dem Vorbild der BBC geschaffen worden. Sie sollen nach unserer Verfassung unabhängig von Staat und Wirtschaft die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung und Unterhaltung sicherstellen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (s. zuletzt: Beschluss vom 20.07.2021 -1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20 mit weiteren Verweisen) sind sie die Voraussetzung dafür, dass die privaten Rundfunkveranstalter überhaupt senden dürfen. Auf die ör Programme kann nach BVerfG gerade in Zeiten von Fakenews nicht verzichtet werden. Denn sie sind mit ihrem hohen Info-Anteil von fast 50% und ihrer Objektivität und Neutralität, zu der sie kraft Gesetzes verpflichtet sind, unverzichtbar. Außerdem berücksichtigen sie Minderheiten im Programm. All dies ist bei den privaten Sendern - seien sie durch Werbung oder Abos finanziert – grundsätzlich nicht der Fall, weil sie vor allem Geld verdienen wollen und müssen und daher im wesentlichen nur massenattraktive Programme für Leute unter 50 Jahren – dem sog. konsumfreudigen Bevölkerungsanteil - bieten. Dagegen arbeiten die ör Sender gemeinnützig und sind nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Dafür muss jeder Haushalt mit dem Rundfunkbeitrag einen Solidarbeitrag leisten.

Der Rundfunkbeitrag ist rechtlich keine Steuer, sondern, wie der Name schon sagt, ein Beitrag. Dieser wird für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Angebots erhoben, hier der Nutzung ör Programme innerhalb der Wohnung.

Da der ör Rundfunk somit zwingend erforderlich ist, muss er auch finanziert werden. Daher haben die dafür zuständigen Länder jedem Haushalt die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auferlegt. Eine Finanzierung durch Steuern oder ausschließlich über Werbung ist unzulässig, da dann eine Abhängigkeit von Politik oder Wirtschaft entstehen würde. Auch ein Abomodell scheidet aus, weil es sich beim ör Rundfunk notwendigerweise um ein Programm für alle und nicht nur für Abonnenten handelt.

Dass die bekannte Rechtspartei die Abschaffung des Rundfunkbeitrags fordert, hat mehrere Gründe:

  1. Die objektiven Informationen des ör Rundfunks sind ihr unangenehm, weil dadurch aufgedeckt wird, dass sie rechtsradikales Gedankengut fördert und vom Verfassungsschutz entsprechend eingestuft wird. Außerdem setzt der ör Rundfunk Fakten gegen Fakenews und Querdenkertum.
  2. Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags zu fordern ist einfach populär, weil viele die finanzielle Belastung dadurch zu verlieren hoffen.
  3. Statt des ör Rundfunks soll ein staatlicher Rundfunk einführen, der dann in verfassungswidriger Weise durch Steuern finanziert werden soll. Dieser dann staatliche Rundfunk würde, weil dann ja die Partei in der Regierung das Sagen hätte, nur noch allein deren Propaganda verbreiten. Dann wären wir wieder beim "Reichsrundfunk".
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Ja, ist wichtig

Für das regionale Programm finde ich es schon wichtig, dass dort Leute moderieren, die in ihrer Region beheimatet sind und sich dort auskennen und die entsprechende Sprachfärbung haben. Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob sie Migrationshintergrund haben oder nicht.

Das Mittagsmagazin, das wöchentlich abwechselnd von ARD und ZDF ausgestrahlt wird, ist jedoch kein regionales, sondern ein bundesweites Programm. Dort kommt es meiner Meinung nach nicht darauf an, ob die Moderatoren aus der Region des Senders sind, der das Programm produziert.

Der jetzt das MiMa übernehmende MDR legt aus anderen Gründen Wert auf die Regionalität. Es gibt schon seit langem Beschwerden aus der ostdeutschen Bevölkerung, dass sie sich in den bundesweiten Programmen nicht hinreichend repräsentiert sehen. Daher soll jetzt mit der Verlagerung auf den MDR auch mehr ostdeutsches Lebensgefühl im Programm erkennbar werden.

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Vierteljährlich

Ich lasse vierteljährlich abbuchen, das ist am einfachsten! Allerdings bedeutet "vieteljährlich" nicht unbedingt, dass dein Zahlungstermin am Anfang oder in der Mitte eines Quartals liegt.

Gesetzlich wird der Rundfunkbeitrag nämlich in der Mitte eines 3-Monatszeitraums geschuldet. Dabei hat jeder einen individuellen 3-Monatszeitraum, so dass du z. B. auch durchaus für den Zeitraum Dezember bis Februar am 15. Januar zahlen musst, während für deinen Nachbarn der Termin genau einen Monat später in der Mitte des Quartals liegen kann.

Am Anfang eines Quartals, des Halbjahres oder Jahres zahlt man nur, wenn man dies ausdrücklich wünscht. Eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen.

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Rundfunkgebühren gibt es seit 2013 nicht mehr. Seitdem gibt es den Rundfunkbeitrag. Dieser ist erst einmal in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl für jede Betriebsstätte zu zahlen (Ausnahme: Betriebsstätte gibt es nur in der Wohnung, für die schon privat gezahlt wird). Dabei ist die Höhe reduziert: 1/3 Beitrag für bis zu 8 Beschäftigte. Bei mehr Beschäftigten gibt es eine Staffelung. Genaue Regeln kannst du § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entnehmen.

Das erste Kfz, das nicht ausschließlich privat genutzt wird, ist dann in der Zahlung für die Betriebsstätte enthalten, während du für jedes weitere Kfz 1/3 Rundfunkbeitrag zu zahlen hast. Steht so in § 5 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Und es kommt nicht darauf an, ob die Kfz tatsächlich für das Unternehmen genutzt werden, sondern nur auf die Zulassung und die gelegentliche nicht private Nutzung.

Man muss die Autos ebenso selbst anmelden wie die Firma oder die Wohnung. Wenn das nicht geschehen ist, ist dennoch kraft Gesetzes die Beitragspflicht ab dem Moment der Zulassung entstanden. Da würden deutliche Nachzahlungen auf euch zukommen. Vielleicht besteht die Lösung darin, die Kfz jetzt anzumelden. Dann seid ihr zumindest für die Zukunft auf der sicheren Seite. Eine Nachprüfung findet in solchen Fällen meist nicht statt.

Wenn ihr so viele Kfz habt, die ihr nicht nutzt, solltet ihr sie vielleicht eher verkaufen. Das ist ja totes Betriebskapital.

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Nach den gesetzlichen Vorschriften musst du dich selbst um die Bezahlung kümmern. Die früher vom Beitragsservice als Service versandten Zahlungsaufforderungen spart man sich bei den Leuten, die schon einmal einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Die kriegen dann gleich einen neuen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro.

Es könnte natürlich auch daran liegen, dass du umgezogen bist, ohne dich beim Beitragsservice umzumelden. Dazu wärst du auch gesetzlich verpflichtet.

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Da deine Mitbewohner befreit sind, müssen sie für eure Wohnung nicht den Rundfunkbeitrag zahlen. Dann bleibst du als einziger über, der den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Eine Forderung auf Beteiligung deiner Mitbewohner hast du nicht.

Was ich nicht verstehe: Wieso du durch die Nichtstellung eines BAföG-Antrags deinen Eltern entgegenkommst? Ich nehme an, dass sie dir zumindest einen Teil des dir zustehenden Unterhalts zahlen. Einen vollen Anspruch hättest du nach der Düsseldorfer Tabelle, https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php. Danach könntest du als absolutes Minimum von deinen Eltern 628 Euro verlangen, aber je nach deren Einkommen geht der Anspruch auf über 1200 Euro.

Du könntest mit der Stellung des BAföG-Antrags doch deine Eltern entlasten. Sie könnten trotzdem einen geringen Betrag monatlich für dich zurücklegen und damit dann am Ende deine BAföG-Schulden mitbezahlen.

Die Stellung eines Härtefallantrags beim Beitragsservice hängt wesentlich davon ab, wie hoch dein Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern nach Düsseldorfer Tabelle wäre.

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Wenn du den Rundfunkbeitrag für deine Wohnung zahlst, reicht das. Dein Mitbewohner muss allerdings gegen die Forderung des Beitragsservice Widerspruch einlegen und deinen Namen und deine Beitragsnummer mitteilen. Dann wird er freigestellt.

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Ja, denn die zu zahlenden Rundfunkbeiträge sind für deine Wohnung in der Zeit bereits kraft Gesetzes angefallen. Du solltest beim Anmeldedatum auch nicht schwindeln, denn das kann als Betrug gewertet werden. Der Beitragsservice weiß über das Meldeamt, seit wann du dort wohnst. Meldest du dich jetzt nicht auf das Schreiben, wirst du zwangsweise angemeldet.

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Die Befreiung wird zwingend ab dem Monat gewährt, ab dem du den BAföG-Bezug nachweist, also ab September. Das hat dann ganz klar zur Folge, dass dir die ab September gezahlten Rundfunkbeiträge automatisch erstattet werden.

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Du musst dich nach den gesetzlichen Regeln unverzüglich nach dem Umzug in eine eigene Wohnung beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" anmelden. Tust du das nicht, begehst du formal eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden kann. Es wird aber keine Anzeige erstattet, wenn man sich nachträglich freiwillig anmeldet.

Der Anspruch des Beitragsservice auf deine Rundfunkbeiträge entsteht aber unabhängig von deiner Anmeldung kraft Gesetzes. D. h. du schuldest jetzt schon die Beiträge für 12 Monate = 220,32 Euro.

Mein Rat: Melde dich so schnell wie möglich freiwillig an. Das geht auch online:https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html. Dabei nimmst du für den Beginn ein dir passendes Datum. Vielleicht wird bei der nächsten Übermittlung der Meldedaten durch die Meldebehörden an den Beitragsservice dann nur festgestellt, dass du bereits gemeldet bist und du kommst so um die Nachzahlung herum.

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Großempfänger - und das ist wirklich einer - haben in Deutschland eine eigene Postleitzahl. Da fährt täglich ein ganzer Lastwagen vor. Das passiert bei der hier dir schon mitgeteilten Adresse im Freimersdorfer Weg. Du musst dir nur vorstellen, wieviel ein- und ausgehende Post 46 Mio Haushalte, die dort gemeldet sind, verursachen.

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Wann wird der Öffentlich-rechtliche Rundfunk endlich abgeschafft?

Hi ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, warum wir Deutschen als einziges Land so viel für den öffentlich rechtlichen Rundfunk ausgeben. Der ÖRR wurde doch damals nach 1945 eingeführt um die Demokratie zu fördern und die ganzen Nazis umzuerziehen. In einer Insa-Umfrage haben 84 Prozent der Befragten angegeben, dass sie für die Abschaffung des ÖRR sind. Die meisten GEZ Befürworter aggumentieren immer damit, dass der ÖRR die Demokratie fördert und unbedingt nötig sei.

Sind wir doch mal ehrlich....wir haben in Deutschland unglaublich viele verschiedene seriöse Nachrichtensendung die uns täglich auf dem laufenden halten. Dazu kommt noch das Angebot der kostenlos aus dem Ausland stammenden Dokumentationen. Es herrscht ein regelrechtes Überangebot....Und was soll das überhaupt mit dem "wer kein Fernseher hat" zahlt trotzdem?

Ich habe vor einem halben Jahr gelesen, dass ein Mann ins Gefängnis geschickt wurde, weil es sein Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat. Wir Deutsche legen zusammen 8,4 Milliarden Euro jährlich auf den Tisch und konsumiert werden die Inhalte fast ausschließlich von höchstens 10 Millionen Menschen in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Das muss man sich einfach mal vorstellen, was ein Verschwendung das ganze ist. Und dann diese unglaublichen Gehälter bei bspw. Schlesinger mit 303.000 Euro oder dem WDR-Intendant Tom Buhrow mit 413.000 Euro. Wann wird der ÖRR endlich abgeschafft?

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Nach der derzeitigen vom BVerfG immer wieder bestätigten Rechtslage kann der ör Rundfunk nicht abgeschafft werden. Er ist nämlich wegen seiner Unabhängigkeit, Objektivität und Neutralität unverzichtbar und die Voraussetzung für die Existenz der privaten Sender.

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