Rundfunkgebühren Befreiung nach Umzug?

3 Antworten

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Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Von dieser Pflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen, wenn man BAföG bezieht. Die Befreiung wirkt aber nur für die befreite Person selbst, den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und deren Kinder unter 25 Jahre, soweit sie in der gleichen Wohnung wohnen.

Als Azubi hat man keinen Anspruch auf eine Befreiung, es sei denn man bezieht BAB. Dein Freund wird also vermutlich den Rundfunkbeitrag für eure Wohnung zahlen müssen. Damit würde der für die Wohnung geschuldete Rundfunkbeitrag von ihm bezahlt, du müsstest dann nichts zahlen und könntest auf einen Befreiungsantrag verzichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du Bafög - bekommst, meldest Du dich auf die Wohnung an, stellst beim Rundfunkservice einen Antrag und weißt deinen Bafög - Bezug entsprechend nach.

Dann würdest Du schon einmal befreit werden.

Bezieht dein Freund BAB - kann er das auch machen, sonst müsste er den Beitrag für den Haushalt zahlen.

Die Gebühren sind pro Haushalt zu zahlen.

Wenn er also Zahlen muss , zahlt er für den Haushalt , du kannst dich also schon direkt mit auf sein Teilnehmerkonto eintragen lassen weil er sowieso zahlt.

Safirblau 
Fragesteller
 24.08.2023, 21:39

aber es muss nur einer angemeldet sein

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Christiangt  24.08.2023, 22:14
@Safirblau

Es müßen im Prinzip alle angemeldet sein , aber wie gesagt nur einer muss zahlen. Solange du noch befreit bist musst du natürlich nichts weiter tun.

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