Gewährleistung/Garantie bei Gewinnen?

3 Antworten

Gewährleistung hast du immer gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer. Der Privatverkäufer müsste daher die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen. Dem ursprünglichen Verkäufer der Uhr kannst du dann nicht mehr belangen.

Aus mehrfach gemachter eigener Erfahrung weiß ich, dass Gewinnerschreiben von den Unternehmen als "Kaufbeleg" anerkannt werden und Garantieleistungen problemlos erbracht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mich würde interessieren, wie es hier bzgl. Gewährleistung [...] aussieht,

Das fragst du am besten den Verkäufer.

Mich würde interessieren, wie es hier bzgl. [...] Herstellergarantie aussieht, 

Sofern es eine solche gibt, könnte die ggf. an den Gewinner abgetreten worden sein, die er an dich abtreten kann. Nachfragen hilft auch hier.

da ja kein rechtsgültiger Kaufvertrag ggü. einer Firma besteht

Die Kausalität verstehe ich nicht. Der Auslobende dürfte mit ziemlicher Sicherheit einen Kaufvertrag über die Uhr abgeschlossen haben (sofern er nicht selbst der Hersteller ist).

und der Verkäufer als Privatperson ja auch keine Gewährleistung übernehmen kann.

Wo hast du das denn her?

Mikee266 
Fragesteller
 30.12.2019, 00:06

Hab den Verkäufer bereits wegen weiterer Infos kontaktiert, bisher jedoch noch nichts erhalten. Mir geht es aber um die grundsätzliche Frage im Falle eines technischen Defekts ob und gegen wen Gewährleistungsanspruch bestehen könnte.

Zum Thema Privatperson und Gewährleistung: diese kann immer Gewährleistung für ihm unbekannte Fehler ausschließen und dies macht ja auch faktisch jeder der auf diesen Marktplätzen inseriert. (Von bekannten und verschwiegen Fehlern natürlich abgesehen). Würde es sich nicht um einen Gewinn handeln, existiert üblicherweise eine Rechnung eines Geschäftes über diese ich jegliche Ansprüche geltend machen könnte. Diese Rechnung fehlt bei einem Gewinn logischerweise.

Auch wenn es nur um 200 EUR geht, möchte ich diese nicht unbedacht aus dem Fenster werfen.

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VirageXO  30.12.2019, 00:12
@Mikee266
Hab den Verkäufer bereits wegen weiterer Infos kontaktiert, bisher jedoch noch nichts erhalten. 

Welche Infos hast du denn bisher erhalten?

Mir geht es aber um die grundsätzliche Frage im Falle eines technischen Defekts ob und gegen wen Gewährleistungsanspruch bestehen könnte.

Da dein potentieller Verkäufer ja offensichtlich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, würde ich mich vorrangig an diesen halten. Alles weitere kann nur beurteilt werden, soweit sich der potentielle Verkäufer geäußert hat.

diese kann immer Gewährleistung für ihm unbekannte Fehler ausschließen und dies macht ja auch faktisch jeder der auf diesen Marktplätzen inseriert

Ist das so? Faktisch? Ich kenne genügend Angebote ganz ohne oder zumindest ohne wirksamen Gewährleistungsausschluss.

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Mikee266 
Fragesteller
 30.12.2019, 11:28
@VirageXO

Habe noch keine Rückmeldung erhalten..

Fast bei jedem Angebot steht ein Satz zum Haftungsausschluss aufgrund Privatverkaufs. Woran erkenne ich, dass dieser Gewährleistungsausschluss unwirksam ist?

Wenn ich selbst privat verkaufe, kann ich ja auch nur beurteilen, ob alles soweit funktioniert wie ich es für korrekt halte. Technische Mängel ( zumindest nicht augenscheinliche) kann ich selbst ja als Laie nicht beurteilen. Wenn hier jeder Privatverkäufer in Gewährleistungspflichtig wäre, wäre das der Tod von solchen Onlineplattformen bzw. Secondhand-verkäufen, oder sehe ich da ganz falsch?

Lg

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