Bei Otto bestellt - Zahlungsart nachträglich abgeleht?
Ich habe etwas bei Otto bestellt, das zu Black Friday im Angebot war (80€ Rabatt).
Als Zahlungsart habe ich Rechnung ausgewählt, was mir per Email und auf der Otto Webseite bestätigt wurde. Jetzt, ein paar Tage später habe ich 'nen Brief bekommen, in dem steht, dass sie Kauf auf Rechnung nicht anbieten können und das ich nochmal bestellen soll. Das Produkt ist jetzt aber nicht mehr im Angebot und ohnehin ausverkauft. Ich werde für eine lange Zeit kein vergleichbares Angebote bekommen. Ich habe keine Schufa Einträge oder sonstiges. Was soll das? Es kam doch mit der Bestellung/Bestätigung ein Kaufvertrag zustande oder nicht? Wie würdet ihr vorgehen?
9 Antworten
Es kam doch mit der Bestellung/Bestätigung ein Kaufvertrag zustande oder nicht?
Nein, die Gegenseite muss den ja auch noch annehmen.
Und die nimmt den gemeinhin an, wenn sie die Ware verschickt. Geschieht das nicht, ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.
Ich habe keine Schufa Einträge oder sonstiges. Was soll das?
Man verkauft nicht gerne auf Rechnung, es sei denn, man ist dort bereits lange Kunde und ist niemals in Verzug geraten. Vorsicht ist besser als Nachtschicht.
Wenn der Händler den Kauf auf Rechnung ablehnt, dann kann man nicht dagegen vorgehen, weil er sich absichern muss. Es muss kein Schufa-Eintrag sein, es reicht auch in einer Gegend zu wohnen, die man als sozialen Brennpunkt bezeichnet, wo viele Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen (können). Die Algorithmen arbeiten nach sehr unterschiedlichen Systematiken und die werden nicht veröffentlicht. Du kannst nur anders zahlen, akzeptiere es oder kaufe woanders ein.
was wurde bestätigt? eine Bestellung oder ein Kauf? Otto entscheidet bei solchen Promotion über die Zahlungsart - war bei Bestellung ersichtlich?
solange keine Kaufbestätigung gekommen ist, hat noch kein Kauf stattgefunden. das käme erst mit Versendung der Ware zum Tragen.
so aber hast Pech leider
Das kommt drauf an, ob du eine Bestellbestätigung oder eine Bestelleingangsbestätigung erhalten hast.
Wahrscheinlich wirst du letzteres erhalten haben. Das ist eine reine Information für dich, aber keine bindende Willenserklärung.
Bei ersterem hättest du ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags. Dabei wäre Otto sogar schadensersatzpflichtig, wenn du dir den Artikel woanders kaufen musstest. Die Differenz wäre da der Schaden.
Wichtig ist eher, der Inhalt und nicht die Überschrift.
Und da gehts offensichtlich nur um die Bestätigung des Zugangs.
Kollege Gummipunkt hat ja auch noch die AGB zitiert.
Kurz: du hast keine Chance.
Ruf da mal an und frag sie selber
Hm, in der Überschrift der Email heißt es "Bestellbestätigung". Hallo Herr x, vielen Dank für Ihre Bestellung vom 29.11.2019 bei OTTO, deren Zugang wir Ihnen hiermit bestätigen. Bezahlinformation: Zahlungsart: Rechnung in einem Betrag.