Muss ein Wirtschaftlicher Totalschaden im Kaufvertrag angeben werden?

6 Antworten

reicht es den Schaden genau zu beschreiben?

Genauer als das Gutachten des KFZ-Sachverständigen kannst Du die Schäden vermutlich überhaupt nicht beschreiben. Mach eine Kopie für den Käufer und nimm sie als Anhang mit in den Kaufvertrag.

Aus der ausführlichen Beschreibung geht bereits hervor, wenn es sich um einen "wirtschaftlichen Totalschaden" handelt.

Das Auto kann übrigens dabei noch durchaus reparaturfähig sein, nur stehen die Instandsetzungskosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Zeitwert.

Wenn der Schaden z.B. ein kaputter Motor ist, der 7.000 € kostet, das Auto 25 Jahre alt ist und 300.000 km hinter sich hat, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Aber repariert kann es trotzdem werden.

in dem Falle würde ich im Vertrag genau das; mit Wirtschaftlichem Totalschaden, Niederschreiben - du hast ein Gutachten, das wird auch erwähnt und mit übergeben.

Du musst immer angeben wenn dein Fahrzeug ein Unfallwagen war bzw. ist.

bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kommt der Wagen doch in die Verwertung und der Zeitwert wird an Dich ausgezahlt.. Sei vorsichtig, könnte Versicherungsbetrug

werden

EddiR  18.10.2019, 14:07

Warum sollte der in die Verwertung kommen? Und warum sollte das Versicherungsbetrug sein?

Wenn ich einen Unfall hatte, den der Gegner bzw dessen Versicherung bezahlen muß und es währe ein WT dann gehen die aber auch von Werkstattkosten aus. Ich kann aber auch selber schrauben und ggf auch gebrauchte Teile verwenden. Dann kostet eine Rep entgegen einem Gutachten nur noch meinetwegen 1000€ statt 7000€. und wenn die Kiste repariert ist, hat sie auch wieder einen entsprechenden Wert. Das Szenario kann sich dann also ggf sogar wiederholen!

Gut, nach 2 WT und ablösen des Zeitwertes werden die Versicherungen über den GDV hellhöriger. Aber praktikabel und legal ist das allemal!

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