Motorrevision bei Verkauf angeben / Bastlerfahrzeug Privatverkauf gültig?
Hallo,
Ich habe vor kurzer Zeit ca 2 Monaten ein Auto gekauft welches im Jahr 2004 einen größeren Motor bekommen hat von 1.8L auf 3.0L der Motor hatte zum damaligen Zeitpunkt 200.000km runter (Tacho wurde vom Schlachter übernommen)
Nun habe ich das Auto gekauft mit folgender Formulierung" Motor mit 120.000 km 250PS. Die Karosserie hat 248.000km laut Tacho"
Wie sich herausstellte durch den Besitzer der ihn damals umgebaut hat wurde der Wagen allerdings mit 205.000km Laufleistung sprich Tacholeistung verkauft was weit über 120.000 liegt
Nun behauptet die Verkäuferin es wurde gesagt das der Motor revidiert wurde (steht nicht in der Anzeige, nicht auf dem Kaufvertrag und es wurde auch vor Ort nicht gesagt)
Sie behart nun auf der Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" welches im Kaufvertrag niedergeschrieben ist
Fahrzeug ist vollständig fahrbereit und Unfallfrei
Nun zu meiner Frage muss beim Verkauf eine Motorrevision angegeben werden
Und wann der Begriff Bastlerfahrzeug Rechtskräftig ist bei Privatverkauf
1 Antwort
Wo ist jetzt das Problem?
es wurde doch angegeben, dass die Karosserie mehr Kilometer hat als der Motor.
das ist ein Austauschmotor der hat eben 120.000km, der Rest vom Auto hat 200.000km+.
von Privatpersonen kannst du schlecht was einfordern.
und wer sagt dir, dass das immernoch der Motor ist?
und kein anderer Austauschmotor?
wenn der nur revidiert wurde, muss angegeben werden, dass der Motor 120.000km seit revision hat.
du kannst aber nichts einfordern. Du musst das alles erstmal beweisen, dass der Verkäufer davon gewusst hat und es bewusst verschwiegen hat.
Der Motor hat ja eben nicht 120.000 sonder 250.000 wie im Tacho steht sprich 130.000 mehr wie angegeben wurde