Motorschaden nach Verkauf!?

3 Antworten

Entspann dich "gekauft wie gesehen" du hast nichts verheimlicht und Ihn sogar auf das Klackern aufmerksam gemacht.

Nun egals ob geschäftlich oder privat.

Man sollte immer einen Vertrag aufsetzen.
In diesen schreibt man alles rein, was wichtig und was vielleicht
auch unwichtig sein könnte.

Diesen unterschreiben beide Seiten (am sichersten ist man, wenn man ein
Foto vom perso macht)

So ist das schwer, denn da steht Aussage gegen Aussage.

David010118 
Fragesteller
 26.09.2023, 17:25

Vertrag wurde 2 mal geschrieben, also habe ich auch ein Unterschriebenes Exemplar.

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CyberPhoenix69  26.09.2023, 17:27
@David010118

Hoffentlich stehen auch etliche Informationen in diesem Vertrag.
Wenn dem so ist, dann sollte es alles kein Problem sein.

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David010118 
Fragesteller
 26.09.2023, 18:01
@CyberPhoenix69

Also Schriftlich steht drinnen das Jeglicher Anspruch auf Garantie und oder Gewährleistung ausgeschlossen ist, und das das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft wird.

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CyberPhoenix69  26.09.2023, 18:13
@David010118

Dann sollte das alles kein Problem sein.
Würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.

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Tuedelsen  26.09.2023, 19:28
@CyberPhoenix69
Würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.

....warum? Auto unter Ausschluss der Gewährleistung als Bastlerfahrzeug verkauft....wenn der Käufer jetzt ein Problem hat, könnte der natürlich per Anwalt und Klage versuchen den Vertrag anzufechten....dann sollte man vielleicht auch einen haben. Aber das halte ich für eher unwahrscheinlich...denn der Anwalt des Käufers wird sicher zu keiner erfolglosen Klage raten!

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Im Verkauf wurde jegliche Gewährleistung etc ausgeschlossen und das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft.

Damit bist Du raus, weil jetzt der Käufer in der Nachweispflicht ist.

Und im Übrigen bist Du kein Leihe, sondern ein Laie. 😉