Motorschaden nach Verkauf!?
Hallo, habe vor ca. 1 Woche meinen W202 als 1997er Baujahr 220 Diesel mit rund 245.000 KM verkauft. (privat)
Im Verkauf wurde jegliche Gewährleistung etc ausgeschlossen und das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft.
Wichtig ist auch, das man vom Motor ein klackern hörte, ganz deutlich, wurde von mir klar angegeben und von ihm auch klar wargenommen, für mich klang es eher wie eine Düse, aber ich bin da eher ein Leihe.
Jetzt hat das Fahrzeug laut seiner Aussage einen Motorschaden, und er sagt ich soll die kosten vom tauschmotor (800-900€) übernehmen, verkauft habe ich das Auto um 1950€.
Da ich wirklich nicht über den Zustand bescheid wusste, und auch bei einer Probefahrt keine Probleme auftraten bis auf das Klackern, kann ich nun dafür Haftbar gemacht werden? Lg
3 Antworten
Entspann dich "gekauft wie gesehen" du hast nichts verheimlicht und Ihn sogar auf das Klackern aufmerksam gemacht.
Nun egals ob geschäftlich oder privat.
Man sollte immer einen Vertrag aufsetzen.
In diesen schreibt man alles rein, was wichtig und was vielleicht
auch unwichtig sein könnte.
Diesen unterschreiben beide Seiten (am sichersten ist man, wenn man ein
Foto vom perso macht)
So ist das schwer, denn da steht Aussage gegen Aussage.
Hoffentlich stehen auch etliche Informationen in diesem Vertrag.
Wenn dem so ist, dann sollte es alles kein Problem sein.
Also Schriftlich steht drinnen das Jeglicher Anspruch auf Garantie und oder Gewährleistung ausgeschlossen ist, und das das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft wird.
Dann sollte das alles kein Problem sein.
Würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.
Würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.
....warum? Auto unter Ausschluss der Gewährleistung als Bastlerfahrzeug verkauft....wenn der Käufer jetzt ein Problem hat, könnte der natürlich per Anwalt und Klage versuchen den Vertrag anzufechten....dann sollte man vielleicht auch einen haben. Aber das halte ich für eher unwahrscheinlich...denn der Anwalt des Käufers wird sicher zu keiner erfolglosen Klage raten!
Das nennt man absichern bzw. sich rechtlich beraten zu lassen
Im Verkauf wurde jegliche Gewährleistung etc ausgeschlossen und das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft.
Damit bist Du raus, weil jetzt der Käufer in der Nachweispflicht ist.
Und im Übrigen bist Du kein Leihe, sondern ein Laie. 😉
Vertrag wurde 2 mal geschrieben, also habe ich auch ein Unterschriebenes Exemplar.