Verkauf eines Fahrschul Motorrades?

3 Antworten

Da ein Motorrad als Fahrschulfahrzeug wesentlich massiver beansprucht wird, als im normalen Gebrauch, könnte das Verschweigen dieser Tatsache im Worst Case teuer werden.

Das dürfte dann nämlich als arglistiges Verschweigen einer Dir bekannten und auch relevanten Tatsache gewertet werden, weil das evtl. für versteckte Schäden oder erhöhten Verschleiß bei der Technik gesorgt haben kann, welche nicht unbedingt von einem herkömmlichen Käufer einfach so bei einer normalen Besichtigung mit Probefahrt erkannt werden können.

Zur weiteren Info:

Stellt sich heraus, daß der Verkäufer arglistig gehandelt hat, kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung auch einen Schadensersatz verlangen. Die Juristen sprechen hier vom "kleinen" und "großen" Schadensersatz. Das hat nichts mit der Menge des Gelds zu tun, sondern beim "kleinen Schadensersatz" kann der Käufer die Kosten für die Mängelbeseitigung - zum Beispiel für die Reparatur und die entstandenen Nebenkosten wie Telefon und Taxi zur Werkstatt - verlangen.
Beim "großen Schadensersatz" - der aber nur dann verlangt werden kann, wenn es sich um wirklich gravierende Defekte handelt - muß der Verkäufer nicht nur das Motorrad gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen, sondern auch noch sämtliche Nebenkosten (wie Zulassung und Nummernschilder) tragen. Hatte sich der Käufer mittlerweile Zubehör für sein Motorrad angeschafft, daß nun ohne Bike ja nutzlos geworden ist, muß der Verkäufer dafür ebenfalls blechen. Und: Hätte der Erwerber das Bike mit Gewinn weiterverkaufen könen, muß ihm der Verkäufer sogar diesen "Verlust" ausgleichen.

(Auszug aus https://www.motorradonline.de/ratgeber/gebrauchtkauf-recht-nach-dem-kauf-gebrauchtkauf-recht-nach-dem-kauf/)

Woher ich das weiß:Hobby
verreisterNutzer  07.09.2021, 14:07

Arglist liegt mMn hier nicht vor. Dass das Motorrad von einer Fahrschule genutzt wurde, ist kein Sachmangel.

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solltest du angeben, da diese Maschinen wesentlich höher beansprucht worden sind.

Du hast es beim Kauf auch im Kaufvertrag lesen können.

Louis507 
Fragesteller
 06.09.2021, 18:39

Du "Solltest" oder du "musst" ? danke für deine Antwort ;)

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peterobm  06.09.2021, 18:42
@Louis507

müssen, nein, du solltest aber, da vorher gewerbliche Nutzung

Privatverkauf - dir gegenüber hatte die Fahrschule die Gewährleistung zu tragen. per Vertrag bei Gebraucht - auf 1 Jahr reduziert.

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Hast du es selbst einer fahrschule abgekauft? Oder verkaufst du deine fahrschulmaschine weil du Fahrlehrer bist, oder hast du die Maschinen nur für deine praktischen fahrstunden genommen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren
Louis507 
Fragesteller
 06.09.2021, 18:38

Ich habe die Maschine von meinem Fahrlehrer abgekauft aufgrund eines Defekts diesen behoben und möchte sie jetzt weiter verkaufen.

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schlappeflicker  06.09.2021, 18:40
@Louis507

In Kaufverträgen ist die Möglichkeit drin das man ein Fahrzeug als gewerblich genutzt angibt. Ich würde es beim Verkauf erwähnen

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Louis507 
Fragesteller
 06.09.2021, 18:42
@schlappeflicker

Alles klar dann schreib ich in die Anzeige rein "wurde gewerblich genutzt" Danke für deine Antwort ;)

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