Verkauf eines Fahrschul Motorrades?
Muss ich als Privat Verkäufer beim verkauf eines Fahrschul Motorrades im Kaufvertrag bzw. in der Anzeige angeben das es sich um eines Handelt?
Kann dies Rechtliche folgen für mich haben wenn ich dies Verschweige?
3 Antworten
Da ein Motorrad als Fahrschulfahrzeug wesentlich massiver beansprucht wird, als im normalen Gebrauch, könnte das Verschweigen dieser Tatsache im Worst Case teuer werden.
Das dürfte dann nämlich als arglistiges Verschweigen einer Dir bekannten und auch relevanten Tatsache gewertet werden, weil das evtl. für versteckte Schäden oder erhöhten Verschleiß bei der Technik gesorgt haben kann, welche nicht unbedingt von einem herkömmlichen Käufer einfach so bei einer normalen Besichtigung mit Probefahrt erkannt werden können.
Zur weiteren Info:
Stellt sich heraus, daß der Verkäufer arglistig gehandelt hat, kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung auch einen Schadensersatz verlangen. Die Juristen sprechen hier vom "kleinen" und "großen" Schadensersatz. Das hat nichts mit der Menge des Gelds zu tun, sondern beim "kleinen Schadensersatz" kann der Käufer die Kosten für die Mängelbeseitigung - zum Beispiel für die Reparatur und die entstandenen Nebenkosten wie Telefon und Taxi zur Werkstatt - verlangen.
Beim "großen Schadensersatz" - der aber nur dann verlangt werden kann, wenn es sich um wirklich gravierende Defekte handelt - muß der Verkäufer nicht nur das Motorrad gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen, sondern auch noch sämtliche Nebenkosten (wie Zulassung und Nummernschilder) tragen. Hatte sich der Käufer mittlerweile Zubehör für sein Motorrad angeschafft, daß nun ohne Bike ja nutzlos geworden ist, muß der Verkäufer dafür ebenfalls blechen. Und: Hätte der Erwerber das Bike mit Gewinn weiterverkaufen könen, muß ihm der Verkäufer sogar diesen "Verlust" ausgleichen.
(Auszug aus https://www.motorradonline.de/ratgeber/gebrauchtkauf-recht-nach-dem-kauf-gebrauchtkauf-recht-nach-dem-kauf/)
Arglist liegt mMn hier nicht vor. Dass das Motorrad von einer Fahrschule genutzt wurde, ist kein Sachmangel.
solltest du angeben, da diese Maschinen wesentlich höher beansprucht worden sind.
Du hast es beim Kauf auch im Kaufvertrag lesen können.
Hast du es selbst einer fahrschule abgekauft? Oder verkaufst du deine fahrschulmaschine weil du Fahrlehrer bist, oder hast du die Maschinen nur für deine praktischen fahrstunden genommen?
Ich habe die Maschine von meinem Fahrlehrer abgekauft aufgrund eines Defekts diesen behoben und möchte sie jetzt weiter verkaufen.
In Kaufverträgen ist die Möglichkeit drin das man ein Fahrzeug als gewerblich genutzt angibt. Ich würde es beim Verkauf erwähnen
Alles klar dann schreib ich in die Anzeige rein "wurde gewerblich genutzt" Danke für deine Antwort ;)
Du "Solltest" oder du "musst" ? danke für deine Antwort ;)