Maschine zurückgeben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Forderung auf Rückabwicklung ist, soweit nicht Schadensersatz geschuldet ist, ohnehin zum jetzigen Zeitpunkt unberechtigt.

Erfasst wären ohnehin allenfalls Mängel und keine reinen Verschleißerscheinungen.

Wenn du schreibst "mit Kaufvertrag", gehe ich davon aus, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Dann wird dort die Klausel "unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte" formularmäßig enthalten sein. Dann hat der Käufer die Katze im Sack, d.h. auf eigenes Risiko erworben. Jedwede Rechte auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder sogar Rückabwicklung wären ausgeschlossen.

Häufig wird auch nur die Klausel "gekauft wie gesehen" vereinbart. Dann gilt der Gewährleistungsausschluss nicht für äußerlich nicht zu erkennende Mängel. Ansonsten gilt das Vorgesagte.

Enthält der Vertrag keine der vorgenannten Klauseln gilt, ebenso wie beim rein mündlichen Vertrag, dass der Käufer Dir den Mangel anzeigen muss, dieser müsste auch (vom Käufer zu beweisen) schon bei Übergang des Motorrades auf den Käufer vorgelegen haben und Dir wäre Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst wenn diese wiederholt scheitert, unmöglich oder aus Deiner Sicht unzumutbar wäre, kommt eine Rückabwicklung überhaupt in Betracht.

Das Ganze gilt natürlich nicht bei Betrug (arglistige Täuschung), aber den Fall hast Du natürlich weder angesprochen, noch im Auge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 13:05

Vielen Dank.

Nein, es war weder Betrug noch sonst was, ein ganz normaler Verkauf mit Kaufvertrag, Mangel mit Gashebel angegeben. Also hat er eigentlich unter normalen Bedingungen kein Recht dazu alles rückgängig zu machen oder machen zu wollen?

Wir vermuten, daß seine Frau nicht damit einverstanden war, der Käufer und sein Biker-Kumpel hatten sich hier schon etwas komisch darüber geäußert. Aber das wäre ja kein Grund, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

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Es gibt zwar ein 14tägiges Widerrufsrecht, aber so weit ich weiß, gilt das nicht für Privatgeschäfte.

Hier gilt normalerweise "gekauft wie besehen".

Wenn der Käufer nun große Schwierigkeiten hat, KANNST Du es machen - Du MUSST es aber nicht.

Bitterkraut  15.07.2019, 12:08

Das Widerrufsrecht gilt nur für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte und nie von Privat zu Privat. Aber auch nich für Ladengeschäfte. Hätte er bim Händler am Patz gekauft, hätte er auch kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

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studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 12:08

Welche Schwierigkeiten? Er hat bar bezahlt und alles war abgewickelt.

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Bitterkraut  15.07.2019, 12:10
@studiogirl

Für "anders überlegt" gibts gar keinen Rechtanspruch auf Rückgabe oder dergleichen. Ignoriere das doch einfach. Sag, dass du das Fahrzeug nicht zurcknimmst und fertig. Soll er klagen, wenn er glaubt, da was durchstzen zu können.

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Wapiti201264  15.07.2019, 12:12
@studiogirl

Naja, seine Frau will nicht, dass er Motorrad fährt, weil sie Angst um sein Leben hat, oder es ist irgendwas passiert, so dass er das Geld jetzt für etwas anderes braucht, so was in der Art halt.

Aber wie gesagt, Du musst gar nichts zurücknehmen.

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studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 12:15
@Wapiti201264
Naja, seine Frau will nicht, dass er Motorrad fährt, 

Das ist aber sein Problem, nicht unseres!! Geld hat der Typ genug, der hat einen Teppichgeschäft mit wertvollen Stücken.

Vielleicht will er sich lieber mit einem fliegenden Teppich fortbewegen?

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Wapiti201264  15.07.2019, 12:16
@studiogirl

XD XD XD

Ja sicher ist das sein Problem. Und wenn er genug Geld hat, teile ihm eben einfach mit, dass Du die Maschine nicht zurücknehmen wirst.

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NamenSindSchwer  15.07.2019, 12:09
Hier gilt normalerweise "gekauft wie besehen".

Das gilt nicht "normalerweise" sondern müsste ausdrücklich vereinbart werden. Und selbst wenn das getan wird, ist dieser Passus ziemlich unnütz, denn er führt nicht zu einem wirksamen, vollständigen(!) Ausschluss der Gewährleistung.

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Nein, er ist einen Kaufvertrag mit dir eingegangen und war auch einverstanden mit allem. Er kann es nicht einseitig zurück geben. Kauf ist kauf. Wenn noch Fragen sind dann schau bei Dejure ins BGB.

Ab da kann mans lesen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Solange nicht weitere Mängel aufgetreten sind, die du nachweislich absichtlich verschwiegen hast: Nein.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht.

studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 12:05

Nein, gab keine versteckten Mängel. Die Maschine war eine Woche vorher beim TÜV.

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NamenSindSchwer  15.07.2019, 12:08
@studiogirl
Nein, gab keine versteckten Mängel. 

Dann wäre ja alles gut.

Die Maschine war eine Woche vorher beim TÜV.

Das hat erstmal nichts zu sagen.

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NamenSindSchwer  15.07.2019, 12:12
@studiogirl

Nochmal zur Verdeutlichung: Das bezieht sich nur darauf, dass der Käufer die Kiste nicht einfach so zurückgeben kann.

Falls du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hast, musst du trotzdem für Nachbesserung sorgen, wenn es Mängel gibt die nicht im Kaufvertrag erwähnt sind, auch wenn du von diesen Mängeln nichts wusstest. Wenn die Nachbesserung scheitert, kann der Käufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Wenn er nicht noch einen "versteckten Mangel" findet, ist der Kaufvertrag nicht rückgängig zu machen.

studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 12:04

Nein, er hat sich alles angesehen und wie gesagt, das mit dem Gashebel wurde gesagt, sonst war nichts. Ohne Begründung schickte der Typ vorhin eine SmS und will alles rückgängig machen. Geld hat er bezahlt, also der Kaufvertrag war unter Zeugen rechtskräftig.

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Bitterkraut  15.07.2019, 12:06
@studiogirl

Der Hans hat keine Ahnung von Recht, die Antwort kannst du getrost ignorieren.

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Bitterkraut  15.07.2019, 12:05

Und dann müßte er noch nachweisen, dass der Mangel absichtlich verschwiegen wurde. Das Wichtigste hast du mal wieder ausgelassen, Herr Rechtsexperte.

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NamenSindSchwer  15.07.2019, 12:07
@Bitterkraut

Jein, wenn die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde (dazu äußert sich die FS nicht), dann ist das nicht nötig. Wobei das dann auch nicht gleich zu einem Rückgaberecht führt, dann wäre natürlich erstmal Nachbesserung angesagt.

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studiogirl 
Fragesteller
 15.07.2019, 12:10
@NamenSindSchwer

Den Mangel mit dem Gashebel kannte er. Das wollte sein Kumpel, der mit dabei war, selbst richten und beheben.

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