gekaufter TÜV?
Meine Tochter hat sich ein Auto im März gekuft, mit frischer TÜVPlakette.Einziger Mängel: lockere Auspuffaufhänguung. Jetzt war ein KfzMechaniker mal drunter und hat einen gravierenden Mängel an irgendeiner Stange an der Achse festgestellt.Da ist sogar ein Teil abgebrochen und hängt in der Feder. WAs kann ich da tun,
8 Antworten
fahre erstmal zum tüv und frage den prüfer, wie er soetwas durchgehen lassen konnte. und ich würde die verbraucherberatung oder, wenn du rechtschutzversichert bist, einen anwlt einschalten. allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der tüv für solche fehler haftet und der verkäufer wird sagen, dass er davon nicht wusste. wenn er es doch gewusst hat, wäre das arglistige täuschung.
Federwegsbegrenzer heißt das Ding was weggerostet ist und z.Tl irgenwo drin steckt, hab grad noch ma gefragt...kannst du da was mit anfangen,
wenn du das fahrzeug vom händler hast, ist es ja kein problem. dann hast du in jedem fall nohrleistung, da der händler dies nicht wirksam ausschließen kann. er kann sie lediglich auf ein jahr verkürzen.
HAb in der Werkstatt angerufen, hab für nächste Woche montag Termin, er will sich das angucken....Der Chef meinte, es könne aber nichts passieren, weil ich sagte, ich hätte Angst..... Wolln ma hoffen...
War in der Werkstatt, hat anstandslos die ganze Hinterachse ausgetauscht...... Musste nur Trinkgeld für Öl dalssen.
Vermutlich ist es später passiert, der TÜV hätte es sonst festgestellt. Bei einem älteren Auto wirst Du´s wohl reparieren lassen müssen!
Du kannst natürlich versuchen, dem Händler zu erklären, dass der Mangel am Wagen beim Kauf nicht erkennbar war und du deshalb die Gewährleistung in Anspruch nimmst. Wird nur schwierig, nachzuweisen, dass der Schaden schon so lange besteht, aber vllt kann man das ja anhand von Rostansammlung an der Bruchstelle oder ähnliches.
Grundsätzlich solltest du es natürlich ohnehin reparieren lassen, auch wenn du evtl. auf der Rechnung "sitzen bleibst".
der händler muss nachweisen, dass der mangel noch nicht vorhanden war! im ersten halben jahr nach dem kauf gilt bei gewährleistungsansprüchen die beweislastumkehr.
Wahrscheinlich ist, dass der Schaden noch nicht ersichtlich war, bei der letzten TÜV Prüfung (ist ja anscheinend schon über 5 Monate her). Wenn es vom Händler war, reklamieren.
Der Händler und die Werkstatt hängen zusmmen; als wir den Wagen kauften, war das eben mit der Garantie, das 2 Jahre neuer TÜV dazukommen. Ich vermute fast,das da irgendwas faul ist.
na von märz bis jetzt is ja schon ein wenig zeit !!! da kann vieles am auto kaputt gehen...
und der tüv sagt ja nur aus...das der wagen zu dem zeitpunkt in ordnung ist !!!
Wir haben sofort gesagt, dass da so ein komisches Knacken war, wenn man eingestiegen ist, die meinten denn, das käme von der Handbremse. Der Mechaniker sagte, das war dieses Knacken...
ja du mußt die frage schon richtig stellen !!! wem hast du das gesagt ??? dem prüfer ???
Den hab ich ja garnicht zu Gesicht bekommen, nur dem Werstattleiter, als wir den Wagen abgeholt haben...
Ich werde da heute nachmittag mal selbst hinfahren und mir anhören, was der zu sagen hat, bzw. Händler und Werkstattleiter,Werde denen androhen, dass ich zum TÜV fahre und nachfrage, wie du schreibst... Reaktion abwarten,vielleicht kommt ja was positives rum. Meld mich später noch mal, erstmal danke.