Wie kann man 2 Wohnungen auf 3 Familien verteilen?

13 Antworten

Also, da das Ferienwohnungen sind, gehe ich mal davon aus, dass man eine Regelung finden kann, denn es werden ja nicht alle Familien genau zur selben Zeit dort sein wollen. Es kommt auch darauf an ob es schulpflichtige Kinder gibt, dann ist man natürlich an die Schulferien gebunden.

Ansonsten würde ich immer durchwechseln, also jeder bekommt man die große Wohnung und jeder muss mal die kleinere bewohnen.

Ich stelle mir das unter erwachsenen Menschen nicht so schwer vor eine Lösung zu finden. Ich hätte im Urlaub auch kein Problem mit der kleineren Wohnung, wenn sie schön ist.

Eine größere und eine kleinere? Wieviele Zimmer wieviele qm, wie verteilt EG/ DG.

Kann man die größere evtl in 2 abgeschlossene Wohnungen umgestalten?

3 Familien: Davon wieviele auf Schulferien angewiesen?

Wechselmodel: Fam 1 und Fam 2 fahren nächstes Jahr, bezahlen 1/3 der ortsüblichen Miete für den Dauer des Aufenthalts an Familie 3,

übernächstes Jahr fahren Fam 2 und Fam 3, bezahlen an 1.

Wer die Ferien nicht ausschöpft, hat Pech gehabt. Tauschen erlaubt.

Sollte es sich tatsächlich um eine Erbengemeinschaft handeln und man muss für diesen Kinderkram bereits eine Lösung austüfteln, ohne dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt: Teilungsversteigerung betreiben und das Geld für frei geplanten Urlaub verwenden.

Wie der Streit um Instandhaltung hier ausgeht, will ich mir erst gar nicht vorstellen.

Das große Haus wird räumlich geteilt, ggf. ein weiteres Bad eingebaut. Dann bekommt eine Familie Keller und Erdgeschoss, die andere ersten Stock und Dach, und an den ersten Stock wird außen eine Treppe angebaut, die zu einem neu zu erstellenden Eingang führt.

frageidee 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:26

Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz.

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SchwarzerTee  07.10.2019, 18:28
@frageidee

Wollen denn die Familien dort wohnen? Sonst könnten sie die Wohnungen weiter als Ferienwohnungen vermieten und den Erlös teilen.

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SchwarzerTee  07.10.2019, 18:32
@frageidee

Wenn alle gleich lang dort Urlaub machen wollen, können sie das ja, tlw. zeitversetzt, tun, ohne einen Ausgleich an die anderen zahlen zu müssen. Wer länger Urlaub macht, muss dafür zahlen, denn es ist für die anderen entgangener Gewinn.

Im übrigen können die Wohnungen fremdvermietet werden mit Erlösteilung.

3

kann man nicht umbauen, um 3 gleich große Wohnungen zu schaffen?

oder z.B. das Dach ausbauen?

anbauen?

frageidee 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:23

Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz.

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frodobeutlin100  07.10.2019, 18:35
@frageidee

Ferienwohnungen? also sind nicht alle gleichzeitig da? dann muss man in Absprache abwechselnd nutzen

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frageidee 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:36
@frodobeutlin100

Ja, aber es wäre ja unfair, wenn eine Familie eine Wohnung für sich selbst hat und die anderen beiden eine gemeinsam teilen müssen. Schliesslich haben ja alle drei Familien den gleichen Anteil an den Wohnungen.

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frodobeutlin100  07.10.2019, 18:41
@frageidee

Lösung:

  • jede Familie im Urlaub das ganze Haus - hat also 1/3 des Jahres = 4 Monate
  • jede Familie nutzt eine Wohnung (egal welche) 8 Monate lang
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MarSusMar  07.10.2019, 20:03
@frageidee

Das ist nun die unlogische Antwort die es gibt schmeiss uns bitte endlich den Grundriss der Etagen und der Außenwände rein. OHNE geht NICHTS

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frodobeutlin100  07.10.2019, 20:23
@MarSusMar

nur weil Du es offensichtlich nicht verstehst, ist es noch lange nicht unlogisch ...

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MarSusMar  07.10.2019, 21:36
@frodobeutlin100

logik logisch ist für jeden was anderes, das sollte man eigentlich wissen. Insofern mag es für dich logisch sein. Was ich durchaus akzeptiere.

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MarSusMar  07.10.2019, 21:45
@frodobeutlin100

Es geht um die Aussage..Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz..

Wir sind mitten im Umbau. Das macht man nicht mit zwei Rechtecken, das macht man richtig (siehe den alten Bauplan) der von Haus den wir hier bräuchten ist zu groß zum einscannen, aber sowas kann man unproportional abzeichnen und damit kann man arbeiten, mit dem was sie vorgibt nicht. Absolut nicht.

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frodobeutlin100  07.10.2019, 21:56
@MarSusMar

FS hat erklärt, dass ein Umbau nicht geht oder nicht erwünscht / gewollt ist, unter dieser Prämisse habe ich geantwortet ...

also bleibt nur eine Regelung der Nutzung der vorhandenen zwei Wohnungen

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MarSusMar  07.10.2019, 23:26
@frodobeutlin100

Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz..

Keine Ahnung wie man auf sowas kommt. Wahrscheinlich weil sie noch nie einen Grundriss gesehen hat sich gar keine Übersicht macht. Aber gut dann halt nicht.

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Die beiden, denen die beiden Häuser oder Wohnungen dann bewohnen, nehmen ein Baukredit auf, und bauen dem dritten ein Haus oder kaufen eine dritte Wohnung woanders oder bauen auf das kleinere Haus eine wunderschöne Dachgeschosswohnung mit Klimaanlage.

Vorher kann man Wert errechnen und ermitteln und dann genau ausrechnen.

Dabei muss keiner ausgezahlt werden, da ja ein kredit aufgenommen worden ist , also keine Auszahlung erfolgte.

Somit: Bedingungen erfüllt.

frageidee 
Fragesteller
 07.10.2019, 18:32

Ein neues Haus zu bauen ist finanziell nicht möglich. Zudem darf gesetzlich gesehen an den bestehenden Wohnungen nichts angebaut werden.

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Elizabeth2  07.10.2019, 18:35
@frageidee

aber für einen Wohnungskauf wird das Geld doch wohl reichen. Also wenn du alles hier so komisch antwortest, dann schreibe doch einmal ganz genau, um was es wirklich geht. Um Wohnungen, um zwei Häuser, Um bloss Feriendomilizile. Soll das ne Mathe Aufgabe sein oder juristische Spitzfindereien. (dann ist es noch einfacher, verkaufen das Ganze Zeugs, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig werden kann, wird es so gemacht),

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