Wie kann man 2 Wohnungen auf 3 Familien verteilen?
Hey,
Ich stehe vor folgender Aufgabe:
Es gilt eine grössere und eine kleinere Wohnung aufzuteilen. Die beiden Wohnungen sollen gerecht auf drei Familien verteilt werden, ohne das eine Familie benachteiligt wird.
Regeln:
- Jede Familie hat den gleichen Anspruch.
- Jede Familie möchte mit niemandem die Wohnung teilen (was aber offensichtlich nicht möglich ist -> d.h. man muss einen Kompromiss finden).
- Eine Auszahlung einer Familie ist nicht möglich.
Wie können die beiden Wohnungen gerecht verteilt werden? Viel Spass beim Grübeln. (Ich fand bis jetzt keine Lösung.)
Lg
Frageidee
13 Antworten
Also, da das Ferienwohnungen sind, gehe ich mal davon aus, dass man eine Regelung finden kann, denn es werden ja nicht alle Familien genau zur selben Zeit dort sein wollen. Es kommt auch darauf an ob es schulpflichtige Kinder gibt, dann ist man natürlich an die Schulferien gebunden.
Ansonsten würde ich immer durchwechseln, also jeder bekommt man die große Wohnung und jeder muss mal die kleinere bewohnen.
Ich stelle mir das unter erwachsenen Menschen nicht so schwer vor eine Lösung zu finden. Ich hätte im Urlaub auch kein Problem mit der kleineren Wohnung, wenn sie schön ist.
Eine größere und eine kleinere? Wieviele Zimmer wieviele qm, wie verteilt EG/ DG.
Kann man die größere evtl in 2 abgeschlossene Wohnungen umgestalten?
3 Familien: Davon wieviele auf Schulferien angewiesen?
Wechselmodel: Fam 1 und Fam 2 fahren nächstes Jahr, bezahlen 1/3 der ortsüblichen Miete für den Dauer des Aufenthalts an Familie 3,
übernächstes Jahr fahren Fam 2 und Fam 3, bezahlen an 1.
Wer die Ferien nicht ausschöpft, hat Pech gehabt. Tauschen erlaubt.
Sollte es sich tatsächlich um eine Erbengemeinschaft handeln und man muss für diesen Kinderkram bereits eine Lösung austüfteln, ohne dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt: Teilungsversteigerung betreiben und das Geld für frei geplanten Urlaub verwenden.
Wie der Streit um Instandhaltung hier ausgeht, will ich mir erst gar nicht vorstellen.
Das große Haus wird räumlich geteilt, ggf. ein weiteres Bad eingebaut. Dann bekommt eine Familie Keller und Erdgeschoss, die andere ersten Stock und Dach, und an den ersten Stock wird außen eine Treppe angebaut, die zu einem neu zu erstellenden Eingang führt.
Wollen denn die Familien dort wohnen? Sonst könnten sie die Wohnungen weiter als Ferienwohnungen vermieten und den Erlös teilen.
Wenn alle gleich lang dort Urlaub machen wollen, können sie das ja, tlw. zeitversetzt, tun, ohne einen Ausgleich an die anderen zahlen zu müssen. Wer länger Urlaub macht, muss dafür zahlen, denn es ist für die anderen entgangener Gewinn.
Im übrigen können die Wohnungen fremdvermietet werden mit Erlösteilung.
kann man nicht umbauen, um 3 gleich große Wohnungen zu schaffen?
oder z.B. das Dach ausbauen?
anbauen?
Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz.
Ferienwohnungen? also sind nicht alle gleichzeitig da? dann muss man in Absprache abwechselnd nutzen
Ja, aber es wäre ja unfair, wenn eine Familie eine Wohnung für sich selbst hat und die anderen beiden eine gemeinsam teilen müssen. Schliesslich haben ja alle drei Familien den gleichen Anteil an den Wohnungen.
Lösung:
- jede Familie im Urlaub das ganze Haus - hat also 1/3 des Jahres = 4 Monate
- jede Familie nutzt eine Wohnung (egal welche) 8 Monate lang
Das ist nun die unlogische Antwort die es gibt schmeiss uns bitte endlich den Grundriss der Etagen und der Außenwände rein. OHNE geht NICHTS
nur weil Du es offensichtlich nicht verstehst, ist es noch lange nicht unlogisch ...
logik logisch ist für jeden was anderes, das sollte man eigentlich wissen. Insofern mag es für dich logisch sein. Was ich durchaus akzeptiere.
Es geht um die Aussage..Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz..
Wir sind mitten im Umbau. Das macht man nicht mit zwei Rechtecken, das macht man richtig (siehe den alten Bauplan) der von Haus den wir hier bräuchten ist zu groß zum einscannen, aber sowas kann man unproportional abzeichnen und damit kann man arbeiten, mit dem was sie vorgibt nicht. Absolut nicht.
FS hat erklärt, dass ein Umbau nicht geht oder nicht erwünscht / gewollt ist, unter dieser Prämisse habe ich geantwortet ...
also bleibt nur eine Regelung der Nutzung der vorhandenen zwei Wohnungen
Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz..
Keine Ahnung wie man auf sowas kommt. Wahrscheinlich weil sie noch nie einen Grundriss gesehen hat sich gar keine Übersicht macht. Aber gut dann halt nicht.
Die beiden, denen die beiden Häuser oder Wohnungen dann bewohnen, nehmen ein Baukredit auf, und bauen dem dritten ein Haus oder kaufen eine dritte Wohnung woanders oder bauen auf das kleinere Haus eine wunderschöne Dachgeschosswohnung mit Klimaanlage.
Vorher kann man Wert errechnen und ermitteln und dann genau ausrechnen.
Dabei muss keiner ausgezahlt werden, da ja ein kredit aufgenommen worden ist , also keine Auszahlung erfolgte.
Somit: Bedingungen erfüllt.
Ein neues Haus zu bauen ist finanziell nicht möglich. Zudem darf gesetzlich gesehen an den bestehenden Wohnungen nichts angebaut werden.
aber für einen Wohnungskauf wird das Geld doch wohl reichen. Also wenn du alles hier so komisch antwortest, dann schreibe doch einmal ganz genau, um was es wirklich geht. Um Wohnungen, um zwei Häuser, Um bloss Feriendomilizile. Soll das ne Mathe Aufgabe sein oder juristische Spitzfindereien. (dann ist es noch einfacher, verkaufen das Ganze Zeugs, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig werden kann, wird es so gemacht),
Das sind beides nur kleine Ferienwohnungen. Bei einem Umbau hätte man viel zu wenig Platz.