Absetzten von Zinskosten über mehrere Wohnungen - wie verteilen?
Hallo,
folgende Frage:
Angenommen man hat 3 Wohnungen in einem Haus gekauft und darüber aber nur einen einzigen Kreditvertrag mit der Bank geschlossen. Wie muss man bei der Steuer die Zinsen verteilen?
Beispiel.:
Wohnung Nr. 1 hat man für 100k gekauft
Wohnung Nr. 2 hat man für 110k gekauft
Wohnung Nr. 3 hat man für 120k gekauft
Also 330K Kaufpreis. Bei der Bank hat man eine (knapp 110%) Finanzierung über 360K gemacht zu 1% also 3.600 € Zinsen im Jahr.
Setzte ich nun bei jeder Wohnung (egal wie teuer die war) 1.200 € an oder muss ich es versuchen irgendwie prozentual aufzuteilen?
Am Ende kommt natürlich im gesamten das gleiche Ergebnis heraus, aber "muss" ma das trotzdem verhältnismäßig aufteilen? Und wenn ja, in welchem Verhältnis?
Danke.
2 Antworten
Die Wohnungen, die den Zinsen zugrunde liegen, werden vermietet, nehme ich an.
Wozu willst Du die Zinsen auf die Wohnungen verteilen?
Die gesamten Zinsen sind Werbungskosten - die brauchen nicht auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden.
Sie werden nur dann in einen Teil Werbungskosten und in einen Teil nicht abzugsfähiger Zinsen aufgeteilt, wenn z. B. eine Wohnung nicht zur Vermietung gedacht ist (z. B. wenn man selbst dort wohnt) oder ein Teil des Darlehens nicht mit den Vermietungseinkünften in Verbindung steht.
Dann kann man nach qm aufteilen (%-Satz für die abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten ermitteln) - aber das wird auch nicht auf die einzelnen Wohnungen verteilt.
Die Kosten brauchen nicht auf jede einzelne Wohnung verteilt werden - es reicht aus, wenn Du die Einnahmen für jede vermietete Wohnung eingibst und die Kosten dann insgesamt für alle Wohnungen in einem Haus.
Und wer sagt das?
Und wie soll man dass dann in der Anlage V angeben, da man dort ja für jede Wohnung die Kosten ansetzt. Bei welcher Wohnung setzte ich dann die Kosten an?
In meinem Beispiel kosten die Wohnungen zwar relativ gleich, aber was wäre wenn es eine große und kleine Wohnung gibt? Die eine 100k und die große 500k?
Wen ich die zusammen veranlage, was ist dann z.b. mit der 15%-Regel innerhalb 3 Jahren? Oder Wenn mal eine verkaufen möchte? Das könnte dann doch zu Problemen führen oder?
Anteilig nach dem Kaufpreis einer jeden Wohnung.
Danke. Ist das nur eine Vermutung oder fundiertes und belegbares Wissen? Bzw. gibt es eine Quelle dazu?
Ich gehe davon aus, dass man es wenn dann über die kompletten Anschaffungskosten (Gebäude, Bode, Grunderwerbssteuer usw.) im Verhältnis verteilen müsste.
Also in meinem Beispiel:
Nr. 1 = 1090,91
Nr. 2 = 1200,00
Nr. 3 = 1309,01
Richtig?
Danke.
Ja, alle Wohnungen werden Vermieten. Kein Eigennutz.
Ich muss ja für jede einzelne Wohnung eine Anlage V ausfüllen und somit alle Kosten und Einnahmen der richtigen Wohnung zuordnen.
Dabei fällt mir noch auf, dass ich auch nur eine Kaufvertragsrechnung habe und nur ein Grunderwerbssteuerbescheid, ein Grundbucheintragungsrechnung usw. muss ich diese nun auch prozentual auf die einzelnen Wohnungen aufteilen?