Paket an falsches Unternehmen retourniert?

2 Antworten

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Du hast nach § 985 BGB oder § 812 BGB einen Anspruch auf Herausgabe des Paketes.

Nach § 985 BGB kann der Eigentümer einer Sache diese von dem Besitzer (falls Du den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer nicht kennst, google mal) herausfordern, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Da Du vermutlich der Eigentümer des Paketinhaltes bist und der Empfänger zweifellos Besitzer ohne Recht zum Besitz (das wäre z.B. ein Mietvertrag), kannst Du das Paket ohne Probleme herausverlangen.

Nach § 812 BGB kann man eine sog. "ungerechtfertigte Bereicherung" von demjenigen, den man bereichert hat herausverlangen. Typische Fälle sind solche, in denen ein Vertrag nichtig ist (z.B. weil eine Person geisteskrank war) und man aber schon - im Vertrauen auf den Vertrag - geleistet hat. In Deinem Fall ist der § 812 aber auch anwendbar, denn der Empfänger hat ja (ungerechtfertigterweise) den Besitz an dem Paket erlangt.

Sollte das Paket nicht mehr auftauchen, kannst Du nach § 818 BGB Wertersatz verlangen. Theoretisch ist auch ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB denkbar, jedoch müsstest Du hierfür ein Verschulden des Empfängers an dem Verschwinden des Paketes nachweisen.

Dass ein Empfänger die Ware behalten darf, wenn diese im unaufgefordert zugesandt wird - wie es hier schon hieß - stimmt nicht. Das gilt nach § 241a BGB nur für Fälle, in denen ein Unternehmen absichtlich jemanden unbestellte Waren zusendet.

Ich würde dem Unternehmen das erst mal so schreiben und ggf. mit einem Anwalt drohen. Dann, wenn nichts passiert und es Dir es wert ist, tatsächlich einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht ist es ja auch für Dich interessant, dass Du sog. Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Schau mal nach, was das ist, falls Du es nicht weißt.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Artrkn 
Fragesteller
 11.11.2019, 22:40

Vielen Dank!

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Du hast so gesehen keine Rechte. Der Empfänger kann die Ware behalten oder vernichten, wenn sie ihm unaufgefordert zugeschickt wird. In der Regel hat man in so großen Logistikzentren gar keine Zeit dein Paket rauszusuchen und für den Rückversand neu zu verpacken. Das wird sofort entsorgt, sobald man merkt das es dort nicht hingehört. Das ist alles automatisiert.

Droitteur  10.11.2019, 21:32

Das Unternehmen darf die Ware sogar behalten oder vernichten, nur weil sie ihn nicht zum Zuschicken aufgefordert hatten? Hat er keinen Anspruch auf Rückgabe?

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SlightlyAnnoyed  10.11.2019, 21:35
@Droitteur

Nein, leider nicht. Das gleiche Recht hat man auch, wenn man selber ohne Bestellung Sachen geliefert bekommt. Klingt zwar im ersten Moment hart, aber anders herum gesehen: warum soll jemand gezwungen sein, Sachen aufzuheben bzw. sogar noch zurücksenden, die er gar nicht angefordert hat?

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Droitteur  10.11.2019, 21:40
@SlightlyAnnoyed

Gilt das nicht nur dann, wenn ich als Verbraucher das von einem Unternehmer geschickt bekomme?

Das klingt nicht nur hart, sondern auch ungerecht, dass jemand wegen eines Versehens seine "Sachen verliert". Daher würde ich davon ausgehen, dass das auch nicht so im Gesetz steht.

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SlightlyAnnoyed  10.11.2019, 21:42
@Droitteur

Das gilt für beide Seiten, alles andere wäre doch auch unfair. Der Versender muss sicherstellen, das er sein Paket korrekt adressiert.

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Droitteur  10.11.2019, 21:46
@SlightlyAnnoyed

Ich halte das nicht für unfair.

Selbst Verbraucher dürfen ja die Ware nicht behalten, wenn es sich nur um ein Versehen gehandelt hat und das für den Verbraucher erkennbar war.

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Droitteur  10.11.2019, 21:48
@SlightlyAnnoyed

Aber nicht, wenn es nur ein Versehen war und der Verbraucher das erkennen konnte. Die Gesetzgeberin macht im Allgemeinen keine unfairen Gesetze. Und das wäre doch ziemlich unfair?

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Lattenrost222  10.11.2019, 23:15
@Droitteur

Dass ein Empfänger die Ware behalten darf, wenn diese im unaufgefordert zugesandt wird stimmt nicht. Das gilt nach § 241a BGB nur für Fälle, in denen ein Unternehmen absichtlich jemanden unbestellte Waren zusendet. In anderen Fällen hat man einen Anspruch auf Herausgabe (siehe meine Antwort unten).

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