Erhöhter Fahrpreis trotz Aufhebung Zugbindung?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich war neulich mit der Bahn unterwegs. Ich hatte ein Länder-Ticket und mehrere Umstiege auf der gesamten Strecke. Nun hatte allerdings der eine Zug ~10min Verspätung, weshalb ich den Anschlusszug nicht erwischen konnte.

Ich musste eine Stunde warten und wollte einfach den nächsten nehmen, weil ja meine Ankunft am Zielbahnhof ~1h später erfolgen sollte aufgrund des Verschuldens der DB. Daher, so glaube ich, ist die Zugbindung aufgehoben und man darf auch höherpreisige Verbindungen nutzten, die direkt zum Zielbahnhof laut Fahrkarte führen.

Nun bin ich also in den nächsten, einem IC zugestiegen. Hier wurde ich kontrolliert und hab mein Länder-Ticket vorgezeigt. Ich wurde von der netten Kontrolleurin darauf hingewiesen, dass ich zum nächsten Halt (dies war der nächste Umstieg auf meiner Fahrkarte) aussteigen müsse. Alternativ könne ich weiterfahren gegen Aufpreis. So weit so gut. Ich wollte gerne weiterfahren, weshalb ich mich mit einem Aufpreis zufrieden gab.

Ich erhielt also einen langen Kassenzettel mit meiner neuen Fahrkarte und dem innerhalb 14 Tage zu zahlenden Betrag. Ich bin neben noch ein paar Umstiegen schlussendlich sicher am Zielbahnhof angekommen.

Zuhause bemerkte ich jedoch, dass mir neben dem Preis für die Weiterfahrt auch ein erhöhter Fahrpreis in Rechnung gestellt wurde, da ich, so der Vorwurf, bei Kontrolle keine gültige Fahrkarte hätte vorzeigen können. Dies war aber laut meinem Verständnis doch gar nicht der Fall.

Jetzt soll ich also gesamt über 80 EUR zahlen, trotz gültigem Länder-Ticket (wegen Aufhebung Zugbindung) und Bereitschaft Aufpreis für die Weiterfahrt in einem Anschlusszug zu zahlen. 

Meine Frage dazu: Ist hier der erhöhte Fahrpreis gerechtfertigt?

Vielen Dank.

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