In welchem Fall wird man aus dem Zug "geschmissen"?

3 Antworten

Letztlich üben die Kontrolleure und Zugführer sowas wie Hausrecht aus. In einigen Bahnen gibt es ein AlkoholVerbot. Schon dafür kann man aus dem Zug fliegen.

  • Belästigung aller Arten zb betteln, betrunken andere genervt, Aufdringlichkeit, zu laut Musik gehört usw
  • Schwarz gefahren
  • Zug verunreinigt usw.

Wenn sein Verhalten die anderen stört oder sogar beängstigt wird er auf jeden Fall razsgeschmissen oder würdest du dich wohl fühlen wenn dieser dann noch weiterfährt?

Hausrecht!

Verstoss? - Rauswurf ( von der Beförderung susschliessen)

Freiwillig oder die Polizei entfernt ihn!

Regeln:

6.1 Verhaltenspflichten der Reisenden

Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen. In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten. Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden...

7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen....

7.3.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden...

Und so weiter...

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:3556158d-42dd-4268-afde-a13ce83eccdb/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Stand%2019.09.2023.pdf

Geht also darum, dass der sofort entfernt wird, mit allen nötigen Mitteln, ob freiwillig oder mit Zwang!