Fenster auf für's Filmen von Zügen?
Ich weiß das man als Fahrgast (im Zug) das Fenster auf machen darf wenn keine Klimaanlage vorhanden ist. Aber darf ich auch das Fenster auf machen wen ich Dinge aus dem Fenster Filmen möchte
7 Antworten
Wenn sich ein Fenster auf regulärem Wege öffnen lässt sollte da nichts dagegen sprechen. Außer der Gefahr, dass dir das Handy durch den starken Fahrtwind aus der Hand gerissen wird. Dann ist das Ding für immer weg.
Grauzone.
Müsste verboten sein, aber wird von den Verantwortlichen toleriert.
Bei den TRI-Zügen ist es im Winter unerwünscht.
Man sollte auf jedemfall mit seinen Mitreisenden absprache halten.
Ist verboten. Überall, auch bei Museums Züge, nur da kann man die Fenster leichter öffnen wegen den älteren Wagen und es wird nicht ganz so streng gesehen
Das stimmt nicht. Das öffnen von Fenstern ist erlaubt und wird auch in fast allen Zügen mit öffnebaren Fenstern gestattet, eine Ausnahme stellen Züge mit Klimaanlage dar. Das Hinauslehnen ist das einzige verbotene. Woher hast du denn als EiB solche Falschinformationen?
Sofern es sich um ein Fenster handelt, das geöffnet werden kann (ist in Zügen heutzutage eher selten), und die anderen Fahrgäste sich vom offenen Fenster nicht gestört fühlen (Kälte, Zugluft), spricht nichts dagegen.
Du darfst aber keinesfalls die Hand bzw. Kamera aus dem Fenster hinausstrecken, das könnte sehr böse enden.
Fenster auf? Wo bist du unterwegs? doch bei Chemnitz ist was unterwegs da geht das noch.
Der bei Chemniz fährt im Linien /Dauerbetrieb. Hochflur mit Abteilwagen.
Ich kann mir denken, dass die Frage mit dem ETCS-Ersatzverkehr bei Go Ahead Baden Württemberg zamhängt. Der läuft erst seit ein paar Tagen.